Navigation überspringen

Fernsehen

Änderungen beim Kabelfernsehen in Mietshäusern

Großer Hund hat einen knochenförmigen Telefonhörer eines schwarzen Wähhlscheibentelefons im Mail

Wer zur Miete in einem Mehrparteienhaus wohnt und Kabelfernsehen nutzt, muss mit Änderungen rechnen. Bislang konnten Vermieterinnen und Vermieter die Gebühren des gemeinsam genutzten Kabelanschlusses über die Nebenkosten abrechnen und haben dies in den meisten Fällen getan. Selbst wenn der Kabelanschluss gar nicht genutzt wurde. Das wurde nun abgeschafft. Ab dem 1. Juli 2024 können Mieterinnen und Mieter ihre Empfangsquelle für das Fernsehgerät selbst wählen. Wer weiterhin Kabelfernsehen empfangen möchte, muss sich um einen neuen Vertrag kümmern.
 
Durch die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs ist es Vermieterinnen und Vermietern nicht mehr gestattet, die Kosten für den TV-Kabelanschluss pauschal über die Nebenkosten abzurechnen. Wer auch weiterhin Kabelfernsehen nutzen möchte, muss jetzt handeln und einen Vertrag mit einem Anbieter direkt abschließen. Dabei können sich die Kosten leicht erhöhen. Möglich sind in Mehrparteienhäusern aber auch Sammelverträge, die neu geschlossen werden müssen.

Alternativen zum Kabelfernsehen

Alternativ zum Kabelfernsehen gibt es natürlich auch andere Möglichkeiten, TV-Programme zu empfangen und dies teilweise ohne Extra-Kosten.
 
Wer Platz für das Anbringen einer Satellitenschüssel hat und die Möglichkeit, diese frei nach Süden auszurichten, kann Fernsehempfang über Satellit nutzen. Viele Programme werden kostenfrei übertragen. Dabei entstehen einmalige Kosten für Material und Einbau.
 
Aber auch der Empfang über Zimmer- oder Dachantenne ist in manchen Orten möglich. Ebenso bietet sich bei entsprechenden technischen Voraussetzungen TV-Empfang über das Internet (Streaming) an.

Weitere Informationen

Fernsehempfang im Mietshaus: Das ändert sich beim Kabelfernsehen ab Mitte 2024; Information des Südwestrundfunks vom 23. April 2024

Nebenkostenprivileg – Das bedeutet die Abschaffung für Ihr Kabel-TV; aktuelle Information der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Umstellung beim Kabelfernsehen: Mit diesen Problemen müssen Nutzer rechnen; Artikel in der Zeitschrift CHIP vom 2. April 2024

Wir setzen auf dieser Website Cookies ein. Diese dienen dazu, Ihnen Servicefunktionen anbieten zu können sowie zu Statistik-und Analysezwecken (Web-Tracking). Wie Sie dem Web-Tracking widersprechen können sowie weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.