Wer Vieh, d. h. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Geflügel, Fische, Bienen oder Hummeln halten will, muss seine Tierhaltung vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Veterinärbehörde des zuständigen Landratsamts oder Bürgermeisteramts in einem Stadtkreis mit einem sog. Tierhalterantrag anzeigen. Der Tierhalterantrag kann bei der zuständigen Veterinärbehörde auch elektronisch abgerufen werden. Dem Tierhaltungsbetrieb wird eine Registriernummer zugeteilt und erfolgt zudem die Erfassung in einer zentralen Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem Tier – HI-Tierdatenbank) in München. Je nach Art der gehaltenen Tiere besteht die Verpflichtung, Tierbewegungen oder Tierzahlen an die Datenbank zu melden. Alle betrieblichen Änderungen müssen umgehend der zuständigen Veterinärbehörde mitgeteilt werden. Auch wer Kameliden oder Gehegewild halten will, muss dies beim zuständigen Veterinäramt anzeigen.
Zusätzlich zur Erfassung bei der Veterinärbehörde muss die Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg gemeldet werden.