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Tiergesundheit

Tierbewegungen

Tierbewegungen von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen müssen an die zentrale Datenbank (HI-Tierdatenbank) in München gemeldet werden. Innerhalb von sieben Tagen müssen bei Rindern alle Zu- und Abgänge, Geburt und Tod bzw. Schlachtung vom verantwortlichen Rinderhalter, Viehhändler oder Schlachtbetrieb gemeldet werden. Die Meldung kann online erfolgen, ist aber auch per Fax oder Brief mit Meldekarten möglich.
Bei Schweinen, Schafen und Ziegen ist lediglich durch den aufnehmenden Tierhalter eine Übernahmemeldung in der HI-Tierdatenbank erforderlich. Für diese Tierarten muss zudem zum Jahresanfang eine „Stichtagsmeldung“ erfolgen, in der die jeweils zum 1. Januar des Jahres gehaltene Anzahl an Tieren übermittelt wird.

  • Internationaler Tierhandel

Internationaler Tierhandel

Als innergemeinschaftlicher Handel wird in der Europäischen Union der freie Waren- bzw. Tierverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unter definierten und einheitlichen Voraussetzungen verstanden.
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