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Tiergesundheit

Zuständigkeiten in BW / Verlagerung von Zuständigkeiten

Für den Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften sind grundsätzlich die Länder zuständig. In Baden-Württemberg ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz oberste Tiergesundheitsbehörde; die Regierungspräsidien sind höhere Tiergesundheitsbehörden. Die Veterinärbehörden bei den unteren Verwaltungsbehörden sind für den Vollzug des Tiergesundheitsrechts zuständig, soweit keine anderen Zuständigkeitsregelungen getroffen sind. Der Ausbruch oder der Verdacht eines Ausbruches einer Tierseuche ist der zuständigen Veterinärbehörde bzw. bei der Ortspolizeibehörde anzuzeigen.

Im Einzelfall oder bei einer Vielzahl gleichartiger Fälle können das Ministerium oder die Regierungspräsidien Aufgaben der nachgeordneten Behörden wahrnehmen, wenn dies aufgrund von Art und Umfang im Einzelfall erforderlich ist.

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