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Aktuell - Warnungen

Aktuelle Warnhinweise für Lebensmittel und Produkte

weißes Ausrufezeichen in roter Sprechblase auf gelbem Hintergrund

Auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz finden Sie aktuelle Warnungen zu Lebensmitteln, Futtermitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln, die sich in Baden-Württemberg auf dem Markt befinden und bereits an Verbraucherinnen oder Verbraucher abgegeben wurden. Die dort veröffentlichten Informationen sind von den Unternehmern oder von der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung veranlasst worden und haben überregionale Bedeutung. Diese öffentlichen Warnungen dienen der Gefahrenabwehr vor einer möglichen Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers oder vor einer erheblichen Irreführung.

aktuelle Warnhinweise für Lebensmittel und Produkte

Erläuterungen zu Lebensmittel- und Produktwarnungen

Warnschild

Die hier veröffentlichten öffentlichen Warnungen betreffen Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel, die sich in Baden-Württemberg auf dem Markt befinden und bereits an Verbraucherinnen oder Verbraucher abgegeben wurden. Die hier veröffentlichten Informationen sind von den Unternehmern oder von der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung veranlasst worden und haben überregionale Bedeutung. Diese öffentlichen Warnungen dienen der Gefahrenabwehr vor einer möglichen Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers oder vor einer erheblichen Irreführung.

Was versteht man unter einer Lebensmittel- und Produktwarnung?

Eine Information der Öffentlichkeit durch die Behörden darf nur unter den Voraussetzungen des § 40 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) erfolgen, wenn

  • der hinreichende Verdacht besteht,
    - auf ein Risiko für die menschliche Gesundheit, 
    - dass gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften, die dem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen dienen, verstoßen wurde 
    - dass in nicht unerheblichem Ausmaß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften verstoßen wurde, die dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung dienen,
  • im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von einem Erzeugnis eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit ausgeht oder ausgegangen ist und auf Grund unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnis oder aus sonstigen Gründen die Unsicherheit nicht innerhalb der gebotenen Zeit behoben werden kann
  • ein zum Verzehr ungeeignetes, insbesondere ekelerregendes Lebensmittel in nicht unerheblicher Menge oder über einen längeren Zeitraum in den Verkehr gelangt (ist) oder
  • die Annahme begründet ist, dass ohne Information erhebliche Nachteile für die Hersteller oder Vertreiber gleichartiger Erzeugnisse nicht vermieden werden können.

In diesen Fällen ist eine Information der Öffentlichkeit nur zulässig nach Abwägung der Belange der Betroffenen mit den Interessen der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung.

Außerdem ist eine Information der Öffentlichkeit durch die Behörde nur zulässig, wenn andere ebenso wirksame Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig getroffen werden oder die Verbraucherinnen oder Verbraucher nicht erreichen. Darüber hinaus kann die Behörde auf Informationen der Öffentlichkeit oder Rückrufaktionen der Unternehmer hinweisen.

Wie lange bleiben Einträge bestehen?

Da eine Information regelmäßig nicht mehr ergehen darf, wenn das Produkt nicht mehr in den Verkehr gelangt und nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass es, soweit es in den Verkehr gelangt ist, bereits verbraucht ist, werden die Einträge auf dieser Internetseite nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums unter Berücksichtigung eines Sicherheitszeitraums aus der Liste gelöscht.

Wo finden Sie weitere Lebensmittel- und Produktwarnungen?​

Lebensmittelwarnung.de - das gemeinsame Portal der Länder

Seit 21.10.2011 steht das bundesweite Portal
Lebensmittelwarnung.de
zur Verfügung. Diese Internet-Seite enthält Informationen nach § 40 LFGB über Lebensmittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die in Deutschland auf dem Markt sind und möglicherweise bereits an Endverbraucher abgegeben wurden. Die hier veröffentlichten Informationen oder öffentlichen Warnungen sind von den Lebensmittelunternehmern oder von der amtlichen Lebensmittelüberwachung veranlasst worden und von überregionaler Bedeutung.

Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter

RAPEX ist das Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter, mit Ausnahme von Lebensmitteln und Arzneimitteln sowie medizinischen Geräten. Es erlaubt einen schnellen Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten und Europäischen Kommission über die Maßnahmen, die zur Vermeidung oder Einschränkung der Vermarktung oder Verwendung von Produkten getroffen wurden, die eine ernste Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen. Erfasst werden sowohl Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden als auch freiwillige Maßnahmen der Hersteller und Händler.

Jeden Freitag veröffentlicht die Kommission eine wöchentliche Übersicht über gefährliche Produkte, die ihr von den einzelstaatlichen Behörden gemeldet wurden (RAPEX-Meldungen). Aus dem Bereich des LFGB sind hier also Informationen zu gefährlichen Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln zu finden. In dieser wöchentlichen Übersicht sind alle Informationen über das Produkt, die von ihm ausgehende Gefahr und die Maßnahmen zusammengefasst, die in dem betreffenden Land ergriffen wurden. Sie ist in englischer Sprache zu finden unter 
EU-Schnellwarnsystem RAPEX

Warenrückrufe, die außerhalb des Geltungsbereiches des LFGB liegen

Produktrückrufe von Waren außerhalb des Geltungsbereiches des LFGB werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf der Informationsseite 
BAuA > Produktrückrufe, Untersagungsverfügungen, Produktmängelstatistik
veröffentlicht. Dort ist auch eine Liste der RAPEX-Meldungen, die Deutschland betreffen, in deutscher Sprache abrufbar.

Was ist der Unterschied zwischen Warnungen und Informationen?

Diese Lebensmittel- und Produktwarnungen dürfen nicht verwechselt werden mit den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen der Lebensmittel- und Futtermittelbehörden für Verbraucher. Diese Informationen enthalten bestimmte Ergebnisse amtlicher Kontrollen und dienen vor allem der aktiven Information des Verbrauchers aus Gründen behördlicher Transparenz und sollten nicht als Warnung vor den aufgeführten Produkten oder Betrieben missverstanden werden. Sie werden landesweit im Portal „Verbraucherinfo-BW“ veröffentlicht. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie unter
Verbraucherinfo-BW

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