Reisende können das Handy im EU-Ausland weiter zum selben Preis nutzen wie zuhause. Die Abschaffung der Roaming-Gebühren wurde durch die neue Roaming-Verordnung bis zum Jahr 2032 verlängert. Diese regelt darüber hinaus Einzelheiten zur Qualität der Netze, Transparenz und Notruf. Auch im umgekehrten Fall bei einem Anruf oder einer SMS aus dem Heimatnetz ins EU-Ausland sind die Gebühren zumindest gedeckelt. So dürfen Anrufe ins EU-Ausland noch maximal 19 Cent pro Minute und Textnachrichten 6 Cent pro 140 Zeichen zuzüglich Mehrwertsteuer kosten, egal ob vom Festnetz oder vom Mobiltelefon.
Wegfall der Roaming-Gebühren mindestens bis 2032 und Verbesserungen für Verbraucher
Roaming-Gebühren („roaming”, englischer Ausdruck für umherstreifen, herumwandern) entstehen in der Regel bei der Mobilfunknutzung außerhalb des Heimattarifs, also im Ausland.
Im Sommer 2017 wurden die Gebühren für das Roaming im EU-Ausland abgeschafft und somit an die Tarife im Inland angeglichen. Das von der EU sogenannte „Roam like at home” gilt für Telefonieren, Verschicken und Empfangen von Kurznachrichten und für die mobile Datennutzung.
Mit der Neufassung der EU-Verordnung vom Juli 2022 gelten – zusätzlich zur Verlängerung des Roam-Like-At-Home („Telefonieren wie im Heimatnetz“) für weitere 10 Jahre bis 2032 – auch die gleichen Bedingungen beim Roaming in der EU wie zu Hause. Wenn Kundinnen und Kunden zu Hause in der Regel 5G nutzen, soll dies auch auf ihren Reisen in der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zur Verfügung gestellt werden, wenn diese im besuchten Land verfügbar ist.
Darüber hinaus wird für mehr Transparenz gesorgt. Roaming-Anbieter müssen über das Risiko zusätzlicher Roaming-Entgelte bei der Nutzung von ansonsten in der Regel kostenlosen Diensten, wie Kundendienstnummern, Helpdesks oder Versicherungsgesellschaften informieren. Außerdem soll der sogenannte Kostenairbag auch beim unter Umständen teuren Roaming auf Schiffen und Flugzeugen sowie außerhalb der EU eingeführt werden: Roaming-Anbieter müssen vorab über Preise informieren und Kostenobergrenzen setzen. Kunden, die dann weiter mobile Daten nutzen möchten, müssen vorher aktiv zustimmen.
Die Abschaffung dieser Extra-Aufschläge auf den heimischen Tarif bei Roaming im EU-Ausland wurden grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung des Aufenthalts eingeführt. Somit können neben Urlaubern auch Beschäftigte, die in einen anderen Mitgliedsstaat pendeln, Reisende auf längeren Geschäftsreisen oder auch Erasmus-Studenten die SIM-Karten ihres Gastlandes wie eine 'Heimatkarte' auf ihren Auslandsreisen benutzen.
Einschränkungen möglich
Um eine angemessene Nutzung für die Unternehmen zu garantieren, kann es aber Einschränkungen geben. Wenn die Anbieter einen Missbrauch bzw. eine zweckentfremdete, dauerhafte Nutzung von Roaming-Diensten feststellen, bei der z. B. eine günstigere SIM-Karte in einem anderen EU-Staat gekauft wird, um sie zu Hause zu verwenden, oder wenn bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt der für das Heimatland abgeschlossene Vertrag genutzt wird, dürfen sie Aufschläge berechnen. Nach einem Beobachtungszeitraum von vier Monaten können Anbieter an Nutzerinnen und Nutzer herantreten und darüber informieren. Wird von Nutzerseite innerhalb einer zweiwöchigen Frist keine Klärung der Situation vorgenommen oder bleibt es bei der Roaming-Dauernutzung, so kann der Anbieter geringe Aufschläge auf die Kosten erheben.
Außerdem sind zum Schutz der Anbieterseite Ausnahmeregelungen vorgesehen, falls eine Kostendeckung beim Roaming nicht möglich sein sollte. Dabei sollen Anbieter auf Nachweis Anträge auf Erhöhung der Tarife stellen können. Wird eine festgelegte Obergrenze beim Datenroaming überschritten, können Anbieter Aufschläge erheben, müssen aber darüber informieren.
Bei speziellen Tarifen nachfragen und prüfen
Inhaber von speziellen heimischen Flatrate-Tarifen sollten sich sicherheitshalber über die Bedingungen bei der Nutzung im EU-Ausland informieren. In der Regel sollte die unbegrenzte Nutzung von Telefon und SMS auch im EU-Ausland gelten. Beim Daten-Roaming jedoch gibt es spezielle Regelungen. Anbieter können eine Begrenzung der Nutzung vorsehen, kleine Aufschläge verlangen und müssen sich z. B. bei einem speziellen Auslands-Tarif für EU- und Drittländer nicht an die Regelung halten. Ebenso sollten sich Inhaber einer sogenannten Community-Option erkundigen, ob diese auch im Ausland unverändert gilt oder ob sie einen günstigeren Tarif buchen können.
