Wird der Verdacht auf das Auftreten einer Tierseuche bei der zuständigen Behörde angezeigt, leitet diese Untersuchungen im Tierbestand ein und ergreift erste Maßnahmen. Wenn sich der Verdacht bestätigt und die zuständige Behörde den Ausbruch der anzeigepflichtigen Tierseuche feststellt, wird der Tierseuchenausbruch in einer zentralen Tierseuchendatenbank im Tierseuchennachrichtensystem (TSN) mit allen erforderlichen Daten erfasst. Auch eine geographische Darstellung des Ausbruchbetriebes und der Restriktionszonen, innerhalb derer besondere Vorschriften beim Verkehr mit Tieren und tierischen Produkten gelten, ist möglich. Das Auftreten meldepflichtiger Tierseuchen wird von der zuständigen Behörde in TSN ebenfalls erfasst.
Zu diesem EDV-System haben alle Veterinärbehörden Zugang. Sie beteiligen sich bei Auftreten anzeigepflichtiger Tierseuchen an den Nachforschungen zur Herkunft (Tracing back) und möglichen Weiterverbreitung (Tracing on). Die Meldungen werden an das von der Europäischen Union eingerichtete Animal Disease Notification System (ADNS), an die Europäische Kommission und über die World Animal Health Information Database (WAHID) an die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) weitergemeldet. Die dort eingestellten Informationen sind öffentlich zugänglich.
Über das ebenfalls öffentlich zugängliche TierSeuchenInformationsSystem – TSIS (http://tsis.fli.bund.de/) sind weitere Informationen abrufbar, wie z. B. monatliche und jährliche Tierseuchenberichte für Deutschland und Kurzinformationen zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen.