Aufgabe des Staates ist es, die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln sicherzustellen und Versorgungskrisen vorzubeugen (Daseinsvorsorge).
Zahlreiche Krisensituationen wie Hochwasser, ein großflächiger und lang andauernder Stromausfall oder schwere Unglücksfälle in kerntechnische Anlagen können zu einer Verknappung von Lebensmitteln und damit zu Versorgungsengpässen führen.
Die Bundesregierung hat für diesen Fall einer Krise bei der Versorgung mit Lebensmitteln rechtliche Grundlagen geschaffen. Das Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise (Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz - ESVG) ist am 11. April 2017 in Kraft getreten.
Sofern eine Versorgungskrise nicht über den freien Markt bewältigt werden kann, bildet dieses Gesetz die Grundlage für bedarfsgerechte staatliche Lenkungsmaßnahmen, um eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Erzeugnissen der Land- und Ernährungswirtschaft zu sichern.
Was der Staat unternimmt, damit im Notfall die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln gewährleistet ist, erfahren Sie auf der gemeinsamen Seite des Bundes und der Länder:
www.ernaehrungsvorsorge.de