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Patientenrechte auf Reisen

Rechte der Patienten in der Europäischen Union

Die Europäische Union hat mit der EU-Patientenrichtlinie die Weichen dafür gestellt, dass Patienten in allen EU-Ländern die gleiche Kostenerstattung erhalten wie bei einer Behandlung in ihrem Heimatland. So muss etwa ein französischer Apotheker das für einen Bluthochdruckpatienten in Deutschland ausgestellte Rezept anerkennen. Oder wenn ein deutscher Verbraucher sich in Polen einer Zahnbehandlung unterziehen will, so kann er dies mit seiner Krankenkasse in Deutschland vorab absprechen und die Leistung dann in Polen in Anspruch nehmen.

Zahlung und Abrechnungsmöglichkeiten

Dabei zahlt der Patient die Gesundheitsleistungen grundsätzlich zunächst selbst und erhält die Kosten dann schnellstmöglich von seiner Krankenkasse erstattet. Es besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, den Kostenerstattungsbeitrag im Voraus auf Grundlage eines vom Patienten eingereichten Kostenvoranschlags mit der Krankenkasse abzurechnen. Verbraucherinnen und Verbraucher haben dabei bei einer Behandlung im EU-Ausland Anspruch auf die Gesundheitsleistungen, die ihnen auch in ihrem Heimatland zu entsprechenden Kosten zustehen würden.

Verbraucher sollen profitieren

Insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher, die in Grenzregionen leben, werden von den neuen Regelungen profitieren, da für sie ärztliche Behandlungen jenseits der Grenze erleichtert werden. Ferner soll die neue Richtlinie die Kooperation zwischen den nationalen Gesundheitssystemen verstärken, um ein effizienteres und kostengünstigeres Angebot an Gesundheitsdienstleistungen in der EU unterbreiten zu können.

Seit wann gelten diese Regelungen?

Durch die Schaffung von Europäischen Referenznetzwerken sowie der Einrichtung von nationalen Kontaktstellen wurde zunächst ein Informationsangebot für Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen, wie und unter welchen Umständen sie grenzüberschreitende Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen können. Die nationale Kontaktstelle wurde im Oktober 2013 beim GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland nach § 219d SGB V errichtet. Sie bietet unter www.eu-patienten.de zahlreiche weiterführende Informationen für Patientenan, die grenzüberschreitend Leistungen nachfragen.

Seit Ende Oktober 2013 können Verbraucherinnen und Verbraucher von den Regelungen der EU-Patientenrichtlinie profitieren.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland bietet zudem umfassende Informationen rund um Patientenrechte und medizinische Versorgung in der EU.

Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) können gesetzlich Krankenversicherte bereits seit 2006 europaweit medizinische Leistungen erhalten. Es handelt sich um eine kostenlose Karte, mit der Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der 28 EU-Länder sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens haben. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, muss die Europäische Krankenversicherungskarte nicht beantragen. Sie ist automatisch auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt. Innerhalb der EU ersetzt sie den früher notwendigen Auslandskrankenschein. Der Versicherte erhält damit in anderen EU-Ländern eine Behandlung durch das öffentliche System (Krankenhäuser und Ärzte) zu denselben Bedingungen und Kosten (in einigen Ländern kostenlos) wie die Versicherten des jeweiligen Landes.

Wichtig:

Die Europäische Krankenversicherungskarte

  • ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung. Inbegriffen sind weder Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung noch andere Kosten, die Ihnen entstehen könnten (z. B. Rückflug in Ihr Heimatland, Wiedererwerb verlorenen oder gestohlenen Eigentums).
  • deckt nicht Ihre Kosten, wenn Sie speziell zum Zweck einer medizinischen Behandlung eine Reise unternehmen.
  • garantiert keine kostenlose Behandlung. Die Gesundheitssysteme der einzelnen Länder sind unterschiedlich. So ist es möglich, dass Leistungen, für die Sie im Inland nichts bezahlen müssen, inanderen Ländern kostenpflichtig sind.

Weitere Informationen

Die Europäische Krankenversicherungskarte; Informationen der EU-Kommission

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