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Energiepreis

Strom- und Gaspreisbremsen endeten am 31. Dezember 2023

Beschreibung eines intelligenten Messsystems mit Steuereinheit

Die Strom- und Gaspreisbremsen endeten zum 31. Dezember 2023. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten jetzt ihre Verträge und die Möglichkeit zum Wechseln prüfen. Die Strompreisbremse griff bisher für Haushaltsstrom ab 40 Cent pro Kilowattstunde, die Gaspreisbremse verbilligte den Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde und bei Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Die vergünstigten Preise galten nur für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

Teurer Tarif? Wechsel des Energieversorgers prüfen

Ab 1. Januar 2024 müssen Haushalte für Gas, Strom und Fernwärme den vollen Arbeitspreis ohne die bisherige Strom- und Gaspreisbremse bezahlen. Besonders gravierend sind die Folgen für Haushalte, die derzeit noch mit höheren Tarifen in der Grundversorgung im Durchschnitt höhere Energiekosten tragen müssen. Bei einem Preis von mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde kann ein Anbieterwechsel auf jeden Fall Geld sparen. Beim Strom kann die Preisdifferenz zwischen Alt- und Neuvertrag regional unterschiedlich bis zu 20 Cent pro Kilowattstunde betragen. Nach Auswertungen des Vergleichsportals Verivox zahlten Stromkunden Ende November 2023 bei einem Altvertrag 46 Cent pro Kilowattstunde und Neukunden nur 26 Cent. Die meisten Tarife für Neukunden liegen deutlich unter den Preisen, welche die Preisbremsen zusichern.

Auch Mieterinnen und Mieter müssen nach Auslaufen der Strompreisbremse selbst aktiv werden, wenn sie einen eigenen Stromvertrag abgeschlossen haben. Wer eine Mietwohnung mit angeschlossener Zentralheizung bewohnt, sollte die weitere Entwicklung und Abrechnung des Vermieters beachten. Der Energieverbrauch für das Warmwasser oder die Heizung sind in den Nebenkosten enthalten. Mieterinnen und Mieter gehen dafür in Vorleistung und zahlen monatlich einen festgelegten Abschlag. Die Höhe der Vorauszahlung wird in der Regel mit der Jahresendabrechnung festgelegt – und für das kommende Jahr 2024 haben Eigentümer bis 31. Dezember 2025 Zeit.

Durchschnittlicher Strompreis lag 2023 bei 44,17 Cent pro Kilowattstunde

Obwohl der durchschnittliche Strompreis im Jahr 2023 seit Monaten gesunken ist, lag er zuletzt trotzdem noch bei 44,17 Cent pro Kilowattstunde. Das ergab eine Analyse des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), des Interessenverbands der deutschen Strom- und Energiebranche, der rund 2000 Unternehmen vertritt. Nach dieser Analyse liegen noch zahlreiche Tarife über diesem Durchschnittspreis: Für das 4. Quartal 2023 beträgt der Durchschnittspreis 44,17 ct/kWh. Eine ähnliche Entwicklung gab es danach auch beim Gaspreis: Der durchschnittliche Gaspreis ist im Laufe des Jahres gesunken, liegt jedoch immer noch über dem Preis vor der russischen Invasion der Ukraine, aber liegt mittlerweile im Schnitt unter der Grenze, ab der die Gaspreisbremse greifen würde. Das bedeutet aber auch, dass es immer noch Verbraucher gibt, die einen höheren Preis zahlen. Der vom BDEW ermittelte Preisdurchschnitt bildet das deutschlandweite Marktangebot ab und enthält Grundversorgungstarife und Neukundentarife. Die Tarifhöhe eines Anbieters kann aufgrund der Tarifart, regional unterschiedlicher Netzentgelte, unterschiedlicher Konzessionsabgabenhöhe, unterschiedlicher Gültigkeitsdauer, aber auch aufgrund unterschiedlicher Beschaffungsstrategien, Beschaffungssituation und der Struktur des Kundenstamms des Lieferanten vom Preisdurchschnitt abweichen.

Mehrwertsteuer für Wärme und Gas ab 2024 wieder bei 19 Prozent

Trotz des sinkenden Gaspreises müssen Verbraucherinnen und Verbraucher ab 2024 mit höheren Ausgaben für Gas rechnen. Der Grund dafür ist die dann wieder von sieben auf 19 Prozent erhöhte Mehrwertsteuer. Die Steuersenkung hatte private Haushalte bei den Heizkosten entlastet, wurde aber am 31. Dezember 2023 gestrichen.

Netzentgelte werden 2024 steigen

Zeitgleich mit dem Wegfall der Strompreisbremsen werden die Netzentgelte als Teil des Strompreises 2024 steigen. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der damit vom Bund beschlossenen Sparmaßnahmen kann auch die ursprünglich geplante Subvention der Stromnetzkosten nicht umgesetzt werden. Als Folge davon werden die Netzentgelte ein Teil des Strompreises werden, regional in unterschiedlichem Umfang. Hintergrund dafür sind kostenintensive Maßnahmen der Energiewirtschaft zur Umstellung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und der damit verbundene Ausbau der Stromnetze. Die daraus resultierenden höheren Kosten für Ausbau und Betrieb der Stromnetze werden die Energieversorger an die Haushalte anteilig weitergeben. Auch die zusätzlichen Kosten der Kommunen zur Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen kommunalen Wärmeplanung werden mittelfristig Auswirkungen auf die Preisgestaltung der kommunalen Stadtwerke haben. Dabei werden Gebiete geprüft und benannt, in denen ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz geplant wird oder ein bestehendes ausgebaut und verdichtet wird.

Weitere Informationen und Links im Verbraucherportal BW

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