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Reise

Tipps für eine sorgenfreie Urlaubsreise: Informationen zu den wichtigsten europäischen Reise- und Passagierrechten

Weißer Sandstrand mit Palmen, blauem Himmel, weißen Wölkchen und türkisblauem Meer

Ferienzeit ist Reisezeit. Und damit verbunden stellen sich Verbraucherinnen und Verbraucher verschiedene Fragen:
Was muss ich bei der Buchung einer Urlaubsreise beachten?
Wen kontaktiere ich im Ausland im Notfall?
Was kann ich tun, wenn mein Zug oder mein Flugzeug verspätet ist?

Damit die Urlaubsreise sorgenfrei angetreten werden kann und der Urlaub ohne Ärger verläuft, gibt es einige Dinge zu beachten. Vorweg ist die Art der Reise und der Buchung entscheidend. Für Pauschalreisen gelten dabei andere Regelungen als für Individualreisen.

Mehr Informationen zu Verbraucherrechten bei Pauschalreisen bei der Stiftung Warentest:
Reiserecht: Diese Regeln gelten für Pauschalreisen

Individuelle Online-Buchung und Bewertungsportale

Immer mehr Deutsche nutzen das Internet für ihre Urlaubsplanung. Vor allem Last-Minute-Reisen werden gerne im Internet gebucht. In der Regel ist es schnell und unkompliziert möglich, über ein Online-Portal einen Flug, ein Hotel oder die gesamte Reise zu buchen. Doch dabei läuft nicht immer alles reibungsfrei.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher auf verschiedene Punkte achten:

  • Bietet der Portalbetreiber eine kostenlose telefonische Hotline oder die Möglichkeit zur E-Mail-Kontaktaufnahme an?
  • Wie hoch sind Umbuchungs- oder Stornogebühren?
  • Wie hoch ist die Gebühr für die Zahlungsabwicklung?
  • Lauern möglicherweise versteckte Zusatzkosten beziehungsweise sind die Kosten eindeutig ausgewiesen?
  • Handelt es sich um ein seriöses oder um ein Fake-Angebot? Wird mit extrem günstigen Angeboten geworben oder erfolgt die Werbung und Buchung über unbekannte Reiseseiten oder soziale Medien? Wird ausschließlich unpersönlich über Messenger (wie bspw. WhatsApp, Facebook, Viber) kommuniziert?

Kosten für Zusatzleistungen, insbesondere für Reiserücktrittsversicherungen, müssen zu Beginn des Buchungsvorgangs angeben werden und dürfen nicht voreingestellt sein. Reisende müssen die Versicherung aktiv auswählen, wenn sie diese benötigen. Dies gilt für Reisevermittler ebenso wie für Fluggesellschaften.

Wichtige Tipps um Fallstricke bei Reisebuchungen zu vermeiden:
Online-Reisebüros: So vermeiden Sie Probleme bei der Urlaubsbuchung; Informationen der Verbraucherzentrale


Nicht nur Flüge werden über das Internet gebucht, auch Hotelbuchungen nehmen viele Verbraucherinnen und Verbraucher direkt online vor und greifen dabei häufig auf Informationen von Hotelbewertungsportalen zurück. Um kein einseitiges Bild zu erhalten, sollten grundsätzlich bei mehreren Portalen Informationen über das Wunsch-Hotel abgefragt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten außerdem darauf achten, wie viele Bewertungen abgegeben wurden, wie aktuell diese sind und wer die Bewertung abgegeben hat.


Werden beispielsweise Angebote für einen erholsamen Wellness-Urlaub gesucht, sind Bewertungen von Familien mit kleinen Kindern nicht die passenden, da hier auf andere Dinge Wert gelegt wird. Von den Hotelgästen gegebenenfalls eingestellte Fotos sind oftmals aussagekräftiger als die eigentlichen Bewertungen.

Wen kontaktiere ich im Notfall?​

Die 112 ist inzwischen eine europaweit einheitliche Notrufnummer, die überall in der Europäischen Union vom Festnetz sowie vom Handy aus kostenlos zu erreichen ist. Sie verbindet den Anrufer mit dem zuständigen Notrufdienst. Das kann die örtliche Polizei, die Feuerwehr oder der Notarzt sein. Die 112 ist ganzjährig rund um die Uhr erreichbar. Darüber hinaus wird diese Nummer stellenweise auch außerhalb der EU verwendet, beispielsweise in Bosnien, Montenegro, Norwegen, der Schweiz, der Türkei, in Russland, in Israel, in Australien, in Neuseeland und weiteren Ländern.

