Zuständig für die Ernährungsnotfallvorsorge in Baden-Württemberg sind das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und die vier Regierungspräsidien.
Auf Kreisebene ist das Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde Ihr Ansprechpartner zum Thema Ernährungsnotfallvorsorge.
Weitergehende Informationen zur Staatlichen Vorsorge erhalten sie auf der gemeinsamen Seites des Bundes und der Länder:
www.ernaehrungsvorsorge.de