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Vorbeugung

Tierimpfstoffe

Sind immunologische Tierarzneimittel, welche unter Verwendung von Krankheitserregern oder auf biotechnischen Weg hergestellt werden und dazu bestimmt sind, zur Erzeugung spezifischer Abwehrstoffe eines Tieres angewendet zu werden (sogenannte Biologika) http://www.pei.de/DE/infos/tieraerzte/tieraerzte-node.html.

Die Herstellung von Tierimpfstoffen ist genehmigungspflichtig und setzt hohe Anforderungen an die Sachkenntnis, die Ausgangsmaterialien sowie die Räumlichkeiten voraus. 

Für jeden Tierimpfstoff besteht eine Zulassungspflicht, im Rahmen welcher neben der Wirksamkeit auch die Qualität und Unbedenklichkeit nachzuweisen sind. Es wird zwischen einer nationalen und EU-weiten Zulassung unterschieden. Für die nationale Zulassung in Deutschland ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig. Die zugelassenen Tierimpfstoffe sind auf der PEI-Homepage abrufbar unter: http://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoff-impfstoffe-fuer-tiere/impfstoff-impfstoffe-fuer-tiere-node.html
Jede produzierte Impfstoff-Charge unterliegt nochmals der sogenannten staatlichen Chargenprüfung bevor der Impfstoff zur Anwendung kommt.

Ausnahmen von der Zulassungspflicht bestehen nur für sogenannte bestandsspezifische Impfstoffe. Zur Reduzierung eines möglichen Risikos ist deren Anwendung auf den Ursprungsbestand des Krankheitserregers beschränkt und es muss sich um sogenannte inaktivierte Impfstoffe handeln. Diese Art von Tierimpfstoffen darf nur hergestellt bzw. angewendet werden, wenn für die diagnostizierte Erkrankungsursache kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht.

Die Anwendung von Tierimpfstoffen ist grundsätzlich dem behandelnden Tierarzt bzw. dem gewerbsmäßigen oder berufsmäßigen Tierhalter nach tierärztlichem Anwendungsplan vorbehalten. Von der Anwendung durch den Tierhalter ausgenommen sind jedoch Impfungen gegen anzeigepflichtige Tierseuchen (ausgenommen bei Geflügel und Fischen), amtlich angeordnete Impfungen mittels Injektion sowie Impfungen, welche im Vorfeld der Zulassung bzw. zu wissenschaftlichen Zwecken durchgeführt werden.
Tierärzte können Tierimpfstoffe über den pharmazeutischen Unternehmer oder den Großhändler beziehen, der Tierhalter ausschließlich bei seinem behandelnden Tierarzt bzw. auf dessen Verschreibung in der Apotheke. Die Anwendung hat nach den Angaben der Packungsbeilage zu erfolgen, eventuelle Wartezeiten sind bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen zu beachten.

Durch den präventiven gezielten Einsatz von Tierimpfstoffen kann der Gesundheitsstatus der Tiere wirksam verbessert und damit das Risiko einer entsprechenden Erkrankung mit der Folge des Therapieeinsatz von Antibiotika reduziert bzw. vermieden werden. 

Durch den Einsatz von Tierimpfstoffen konnten in der Vergangenheit in Deutschland die gefährlichen Tierseuchen Tollwut und klassische Schweinepest getilgt werden.
Des Weiteren spielt der Einsatz von Tierimpfstoffen bei der Bekämpfung weiterer anzeigepflichtiger Tierseuchen (wie z. B. BHV1, Salmonellose von Geflügel, MD/BVD) eine entscheidende Rolle.

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