Die Untersuchung und Beurteilung der vor Ort entnommenen Proben werden in den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart durchgeführt.
Der Weg einer Probe
Die Proben, die auf den Labortischen der Untersuchungsämter landen, werden keinesfalls nach dem Prinzip „wahllos“ gezogen. Vielmehr steckt ein ausgeklügelter Plan dahinter: Die CVUAs erstellen einen mit den Lebensmittelüberwachungsbehörden abgestimmten, risikoorientierten, überregionalen Probenplan, bei dem sie das Produktrisiko anhand verschiedener Faktoren berücksichtigen. Die risikoorientierte Probennahme wird von den örtlich zuständigen unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden durchgeführt. Die Lebensmittelkontrolleure entnehmen die Proben auf allen Stufen der Erzeugung, Verarbeitung und des Handels, also bei Landwirten, Herstellern oder Importeuren, im Zentrallager oder im Großmarkt, aber auch in der Supermarktfiliale oder am Marktstand. Die Proben werden dann in die Untersuchungsämter gebracht.
Neben den Planproben werden auch
- Beschwerdeproben, die von Verbrauchern abgegeben werden, sowie dazu entnommene Vergleichsproben,
- Verdachtsproben, die beispielsweise bei Betriebskontrollen auffallen, und
- Nach- und Verfolgungsproben, die aufgrund von auffälligen Untersuchungsbefunden, die einer weiteren Überprüfung bedürfen,
kontrolliert.
Arbeitsteilung im Labor
In den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern müssen große Probenzahlen in kurzer Zeit untersucht werden können. Deshalb hat sich im weiten Feld der amtlichen Lebensmittelüberwachung eine Arbeitsteilung in verschiedenen Fachlaboratorien entwickelt. Die spezialisierten Laboratorien, vom Weinlabor über das Fleischlabor bis zum Backwarenlabor, werden von Lebensmittelchemikern, Tierärzten oder Mikrobiologen geleitet. Zu ihren Aufgaben gehören die Untersuchung und Begutachtung von Lebensmitteln, einschließlich Trinkwasser, von Bedarfsgegenständen, wie etwa Geschirr, Lebensmittelverpackungen, Kleidung oder Spielzeug, von kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen. Insbesondere die Untersuchung auf Rückstände und Verunreinigungen im Spurenbereich, also zum Beispiel Dioxine, Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel oder Mykotoxine, ist so aufwendig, dass sie nicht in jedem der vier Untersuchungsämter durchgeführt werden. Hier wurden arbeitsteilig so genannte Schwerpunkt- oder Zentrallaboratorien gebildet, die die Ämter eng miteinander vernetzen. Abschließend informiert das Labor nach Abschluss der Untersuchungen die Lebensmittelüberwachungsbehörde per Gutachten über die Ergebnisse. Eventuell notwendige Maßnahmen sind nun wieder Sache der örtlich für den Betrieb zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden, ebenso Bußgeldverfahren. Bei Verdacht auf Straftaten wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Transparenz der Überwachung
Die CVUAs veröffentlichen Fachbeiträge und berichten regelmäßig über aktuelle Untersuchungsergebnisse auf der gemeinsamen Internetpräsenz. Außerdem zieht jedes Untersuchungsamt jährlich Bilanz und veröffentlicht Jahresberichte, die ebenfalls auf der Homepage nachgelesen und heruntergeladen werden können.