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Produktsicherheit

Tabakerzeugnisse

Zigaretten bei einem maschinellen Abrauchvorgang vor schwarzem Hintergrund mit bläulichem Rauch

Tabakerzeugnisse werden aus Rohtabak hergestellt. Neben Zigaretten- und Pfeifentabak gehört dazu auch Tabak, der nicht verbrannt wird, wie zum Beispiel Kau- oder Schnupftabak. Diese Produkte sowie verwandte Erzeugnisse wie E-Zigaretten, Nachfüllbehälter und pflanzliche Raucherzeugnisse unterliegen ebenfalls den rechtlichen Regelungen zum Schutz der Verbraucher und werden darauf geprüft, ob sie die gesetzlichen Anforderungen einhalten.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Beurteilung von Tabakerzeugnissen sind:

Die oben genannten Rechtsvorschriften setzen die Vorgaben der europäischen Tabakproduktrichtlinie 2014/14/EU in deutsches Recht um. Sie sind am 20. Mai 2016 in Kraft getreten.

Ziel des Tabakrechts ist neben dem Verbraucherschutz vor allem die Attraktivität des Neueinstiegs in das Rauchen, besonders bei Jugendlichen zu reduzieren.

Informationen für Unternehmen

Regelmäßig gehen bei den Tabaküberwachungsbehörden Fragen zu den rechtlichen Anforderungen insbesondere für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter sowie für Wasserpfeifentabak ein. Daher werden Hinweise für Unternehmen speziell zu diesen beiden Produktgruppen zur Verfügung gestellt.

Merkblatt - Auszüge rechtlicher Vorgaben für Wasserpfeifentabak

Merkblatt - Auszüge rechtlicher Vorgaben für E-Zigaretten und nikotinhaltige Nachfüllflüssigkeiten

Weitere Informationen

  • E-Zigaretten

Rauchfreie Alternative?

Elektronische Zigaretten sind Produkte, die das Rauchen simulieren, ohne dabei Tabak zu verbrennen. Sie werden häufig als gesündere Alter-native zu herkömmlichen Zigaretten beworben, als Hilfsmittel zur Tabakentwöhnung und auch als Möglichkeit, in Rauchverbotszonen Nikotin zu konsumieren. 
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