Die Beseitigungspflicht für tierische Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 liegt in Baden-Württemberg bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, die sich zu Zweckverbänden zusammengeschlossen haben und die Beseitigung dieser Materialen in eigenen Verarbeitungsbetrieben vornehmen. Einzugsgebiet der jeweiligen Zweckverbände ist das jeweilige Verbandsgebiet. Seit dem 01.01.2014 gibt es in Baden-Württemberg nach ehemals drei noch zwei Zweckverbände. Der ehemalige Zweckverband Protec Orsingen ist zum Jahresbeginn 2014 dem Zweckverband Tierkörperbeseitigung Warthausen beigetreten und beide Zweckverbände bilden gemeinsam den neuen Zweckverband ZTN SÜD-Baden-Württemberg. Zusätzlich besteht der Zweckverband ztn Neckar-Franken mit Sitz in Hardheim. In Baden-Württemberg gibt es insgesamt drei Verarbeitungslinien. Im Verarbeitungsbetrieb in Hardheim wird Material der Kategorie 2 verarbeitet. Im Verarbeitungsbetrieb in Warthausen kommen Materialien der Kategorien 1 und 2 zur Verarbeitung.