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Sichere Futtermittel

Futtermittelüberwachung

Probebeutel eines Tierfuttermittels

„Sichere Futtermittel für gesunde Tiere und sichere Lebensmittel“ - diese grundlegende Anforderung an die Futtermittel für Nutztiere steht an erster Stelle. Sichere Futtermittel sind jedoch auch eine wesentliche Voraussetzung für die Gesundheit der Haus- und Heimtiere. Futtermittel dürfen keine Stoffe enthalten, die die Gesundheit des Menschen oder der Tiere schädigen können. Diesen unerwünschten oder verbotenen Stoffen gilt das besondere Interesse der amtlichen Futtermittelkontrolle. Daneben müssen Futtermittel so beschaffen sein, dass sie den Bedürfnissen der Tiere in Abhängigkeit von Alter und Leistung gerecht werden. Ein wesentlicher Teil der Futtermittel stammt als Nebenprodukt aus der Lebensmittelgewinnung, womit diese hochwertigen Produkte einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden. Das Wissen über die Zusammensetzung von Futtermitteln und über das Zusammenwirken von Futtermittelkomponenten und Zusatzstoffen in Verbindung mit Kenntnissen über den ernährungsphysiologischen Bedarf der Tiere beeinflusst ganz wesentlich die Qualität der Futtermittel und der Fütterung.

Futtermittel und ihre Ausgangsprodukte werden grenzüberschreitend und global gehandelt. In einem offenen Markt sind einheitliche Vorgaben auf EU-Ebene unerlässlich, weshalb die futtermittelrechtlichen Regelungen fast vollständig aus Brüssel kommen. Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen, die auch die Futtermittelkontrolle einschließt, verlangt regelmäßige Kontrollen auf Risikobasis und mit angemessener Häufigkeit, um eine hohe Sicherheit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (EU-Basisverordnung) zu erreichen. Deren allgemeine Vorschriften zur Futtermittelsicherheit werden in der VO (EG) Nr. 183/2005 (Futtermittelhygiene-Verordnung) präzisiert und konkretisiert. Die Regelungen zur Futtermittelhygiene gelten für alle Betriebe, die mit Futtermitteln umgehen. Hierzu gehören u. a. Hersteller, Lagerhalter, Transporteure und Händler, die eine Registrierung oder gar Zulassung aufweisen müssen. Es werden umfangreiche Anforderungen an die Betriebshygiene und an die Buchführung sowie an die Einrichtungen und Ausrüstungen des Betriebes, das Personal und dessen Qualifikation, die Sicherheit und Herstellung der Produkte sowie die Möglichkeit einer Rückverfolgung gestellt.

Zuständig für die amtliche Kontrolle aller Betriebe in Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien. Damit wird der notwendigen hohen Spezialisierung des Kontrollpersonals und den strukturellen Besonderheiten der Regierungsbezirke Rechnung getragen. Aktuell sind in Baden-Württemberg neben den fast 40.000 landwirtschaftlichen Betrieben (Primärproduzenten) fast 3.000 sonstige gewerbliche Betriebe registriert. Betriebe, die einer besonderen Verantwortung unterliegen, weil sie zum Beispiel mit „kritischen“ Zusatzstoffen umgehen, müssen bei der zuständigen Behörde eine Zulassung beantragen, die erst nach einer Vor-Ort-Kontrolle erteilt werden kann. Etwa 80 Betriebe sind derzeit zugelassen. 

Umsetzung des Kontrollprogramms

Durch die für die Kontrolle zuständigen Länder und den Bund wurde in Fortführung der bisherigen Kontrollprogramme das Kontrollprogramm Futtermittel 2017 bis 2021 erstellt und auf Ministerebene verabschiedet. Es wird regelmäßig überarbeitet und den aktuellen Kenntnissen angepasst. Es nennt Kontrollschwerpunkte und legt als Orientierung die Zahl der Untersuchungen und der zu ziehenden Proben fest. Die Aufteilung auf die Bundesländer erfolgt entsprechend der Bedeutung der dort betriebenen Mischfuttermittelproduktion und des Aufkommens an Einzelfuttermitteln. Zunehmende Bedeutung gewinnen die Betriebsinspektionen, bei denen die betrieblichen Abläufe hinterfragt, interne Dokumentationen gesichtet und Eigenkontrollsysteme der Betriebe überprüft werden.

Risikoorientierte Auswahl der Betriebe

Die zu kontrollierenden Hersteller-, Handels- sowie sonstigen Betriebe werden risikoorientiert durch die Regierungspräsidien auf Basis der länderübergreifenden Risikobewertung ausgewählt. Damit soll das individuelle betriebsspezifische Risiko nach einheitlichen Kriterien bewertet werden. Die Häufigkeit und Intensität der Kontrolle richtet sich nach den Risiken, die in den zu kontrollierenden Betrieben bestehen, und nach den möglichen Risiken der eingesetzten Komponenten sowie der hergestellten Produkte.

Futtermittelkontrolle - ein wichtiger Bestandteil im gesundheitlichen Verbraucherschutz

Durch die zunehmend übergreifende Betrachtung der Produktionsprozesse von der Landwirtschaft bis zum Endprodukt Lebensmittel erlangte die Futtermittelkontrolle eine wachsende Bedeutung.
Übergreifende gesetzliche Regelungen und das Wissen über die Vernetzung innerhalb der Produktionskette führen zunehmend zu einem Austausch insbesondere mit Kollegen aus dem Veterinärbereich und der Lebensmittelüberwachung. Die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung und der Futtermittelkontrolle werden in den Jahresberichten „Überwachung Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Trinkwasser, Futtermittel“ zusammengestellt und der interessierten Öffentlichkeit präsentiert.

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