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Lebensmittelkennzeichnung

Für die Kennzeichnung von Lebensmitteln gelten europaweit die Bestimmungen der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, LMIV). Diese umfangreiche, für alle Lebensmittel geltende Rechtsvorschrift wird durch nationale Verordnungen wie die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) sowie spezifische Regelungen für bestimmte Lebensmittel oder Lebensmittelgruppen ergänzt, z. B. Käseverordnung oder Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung.
Die auf den Verpackungen oder bei der Ware angegebenen Informationen müssen korrekt sein und dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht irreführen. Verantwortlich für Inhalt und Gestaltung ist das angegebene Unternehmen oder bei unverpackter Ware derjenige, der die Produkte verkauft bzw. abgibt.

Kuchentheke mit diversen Kuchen, Spuckschutz und gelber Tischdecke an einem Verkaufsstand im Freien
  • Kennzeichnung

Hinweise zur Lebensmittel-informationsverordnung

Lebensmittelunternehmer  müssen bei offen abgegebenen Lebensmittel bestimmte Allergene kennzeichnen. Für welche (ehrenamtliche) Tätigkeit ist die Lebensmittelkennzeichnung verpflichtend? Wer gilt als Lebensmittelunternehmen?

  • Kennzeichnung

Kennzeichnung von unverpackten Lebensmitteln

Lebensmittelrechtliche Vorschriften sehen auch für nicht vorverpackte Produkte die Kennzeichnung bestimmter Angaben vor. Darüber hinaus sind freiwillige Informationen möglich, für die bestimmte rechtliche Anforderungen zu beachten sind.

  • Kennzeichnung

Hinweise zur Nährwertkennzeichnung

Alle verpackten Lebensmittel müssen seit 13. Dezember 2016 mit Angaben zu Nährwerten gekennzeichnet werden. Die Art und Weise der Kennzeichnung ist genau festgelegt.