Die zunehmende Resistenzbildung bei Bakterien gegen Antibiotika ist ein aktuelles und wichtiges Thema in der Human- und Veterinärmedizin. Bei jedem Einsatz von antibiotisch wirksamen Stoffen besteht die Gefahr, dass Bakterien gegen diese Stoffe resistent (widerstandsfähig) werden. Wird nun eine Infektionskrankheit durch resistente Bakterien hervorgerufen, kann es sein, dass Antibiotika nur eingeschränkt oder gar nicht mehr wirksam sind. Um eine Entwicklung und Ausbreitung von Resistenzen zu verringern, ist eine verantwortungsvolle Anwendung von Antibiotika bei Mensch und Tier unerlässlich.
Um die Wirksamkeit von Antibiotika zu erhalten, wurden in der Veterinärmedizin sowohl für die Nutztiere als auch für die Heimtiere gesetzliche Maßnahmen zur Förderung eines verantwortungsvollen Einsatzes von Antibiotika festgelegt. Das im Jahr 2014 eingeführte Antibiotikaminimierungskonzept der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) hat die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in Mastbetrieben in den Mittelpunkt gestellt. Diese soll durch eine stetige Verbesserung der Tiergesundheit insbesondere in Tierhaltungen, die vergleichsweise häufiger Antibiotika einsetzen, erfolgen. Mit der Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) im Jahr 2018 wurden in der Veterinärmedizin zudem Regelungen geschaffen, die u. a. eine umsichtige Verwendung von sogenannten „Reserveantibiotika“ sowie die Durchführung einer Empfindlichkeitsprüfung (Antibiogramm) zum gezielten Einsatz von Antibiotika durch Tierärzte gewährleisten sollen.
Häufige Fragen (FAQ) Antibiotikaminimierungskonzept bei Nutztieren
Häufige Fragen (FAQ) zu Anwendung, Abgabe und Verschreibung von Antibiotika durch Tierärzte