Die dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (Umweltministerium) Baden-Württemberg unterliegende Marktüberwachung dient ebenfalls dem Verbraucherschutz, aber auch dem Schutz der Umwelt und dem Klimaschutz, da sie unsichere, schadstoffhaltige und nicht rechtskonforme Produkte vom Markt fernhält.
Die landesweit zuständige Marktüberwachungsbehörde ist seit 2014 im Regierungspräsidium Tübingen angesiedelt. Sie ist zuständig für die Kontrolle von Produkten bei Herstellern, Importeuren und Händlern, aber auch auf Messen und im Internet.
Die dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterliegende amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert nicht nur Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände, sondern auch alle rechtlichen Vorschriften bei sogenannten verbrauchernahen Produkten nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz. Dies sind sonstige Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Mittel zum Tätowieren. Außerdem ist die Kontrolle von Tabak- und verwandten Erzeugnissen ebenfalls Aufgabe der Lebensmittelüberwachung. Auch bei diesem "Non-Food-Bereich" der Lebensmittelkontrolle steht der Verbraucherschutz im Fokus.