Neue Tarifmodelle, die auf den Markt kommen, sind nicht immer kundenfreundlich und tragen oft zur Unübersichtlichkeit der Tariflandschaft bei. So sind zum Beispiel Tarife, die ausschließlich für Deutschland gelten und ohne Auslandsnutzung angeboten werden, generell zu hinterfragen. Nach neuen Tarifen Ausschau zu halten oder einen Anbieterwechsel in Betracht zu ziehen kann sich allerdings trotzdem lohnen. Manche Unternehmen bieten für Neukunden oder Vertragsverlängerungen günstige Optionen an. Eine genaue Prüfung der einzelnen Angebote ist dabei Voraussetzung, um sich tariflich nicht zu verschlechtern.
Regelungen zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer
Beim Daten-Roaming kann schnell eine große Datenmenge und somit hohe Kosten erreicht werden. Daher ist zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer vor teuren Rechnungen eine automatische Unterbrechung des Datenzugangs eingerichtet, wenn die gesetzliche Kostenobergrenze von 50 Euro (plus Mehrwertsteuer in Deutschland: 59,50 Euro) erreicht ist. Um weitersurfen zu können, muss man sich aktiv wieder einwählen. Diese verpflichtende Kostenbremse kann auch ausgeschaltet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, mit dem Mobilfunkanbieter kostenlos eine andere finanzielle Obergrenze für Datenroamingdienste festzulegen. Statt des Höchstbetrags in Euro kann auch eine Obergrenze für das Datenvolumen, das maximal heruntergeladen werden kann, bestimmt werden.
Diese automatische Unterbrechung erfolgt nur, wenn der eigene Mobilfunk-Anbieter seinen Sitz innerhalb der EU hat. Beim Surfen außerhalb der EU muss der Betreiber des ausländischen Netzes die Daten in Echtzeit an den Mobilfunkanbieter der Verbraucherinnen und Verbraucher übermitteln. Nicht alle Anbieter haben entsprechende Kooperationen vereinbart. Bei Einreise in ein Land, in dem die Kostenbremse nicht funktioniert, muss per SMS entsprechend informiert werden.
Vorsicht außerhalb der EU
Telefonieren, SMS schreiben oder Surfen z. B. aus beliebten Urlaubsländern Nordafrikas oder Asiens sind nicht von der Regelung betroffen und können höhere Kosten verursachen. Selbst bei manchen europäischen Nicht-EU-Staaten (z. B. Schweiz, Türkei, Länder des westlichen Balkans, Monaco, brit. Kanalinseln, San Marino, Andorra, Gibraltar) kann Roaming teuer sein und ist es sinnvoll, die Auslandskonditionen des Anbieters zu prüfen. Nicht selten haben Anbieter spezielle Tarife für ein Urlaubsland oder günstige Pakete zur Auswahl. Was Großbritannien angeht, führen die meisten deutschen Anbieter die bisherigen Regelungen auch 2024 fort. Jedoch planen Anbieter teilweise ihr Entgegenkommen zu begrenzen. Informieren Sie sich unbedingt vor der Reise beim Anbieter über die aktuellen Bedingungen. Wer sichergehen will, sollte auf jeden Fall die SMS-Benachrichtigung beim Grenzübertritt genau lesen. Auch für eine Seereise gelten besondere Bestimmungen.
Was ist bei einer Seereise/Kreuzfahrt oder im Flugzeug besonders zu beachten?
- In Küstennähe und in den Häfen gelten für die Nutzung der Mobilfunknetze meist die oben beschriebenen Regeln, solange herkömmliche, landbasierte Netze genutzt werden.
- Auf hoher See ist in der Regel kein Mobilfunknetz eines Festlandes verfügbar. Hier kann nur über Satellit telefoniert werden und eine Satellitennutzung ist vergleichsweise teuer. Dabei gelten die Regeln der EU für das Roaming und die Kostenobergrenzen nicht.
- Da die meisten Kreuzfahrtschiffe jedoch eigene Zugangspunkte für Mobilfunk anbieten, können Telefongespräche und Datenverkehr mit dem Handy oder dem Smartphone über das Satellitennetz erfolgen. Die Preise für diese Verbindungen hängen davon ab, von welchem Unternehmen der Satellit und das Netz des Kreuzfahrtschiffes betrieben werden und welche Vereinbarungen zu Roaming-Gebühren mit dem jeweiligen Mobilfunkunternehmen gelten.
- Vor der Schiffsreise sollten daher die jeweils geltenden Kosten beim Reiseveranstalter und beim eigenen Mobilfunkunternehmen erfragt werden.
