Navigation überspringen

Lebensmittelkennzeichnung

Für die Kennzeichnung von Lebensmitteln gelten europaweit die Bestimmungen der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, LMIV). Diese umfangreiche, für alle Lebensmittel geltende Rechtsvorschrift wird durch nationale Verordnungen wie die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) sowie spezifische Regelungen für bestimmte Lebensmittel oder Lebensmittelgruppen ergänzt, z. B. Käseverordnung oder Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung.
Die auf den Verpackungen oder bei der Ware angegebenen Informationen müssen korrekt sein und dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht irreführen. Verantwortlich für Inhalt und Gestaltung ist das angegebene Unternehmen oder bei unverpackter Ware derjenige, der die Produkte verkauft bzw. abgibt.

  • Kennzeichnung
Kuchentheke mit diversen Kuchen, Spuckschutz und gelber Tischdecke an einem Verkaufsstand im Freien

Hinweise zur Lebensmittel-informationsverordnung

Lebensmittelunternehmer  müssen bei offen abgegebenen Lebensmittel bestimmte Allergene kennzeichnen. Für welche (ehrenamtliche) Tätigkeit ist die Lebensmittelkennzeichnung verpflichtend? Wer gilt als Lebensmittelunternehmen?
weiterlesen

  • Kennzeichnung

Kennzeichnung von unverpackten Lebensmitteln

Lebensmittelrechtliche Vorschriften sehen auch für nicht vorverpackte Produkte die Kennzeichnung bestimmter Angaben vor. Darüber hinaus sind freiwillige Informationen möglich, für die bestimmte rechtliche Anforderungen zu beachten sind.
weiterlesen

Wir setzen auf dieser Website Cookies ein. Diese dienen dazu, Ihnen Servicefunktionen anbieten zu können sowie zu Statistik-und Analysezwecken (Web-Tracking). Wie Sie dem Web-Tracking widersprechen können sowie weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.