Jeder Mensch benutzt täglich kosmetische Mittel, da zum Beispiel auch Zahnpasta zu dieser Produktgruppe zählt. Kosmetische Mittel werden äußerlich auf Haut, Haaren, Nägeln, Lippen, Zähnen, Schleimhäuten der Mundhöhle oder im Intimbereich angewendet. Kosmetika sollen nicht nur verschönernd wirken, sondern die Haut reinigen, pflegen, schützen und parfümieren. Da diese Mittel direkt mit dem Menschen in Kontakt kommen, gelten hohe Anforderungen an die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte. Ihr Gebrauch darf auch bei langfristiger Anwendung keine gesundheitlichen Schäden hervorrufen. Hersteller sind verpflichtet, ihre Produkte einer Sicherheitsbewertung zu unterziehen. Genauso wie Importeure müssen sie ihre Herstellungs- bzw. Import-Orte der zuständigen Behörde melden. Außerdem müssen Aussagen, mit denen für kosmetische Mittel geworben werden, wissenschaftlich nachweisbar sein, um Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zu täuschen.
Sind Tattoos auch Kosmetika?
In Deutschland gelten die Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs auch für Mittel zum Tätowieren und vergleichbare Stoffe sowie für Zubereitungen, die zur Beeinflussung des Aussehens bestimmt sind und unter die menschliche Haut eingebracht werden. Hierbei handelt es sich um Tätowierfarben und Permanent-Make-up. Die ausführlichen Regelungen der Kosmetikverordnung gelten für diese Produkte aber nicht, es gibt eine Tätowiermittelverordnung. Auf europäischer Ebene fehlt eine entsprechende Vorschrift.