Je nach Tierart bestehen verschiedene Anforderungen an die Kennzeichnung von Vieh.
Rinder müssen mit zwei individuellen Ohrmarken gekennzeichnet sein. Bei Verlust einer oder beider Ohrmarken müssen die Rinder unverzüglich mit Ersatzohrmarken mit denselben Angaben nachgekennzeichnet werden. Bei der Geburt wird für jedes Rind ein Stammdatenblatt erstellt, in dem alle wichtigen Angaben zur Identifikation vermerkt sind. Das Stammdatenblatt begleitet das Rind das Leben lang, falls es ins Ausland verbracht werden soll, müssen auf der der Rückseite alle erforderlichen Angaben zu den Vorbesitzern gemacht werden.
Bei Schweinen genügt eine Ohrmarke mit der Betriebskennzeichnung des Geburtsbetriebes. Bei Verlust dieser ersten Ohrmarke kann die erforderliche Nachkennzeichnung auch mit der Betriebskennzeichnung des aktuellen Haltungsbetriebes oder auch mittels Tätowierung erfolgen, wenn das Schwein unmittelbar zur Schlachtung bestimmt ist.
Für Schafe und Ziegen ist die Kennzeichnung mit elektronischen und sichtbaren Kennzeichnungselementen erforderlich, wie z. B. Ohrmarken, Fußfesseln und Pansenbolus; die genauen Anforderungen ergeben sich aus dem Alter und dem Nutzungszweck der Tiere. Der Tierhalter muss bei jedem Transport von Schafen und Ziegen ein Begleitpapier erstellen, welches dem Empfänger bei der Übergabe der Schafe und Ziegen auszuhändigen ist.
Pferde, die nach dem 01.07.2009 geboren sind, müssen mit einem injizierten Transponderchip elektronisch gekennzeichnet und von einem Equidenpass begleitet sein. Ein Besitzerwechsel muss von der zuständigen Stelle in den Pass eingetragen werden.
Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen müssen zusätzlich ein aktuelles Bestandsregister führen, in das Zu- und Abgänge, Geburten und Verendungen eingetragen werden.
Kennzeichnung
Die Kennzeichnung von landwirtschaftlichen Nutztieren dient der eindeutigen Identifizierung eines Tieres insbesondere im Hinblick auf die Nachverfolgung im Tierseuchenfall und auf die Rückverfolgbarkeit in der Lebensmittelkette.
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Dokumente
Für Rinder wird ein Stammdatenblatt ausgegeben, in welchem die relevanten Informationen, die zu dem Tier im HIT gespeichert sind, ausgegeben werden. Es werden Geburtsbetrieb, Alter, Rasse, Geschlecht, Ohrmarkennummer und sein Gesundheitsstatus betreffend ...
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