Für die Kennzeichnung von Lebensmitteln gelten europaweit die Bestimmungen der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, LMIV). Diese umfangreiche, für alle Lebensmittel geltende Rechtsvorschrift wird durch nationale Verordnungen wie die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) sowie spezifische Regelungen für bestimmte Lebensmittel oder Lebensmittelgruppen ergänzt, z. B. Käseverordnung oder Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung.
Die auf den Verpackungen oder bei der Ware angegebenen Informationen müssen korrekt sein und dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht irreführen. Verantwortlich für Inhalt und Gestaltung ist das angegebene Unternehmen oder bei unverpackter Ware derjenige, der die Produkte verkauft bzw. abgibt.
Lebensmittelkennzeichnung
Lebensmittelinformations-verordnung
Nationale Durchführungsverordnung und Produktverordnungen bei www.gesetze-im-internet.de
Kennzeichnung von Lebensmitteln bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.