Die Trinkwasserverordnung gibt den strengen Rahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität vor. Für kein Lebensmittel gelten vergleichbar niedrige Grenzwerte, kein Lebensmittel gilt als besser kontrolliert. Trinkwasser darf Krankheitserreger oder chemische Stoffe nicht in solchen Konzentrationen enthalten, die die menschliche Gesundheit gefährden können. Es muss hinsichtlich des Geschmacks, des Geruchs und des Aussehens einwandfrei sein, also rein und genusstauglich.
Trinkwasserversorgung in Baden-Württemberg
Die Wasserversorgung in Baden-Württemberg basiert auf drei Säulen: der ortsnahen kommunalen Wasserversorgung, ergänzt durch Gruppenwasserversorgungen und überregionale Fernwasserversorgungen. Darüber hinaus versorgt sich ein sehr kleiner Teil der Bevölkerung, vor allem in den ländlichen Regionen von Schwarzwald und Oberschwaben, selbst mit dezentralen kleinen Wasserwerken oder Eigenwasserversorgungen. Etwa die Hälfte des in Baden-Württemberg für die Trinkwasserversorgung genutzten Wassers wird aus Grundwasser gewonnen, knapp 30 % aus Oberflächenwasser, der Rest vor allem aus Quellwasser.
Weitere Informationen zur Wassergewinnung aber auch zum Wasserverbrauch sind auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg und der Internetseite des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. veröffentlicht. Die Wasserversorgungsunternehmen und Betreiber von Wasserversorgungsanlagen, einschließlich Trinkwasserinstallationen, sind primär verantwortlich für die Reinheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit von Trinkwasser.
Trinkwasserkontrolle
Die für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Gesundheitsämter der Land- und Stadtkreise sowie das Landesgesundheitsamt (LGA) gewährleisten die Einhaltung der strengen Qualitätsstandards und stellen sicher, dass Unternehmer und Betreiber von Wasserversorgungsanlagen den rechtlichen Verpflichtungen nachkommen.
Kontaktdaten der Gesundheitsämter
Trinkwasseruntersuchung
Für Wasserversorgungsunternehmen und Betreiber von Wasserversorgungsanlagen nach der Trinkwasserverordnung vorgeschriebene Eigenkontrolluntersuchungen sowie von den Gesundheitsämtern veranlasste amtliche Untersuchungen dürfen nur von für die Untersuchung und Probennahme von Trinkwasser akkreditierte und zugelassene Laboratorien durchgeführt werden.
Liste der in Baden-Württemberg zugelassenen Labore mit den jeweiligen Untersuchungsbereichen
Trinkwasserverordnung
Die bundesweit geltende und 2023 novellierte Trinkwasserverordnung gibt den rechtlichen Rahmen für die Bereitstellung des Trinkwassers durch die Wasserversorgungsunternehmen und Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sowie die Trinkwasserüberwachung vor. Mit ihr wird die 2020 in Kraft getretene Neufassung der europäischen Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in nationales Recht umgesetzt. Außerdem wurden gesundheitspolitisch relevante Regelungen, zum Beispiel zur Legionellenproblematik in Gebäuden, erlassen.
Die Trinkwasserverordnung ist im Internet abrufbar.