Die Verbraucher, also wir alle, erwarten zu Recht gesunde, qualitativ hochwertige und sichere Lebensmittel. Wir verlassen uns darauf, dass die Produkte, die wir kaufen, sicher, qualitativ einwandfrei und richtig gekennzeichnet sind.
Verantwortlich für die Sicherheit der Lebensmittel sind in erster Linie die Lebensmittelunternehmer selbst, die im Wege der betrieblichen Eigenkontrollen die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen überwachen müssen. Die amtliche Überwachung ist die „Kontrolle der Kontrolle“, das heißt, sie überprüft die Wirksamkeit dieser betrieblichen Eigenkontrollen.
Nach diesem Grundsatz findet in Baden-Württemberg die Kontrolle der Lebensmittelsicherheit "vom Acker bis auf den Teller" auf allen Stufen der Lebensmittelherstellung und Vermarktung, einschließlich der landwirtschaftlichen Erzeugung, statt.
Lebensmittelüberwachung ist aktiver Verbraucherschutz mit langer Tradition. Durch risikoorientierte Betriebskontrollen und Probenuntersuchungen soll erreicht werden, dass die Unternehmen keine Lebensmittel, die gesundheitsschädlich oder für den Verzehr nicht mehr geeignet sind (z. B. durch Verderb oder durch Fremdstoffe kontaminiert), herstellen bzw. in den Verkehr bringen. Risiken für die Gesundheit können von chemischen Stoffen sowie von Mikroorganismen und Parasiten ausgehen.
Die Verbraucher sollen sowohl vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen als auch vor wirtschaftlicher Übervorteilung durch Irreführung und Täuschung geschützt werden.