Der Internethandel beschränkt sich mittlerweile nicht mehr nur auf die klassischen Waren wie Bücher und CDs, auch das Angebot an Lebensmitteln im Internet nimmt stetig zu. Zum Beispiel waren bei ebay im Jahr 1999 noch 323 Angebote zu Nahrungsmitteln gelistet, im Februar 2016 waren es bereits 406.031. Dabei werden auch immer häufiger leicht verderbliche Lebensmittel mit spezifischen Temperaturanforderungen, wie beispielsweise frisches oder tiefgekühltes Fleisch, angeboten.
Was gilt es beim Einkauf zu beachten?
Kennzeichnung
Seit Dezember 2014 müssen nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, kurz: LMIV) auch bei Waren aus dem Onlinehandel, die verpackt angeboten werden, bestimmte Kennzeichnungselemente vor Vertragsabschluss für den Käufer verfügbar sein.
Das Merkblatt zur Lebensmittelkennzeichnung im Internethandel gibt an, was die Rechtsvorschriften konkret fordern.
Beim Einkauf im Internet sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeitsdatums alle üblicherweise auf Packungen vorhandene Informationen über die Lebensmittel auch auf der Internetseite verfügbar sind.
Kühlung der Ware
Wenn man zu kühlende oder tiefgekühlte Lebensmittel online bestellt, unterscheiden sich die Versandbedingungen bei Lieferdiensten und Händlern, die diese Waren über Paketdienstleister verschicken. Die Lieferdienste haben in der Regel Kühlfahrzeuge, mit denen die Waren bis an die Haustüre gebracht werden. Allerdings haben die Lieferdienste definierte Liefergebiete, so dass nicht flächendeckend geliefert wird.
Der Versand mit den gängigen Paketdienstleistern erfolgt dagegen häufig in ungekühlten Transportfahrzeugen. Sofern das Online-Unternehmen überhaupt für Kühlung gesorgt hat, beispielsweise durch Kühlakkus, reicht diese insbesondere in den heißen Sommermonaten oft nicht aus. Die Waren kommen dann mit viel zu hohen Temperaturen beim Kunden an. Dadurch leidet möglicherweise die Lebensmittelqualität, weil sich Mikroorganismen (z. B. Bakterien, Schimmelpilze) gut vermehren können. Wenn man temperaturempfindliche Lebensmittel im Internet bestellt, sollte man deshalb beachten, was über die Kühlung während des Transports angegeben ist.
Nach Ankunft eines Paketes müssen die Waren schnell in den Kühlschrank oder die Gefriertruhe geräumt werden. Deshalb muss man sicherstellen, dass jemand die eintreffende Lieferung entgegen nehmen kann. Besteht die Möglichkeit einen Liefertermin zu vereinbaren, sollte diese genutzt werden.
Vorsicht bei der Bestellung von Nahrungsergänzungsmitteln
Wenn man Nahrungsergänzungsmittel im Ausland bestellt, kann es sein, dass diese in Deutschland aufgrund gesetzlicher Bestimmungen als Arzneimittel eingestuft werden. Die Einfuhr kann vom Zoll untersagt werden. Ein finanzieller Schaden ist damit für den Verbraucher möglich.
Vorsicht ist geboten bei Nahrungsergänzungsmitteln, die mit überzogenen, teilweise gesundheitsbezogenen Wirkungen beworbenen werden. Solche Wirkungen werden oft nur durch Stoffe erreicht, die als Arzneimittel einzustufen sind und die teilweise in Deutschland nicht zugelassen sind. Im schlimmsten Fall gefährden sie die Gesundheit, im anderen Extrem haben sie gar keine Wirkung.