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Versicherungsschutz bei Unwetter

Hagel, Sturm und Unwettergefahren: Wissenswertes zum Versicherungsschutz

Ein mittelgroßer Baum hängt entwurzelt am Straßenrand auf einem Einfamilienhaus

 
Wenn Unwetter mit Hagel und Sturm Schäden verursachen oder Bahn- und Flugverkehr stören, können Versicherungen helfen. Gefahren müssen beseitigt und Schäden reguliert werden.

Versicherungsschutz im Schadensfall​

Um sich bei Schäden durch Hagel und Sturm, der bei Versicherungen meist erst ab Windstärke 8 als solcher gilt, vor finanziellen Schäden zu schützen, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung eine wichtige Voraussetzung.
 
Die Wohngebäudeversicherung kann, je nach Umfang und Abschlusskonditionen des jeweiligen Versicherungsschutzes, beispielweise dann einspringen, wenn große Hagelkörner die fest verbauten Rollläden oder Fenster des versicherten Gebäudes beschädigen oder ein Sturm Schäden am Dach verursacht.
Doch Vorsicht, Elementarschäden werden von der Wohngebäudeversicherung in den meisten Fällen nicht miterfasst. Elementarschäden werden durch das Wirken der Natur hervorgerufen. Das ist beispielsweise bei Folgen von Überschwemmungen, Schneedruck oder Erdrutschen der Fall. Um auch diese Risiken abzusichern, kann sich der (zusätzliche) Abschluss einer Elementarschadensversicherung anbieten.
 
Möbel oder Haushaltsgeräte, die sich im beschädigten versicherten Gebäude befinden und trotz verschlossener Fenster und Türen beispielsweise durch Sturm oder Hagel beschädigt wurden, können über die Hausratversicherung abgesichert sein, ebenso Schäden, die an anderer Stelle durch umherfliegenden Hausrat verursacht wurden. Vorsicht auch hier bei Elementarschäden. Diese werden in der Regel nicht miterfasst, so dass auch hier der (zusätzliche) Abschluss einer Elementarschadensversicherung hilfreich sein kann.
 
Auch beim Anblick des eigenen Autos nach einem heftigen Hagelschauer, wenn etwa das Autoblech rundherum Dellen und Beulen aufweist, stellt sich für Autobesitzerinnen und -besitzer nach dem ersten Schrecken schnell die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Werden die Schäden am Auto unmittelbar durch die Einwirkungen von Hagel verursacht, springt in der Regel die Kraftfahrzeug-Teilkaskoversicherung ein. Allerdings sollte beachtet werden, dass hier oftmals eine Selbstbeteiligung vereinbart wird.
 
Eine Versicherung greift natürlich nur ein, sofern sie rechtzeitig abgeschlossen wurde, den entsprechenden Versicherungsschutz (z. B. Hagel, Feuer oder sogar Elementarschäden) beinhaltet, die Voraussetzungen für einen Versicherungsfall erfüllt sind und keine Ausnahmen vom Versicherungsschutz vorliegen. Deshalb ist es besonders wichtig, sich frühzeitig – vor einem Schadensfall – über den benötigten Versicherungsschutz zu informieren, entsprechende Versicherungsverträge abzuschließen, bestehende Verträge zu überprüfen und wenn nötig anzupassen oder neu abzuschließen. Wurde zum Beispiel eine Hausrat-, Wohngebäude- oder Elementarschadensversicherung vor vielen Jahren abgeschlossen und der Versicherte ist zwischenzeitlich in eine größere Wohnung umgezogen, hat angebaut oder viele wertvolle Möbel und/oder Elektrogeräte erworben, sollte der „alte“ Versicherungsschutz überprüft, gegebenenfalls entsprechend angepasst oder durch einen neuen Vertrag ersetzt werden. Auch über vereinbarte Selbstbeteiligungen sollte man sich ausreichend informieren. Darüber hinaus müssen sogenannte Gefahrerhöhungen, wie beispielsweise das Leerstehen des versicherten Gebäudes über einen längeren Zeitraum, dem Versicherer rechtzeitig angezeigt werden.

Die beste Zeit, sich um die Überprüfung und, falls nötig, Anpassung bestehender Versicherungsverträge oder den Abschluss eines gegebenenfalls notwendigen und geeigneten Versicherungsvertrags zu kümmern, ist jetzt! Versäumnisse, die heute entstehen, können morgen im Schadensfall möglicherweise gravierende finanzielle Folgen haben.

Kleingedrucktes beachten!

Lesen Sie vor Abschluss einer Versicherung unbedingt das Kleingedruckte – die Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingungen und die Angaben für den Versicherungsschein. Nur so können Sie sicher sein, dass der gewählte Versicherungsschutz Ihre Bedürfnisse abdeckt. Informieren Sie sich außerdem über Selbstbeteiligungen, die möglicherweise Bestandteil des Vertrags sind. Darüber hinaus sollten Sie abklären, welche Pflichten Ihrerseits gegenüber der Versicherung bestehen. Bestimmte Umstände können beispielsweise als sogenannte Gefahrerhöhung gelten und müssen der Versicherung sofort gemeldet werden. Eine solche Gefahrerhöhung kann etwa vorliegen, wenn ein versichertes Gebäude über einen längeren Zeitraum leer steht, da Schäden so möglicherweise nicht sofort bemerkt werden.

Folgende Maßnahmen sollten nach einem Schadensfall vorgenommen werden:

  • Schadensfälle müssen Versicherern unverzüglich und der Wahrheit entsprechend gemeldet werden.
  • Schäden sollten dokumentiert und entsprechende Beweise (z. B. durch Fotoaufnahmen) gesichert werden.
  • Handlungen, die eine spätere Schadensfeststellung durch den Versicherer erschweren oder verhindern (z. B. die Entsorgung des beschädigten Versicherungsguts) sollten unterlassen werden, um einen eventuellen Verlust des Versicherungsschutzes zu verhindern.
  • Reparaturen und Aufräumarbeiten sollten immer erst in Absprache mit dem Versicherer stattfinden.
  • Maßnahmen, die den Schaden so gering wie möglich halten und Gefahrenquellen für weitere Schäden beseitigen, müssen unverzüglich getroffen werden.
  • Zudem empfiehlt es sich im Hinblick auf das weitere Vorgehen mit der Versicherung in Kontakt zu bleiben.

Ansprechpartner bei Problemen mit Versicherungsunternehmen

Die von der Landesregierung geförderte Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. informiert und berät Verbraucherinnen und Verbraucher bei Fragen des privaten Konsums. Allgemeine Informationen sowie Musterbriefe stehen auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Des Weiteren bietet die Verbraucherzentrale auch eine (kostenpflichtige) individuelle Beratung persönlich, per Telefon oder Email an. Zur
Preisübersicht der Verbraucherzentrale BW.

Bei Meinungsverschiedenheiten mit Versicherungsunternehmen können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auch an den „Versicherungsombudsmann“ wenden. Dieser ist eine unabhängige, neutrale und als eingetragener Verein organisierte Schlichtungsstelle. Nähere Informationen hierzu und zu den Voraussetzungen des Verfahrens befinden sich unter:
www.versicherungsombudsmann.de


Informationen zum Reiserecht im Falle von Unwettereinflüssen finden Sie unter Ihre Rechte als Passagier im Flugzeug, mit der Bahn, dem Bus oder auf dem Schiff im Verbraucherportal

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