Eine Tierseuche ist eine Infektion oder Krankheit, die von einem Tierseuchenerreger unmittelbar oder mittelbar verursacht wird, bei Tieren auftritt und auf Tiere oder Menschen (Zoonosen) übertragen werden kann. Tierseuchenerreger können Krankheitserreger oder Teile von Krankheitserregern sein.
Tierseuchen werden durch Prionen (Transmissible Spongiforme Enzephalopathien (TSE), wie z. B. Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE)), Viren (z. B. Schweinepest), Bakterien (z. B. Tuberkulose), Pilze (z. B. Krebspest) und Parasiten (z. B. Varroose) hervorgerufen.
Einige Tierseuchen stellen eine direkte Infektionsgefährdung für den Menschen dar (Zoonosen). Darunter befinden sich für den Menschen zum Teil tödliche Erkrankungen, wie z. B. die Tollwut oder Ebola. Viele Tierseuchen sind für den Menschen jedoch vollkommen ungefährlich und befallen nur wenige Tierarten. Solche Tierseuchen können jedoch hohe wirtschaftliche Schäden verursachen und sind eine Bedrohung für die Nahrungsgrundlagen des Menschen.
Bei den Tierseuchen werden anzeigepflichtige Tierseuchen, meldepflichtige Tierkrankheiten und sonstige Tierseuchen / Infektionskrankheiten unterschieden.
Eine Reihe von Tierseuchen sind in der Bundesrepublik Deutschland anzeigepflichtig, das heißt alle Tierhalter und sonstige Personen mit Kontakt zu Tieren sind verpflichtet, bei einem entsprechenden Verdacht die zuständige Behörde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Die zuständige Behörde klärt einen Verdacht ab, stellt den Ausbruch der Tierseuche fest und ordnet die erforderlichen Maßnahmen an. Die anzeigepflichtigen Tierseuchen werden durch eine Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen festgelegt.
Bestimmte Tierseuchen sind in der Bundesrepublik Deutschland meldepflichtig. Die Erfassung der meldepflichtigen Tierkrankheiten dient vor allem der Beobachtung. Droht eine größere Ausbreitung, kann eine meldepflichtige Tierkrankheit kurzfristig in den Status einer „anzeigepflichtigen Tierseuche“ erhoben werden. Die meldepflichtigen Tierkrankheiten sind in der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten geregelt. Der entscheidende Unterschied zu anzeigepflichtigen Tierseuchen besteht darin, dass nicht der bloße Verdacht anzeigepflichtig ist, sondern erst die nachgewiesene Erkrankung bei der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden muss, d. h. in der Regel bei einem Erregernachweis.
Die wirtschaftlichen Schäden durch Tierseuchen, insbesondere durch die Rinderpest, waren Anlass für die Gründung der ersten tierärztlichen Ausbildungsstätten im 18. Jahrhundert und damit für die Etablierung der akademischen Ausbildung der Tierärzte/innen sowie für den Aufbau staatlicher Veterinärbehörden.