Das Land hat die Aufgabe, den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen (z. B. Gegenstände, die mit Lebensmitteln oder dem Menschen in Berührung kommen) und Wein zu überwachen.
Oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde in Baden-Württemberg ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR). Es ist für die politischen Führungs- und Leitungsaufgaben, Planungen auf Landesebene und landesweiten Regelungen verantwortlich.
Ihm nachgeordnet sind als höhere Lebensmittelüberwachungsbehörden die 4 Regierungspräsidien (RP). Sie führen die Fachaufsicht und koordinieren die Tätigkeit der 44 unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden.
Die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden, 35 Landratsämter und 9 Bürgermeisterämter der Stadtkreise (hier in der Regel die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter), sind zuständig für die Überwachung der Betriebe durch Betriebskontrollen und Probenahmen. Sie sorgen für die Beseitigung der festgestellten Mängel und ahnden Ordnungswidrigkeiten.
Die Betriebe werden von Lebensmittelkontrolleuren und sachverständigen Amtstierärzten und zum Teil auch gemeinsam mit Sachverständigen aus Veterinärmedizin, Lebensmittelchemie und Humanmedizin überprüft.
Bei Straftatbeständen werden die Staatsanwaltschaften eingeschaltet.
Die Untersuchung und Beurteilung von Proben werden von Lebensmittelchemikern, Tierärzten und Sachverständigen weiterer Fachrichtungen (z. B. Apotheker, Biologen) sowie deren technischen Mitarbeitern in den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUA) Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart durchgeführt.
Ergebnisse aus der Lebensmittelüberwachung
Einmal jährlich zieht die amtliche Lebensmittelüberwachung Bilanz und stellt in einem Jahresbericht die Tätigkeit der Lebensmittelüberwachungsbehörden und die Untersuchungsergebnisse der Untersuchungsämter vor.
Jahresberichte und weiteres Informationsmaterial
Verbraucherbeschwerden
Was Sie tun können, wenn Sie während oder nach dem Einkauf eines Lebensmittels, eines Bedarfsgegenstandes oder eines Kosmetikums feststellen, dass die Ware einen Anlass zur Beschwerde gibt, oder wenn Sie z.B. in einem Lebensmittelbetrieb Hygienemängel beobachtet haben, erläutert die Verfahrensbeschreibung Lebensmittelüberwachung - Verbraucherbeschwerde in service-bw.
service-bw - Verfahrensbeschreibung
Lebensmittelüberwachung - Verbraucherbeschwerde