- Ähnliches gilt für Flugreisen: Inzwischen bieten viele Fluggesellschaften an, mit mobilen Endgeräten ins Internet zu gelangen. Wer allerdings ohne Vorkehrungen am Smartphone ins Flugzeug steigt, kann aufgrund der vergleichsweise teuren Satellitenverbindung ebenfalls eine teure Überraschung erleben. Daher sollten Smartphones und Tablets während des Flugs zumindest in den Flugmodus geschaltet werden.
- Alternativen, wie zum Beispiel Skype oder eine anderweitige Nutzung über die WLAN-Internetverbindung an Bord von Schiff oder Flugzeug können günstiger sein, hängen aber auch von der Störungsfreiheit und Leistungsfähigkeit der Verbindung ab.
- Die Anbieter müssen bei Schiffs- und Flugreisen über die geltenden Preise und mögliche Schutzmechanismen informieren. Zusätzlich müssen Anbieter auch in diesen Fällen eine Kostenobergrenze von 50 Euro oder einem selbst gewählten Betrag einrichten, bei der die Nutzung der mobilen Dienste stoppt. Dies kann dann nur von Hand wieder deaktiviert werden. Sicherheitshalber können Schiffs- und Flugreisende das Daten-Roaming auf ihrem Smartphone vorab deaktivieren, um hohe Rechnungen allein schon durch automatische Updates oder automatische Synchronisation von Netzwerkdiensten oder E-Mail-Servern zu vermeiden.
Tipps zur Kostenersparnis bei der Handynutzung im Urlaub
- Das Limit von 60 Euro beim Internet-Surfen ist insbesondere außerhalb der EU sehr schnell erreicht. Eine unüberlegte Zustimmung zum Weitersurfen kann hohe Kosten verursachen.
- Am preiswertesten sind Urlaubsgrüße an Daheimgebliebene meist per SMS oder Messengerdienst.
- Außerhalb der EU, z. B. in den beliebten Urlaubsländern Türkei, Tunesien, Ägypten oder Thailand sind sehr hohe Kosten auch für Telefonate und SMS möglich. Dies kann auch bei Reisen in die Schweiz, nach Monaco, San Marino, Andorra oder auf die britischen Kanalinseln geschehen. Norwegen, Island und Liechtenstein hingegen behandeln die meisten Anbieter wie EU-Länder.
- Endgeräte können sich vom Nutzer unbemerkt ins Internet einwählen, um z. B. ein Software-Update auszuführen, automatisch E-Mails abzurufen oder die Wetterinformationen zu aktualisieren. Dies kann durch rechtzeitiges Ausschalten dieser Funktion bzw. des Gerätes verhindert werden.
- Generell können Kosten durch rechtzeitiges Abschalten von automatischen Funktionen wie Rufweiterleitung oder durch den Verzicht auf Abhören der Mailbox gespart werden, vor allem in Ländern außerhalb der EU.
- Reiseführer und City-Guides gibt es auch als Apps, die sich unterwegs mit einem Smartphone nutzen lassen. Das Herunterladen vor Reiseantritt spart bares Geld, da die Reiseführer nach dem Download in der Regel ohne Internetverbindung, also offline, zur Verfügung stehen.
- In vielen Hotels, Bars, Restaurants und öffentlichen Einrichtungen stehen WLAN-Hotspots zur Verfügung, mit deren Hilfe preisgünstig, oder sogar kostenfrei, am Urlaubsort im Internet gesurft werden kann. Allerdings muss von der Eingabe von sensiblen persönlichen Daten (wie etwa Online-Banking, Kreditkartennummer) abgeraten werden, da diese leicht ausgespäht werden können.
- In Grenzgebieten zu EU-Ländern kann man darauf achten, sofern möglich, das eventuell kostengünstigere, eigene Netz zu wählen.
- Verbraucherinnen und Verbrauchern wird empfohlen, sich vor der Reise über die jeweiligen Daten-Roaming-Gebühren der Mobilfunk-Anbieter für das entsprechende Urlaubsland zu informieren.
Weitere Informationen
Anleitung – Roaming ausschalten; Informationen von Stiftung Warentest, Juni 2024
Telefonieren ins EU-Ausland wird preiswerter, Informationen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V.
Informationen der Europäischen Union zu Roaming-Tarifen
Aktuelle Roaming-Regelungen in der Europäischen Union; Informationen der Bundesnetzagentur
Internationales Roaming: WLAN und Mobilfunk im Ausland; aktuelle Informationen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Feb. 2024
Roaming in der EU - wichtige Fragen und Antworten; aktuelle Informationen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Juli 2024
Sichere Technik - auch auf Reisen / IT-Sicherheit auf Reisen - Tipps des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Nutzung mobiler Geräte auf Reisen
Telefonieren und Surfen auf Schiffen; Informationen der Verbraucherzentralen e. V.
Telefonieren innerhalb der EU; Informationen der Bundesnetzagentur
Billig ins Ausland telefonieren: So rufen Sie Freunde und Verwandte im Ausland günstig an; Informationen von finanztip.de