Außerhalb der EU hat jede Bürgerin / jeder Bürger eines EU-Mitgliedstaats Anspruch auf konsularischen Beistand, selbst wenn das Heimatland dort keine Auslandsvertretung hat. Im Notfall kann in jedem Konsulat und jeder Botschaft eines anderen EU-Mitgliedstaats um Hilfe gebeten werden. Erforderlich werden könnte dies beispielsweise bei einem schweren Unfall oder beim Verlust der Ausweis- oder Reisedokumente. Darüber hinaus haben sich alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten im Krisenfall wie ihre eigenen Staatsangehörigen zu evakuieren.

Weitere Informationen bietet das Auswärtige Amt:
Hilfe für Deutsche in Notfällen: Konsularische Hilfefälle

Verspätungen, Ausfälle und Annulierungen von Flugzeugen oder Zügen

Allen Fluggästen in Europa stehen auf Grundlage der EU-Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung (EG) 261/2004) umfassende Rechte bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Flugverspätungen zu. Einen europaweit einheitlichen Verbraucherschutz gibt es auch für Bahnfahrer. Mit der Verordnung über die Rechte und Pflichten von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr (Verordnung (EG) 1371/2007) gelten europaweit einheitliche Entschädigungsregeln im Bahnverkehr, ob bei Zugverspätung, bei Ausfall oder auch bei Unfällen.

Falls es aufgrund von Personalengpässen an Flughäfen bei gleichzeitig stärker werdendem Reiseinteresse in der Hauptreisezeit zu langen Wartezeiten beim Check-in oder der Gepäckabfertigung kommt, gilt auch dann: Wenn bei der Urlaubsreise mit dem Flugzeug etwas schiefgeht, haben Reisende umfassende Rechte, sofern sie rechtzeitig am Flughafen erschienen sind. Um sicher zu gehen, sollten Flugreisende in der Hochsaison mindestens 120 Minuten vor dem geplanten Boarding vor Ort sein. Meist finden Reisende auf der Homepage des Flughafens aktuelle Informationen über Flüge und Wartezeiten. 

Wenn Urlauber wegen Verzögerungen beim Check-in den Flug verpassen, ist die Airline der Ansprechpartner. Anders ist es bei Verzögerungen durch den Sicherheitscheck. Wer wegen überlanger Wartezeit an der Sicherheitskontrolle des Flughafens den Flug verpasst, kann Entschädigungsansprüche für entstandene Kosten des Ersatzfluges an die Bundespolizei richten.

Näheres zum Thema Passagierrechte im Verbraucherportal

Weitere Tipps für Reisende​

Bei Fahrten mit dem Auto ins Ausland ist oftmals das Mitführen einer Versicherungsbestätigung, der so genannten „Grünen Versicherungskarte“ (offiziell: Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr), erforderlich. Auch über eine Mobilitätsgarantie oder eine Pannenhilfe, die auch im Ausland greift, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nachdenken. Diese Leistungen werden unter anderem von Automobilherstellern, Kfz-Versicherern oder Automobilclubs angeboten. Außerdem sollte im Einzelfall geprüft werden, ob ein ausreichender Versicherungsschutz bei Unfall oder Krankheit für die Auslandsreise bestünde. 

Unfall im EU-Ausland - Tipps für Autofahrer; Informationen des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland

Darüber hinaus gibt es auf Reisen auch verschiedene Regelungen und Vorgänge, die verbraucherschutzrechtlich nicht zulässig sein können. Verbraucherinnen und Verbrauchern darf zum Beispiel kein pauschales Trinkgeld als zusätzliches Entgelt zum Reisepreis abgebucht werden, wenn hierzu keine ausdrückliche und gesonderte Zustimmung der Reisenden vorliegt. Dies entschied das OLG Koblenz in einem Urteil zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und einem Reiseveranstalter. Ein solches Entgelt könnte zum Beispiel ein automatisch vom Bordkonto abgebuchtes Trinkgeld pro Person und Tag auf einem Kreuzfahrtschiff sein, wenn keine entsprechende Zustimmung der Reisenden vorliegt. Näheres dazu auf der Seite des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V.:
Kreuzfahrten: Unzulässige Trinkgeldklausel

Zum Thema Versicherungsschutz bei Reisen im Verbraucherportal

Wichtige Links für weitere Informationen 

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland:
Reisepannen: So helfen Sie sich selbst: Selbsthilfe-Tool "auf Reisen" 

Reiserecht: Rechte und Pflichten von Reisenden

Mit dem Auto ins Ausland; Reise-App 

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg:
Rubrik Reise und Mobilität

Europäische Union:
Information zu Reiserechten in deutscher Sprache

Stiftung Warentest:
Reisebuchung und Hotelbewertungen

Luftfahrt-Bundesamt als Aufsichtsbehörde über den Luftverkehr:
www.lba.de

Bundesfinanzministerium:
Smart­pho­ne-App „Zoll und Rei­se“ mit Ab­ga­ben­rech­ner

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