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Lebensmittelüberwachung

Lebensmittelbedarfsgegenstände

diverse bunte Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Plastik

Alle Gegenstände und Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, unterliegen ebenso strengen gesetzlichen Regelungen wie die Lebensmittel selbst. Denn sie können sich nachteilig auf die Lebensmittelsicherheit auswirken.

Lebensmittelbedarfsgegenstände, auch Lebensmittelkontaktmaterialien genannt, bestehen aus verschiedenen Materialien wie Kunststoff, Keramik, Glas, Metall, Papier und Pappe, Textilien oder Holz. Sie werden beim Essen und Trinken (z. B. Besteck, Trinkgläser, Tafelgeschirr), beim Verpacken von Lebensmitteln (z. B. Frischhaltefolie, Brötchentüten), bei der Lagerung und beim Transport von Lebensmitteln (z. B. Tiefkühlbox, Einmachgläser, Brotkasten, Milchkannen, Weinfass) oder bei der Zubereitung und beim Behandeln von Lebensmitteln (z. B. Töpfe, Pfannen, Kochlöffel, Fleischwolf, Kaffee- und Gewürzmühle, Kaffee- und Teefilter) verwendet.

Wie bei Lebensmitteln sind in erster Linie die Hersteller der Lebensmittelbedarfsgegenstände dafür verantwortlich, dass ihre Produkte alle relevanten rechtlichen Anforderungen einhalten. Ebenso sind die Unternehmer in der weiteren Vertriebskette sowie die Lebensmittelunternehmer, die diese Produkte verwenden, in der Verantwortung, alle Rechtsvorgaben einzuhalten.

Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert die Betriebe. Dabei werden die Lebensmittelbedarfsgegenstände sowie verpackte Lebensmittel als amtliche Proben entnommen. In den Proben wird untersucht, ob von den Lebensmittelbedarfsgegenständen Stoffe auf Lebensmittel übergehen können oder ob aus der Verpackung Stoffe in die Lebensmittel hineingelangt sind (sogenannte Migration).

In Baden-Württemberg sind die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden in den 35 Landratsämtern und neun Bürgermeisterämtern der Stadtkreise (hier in der Regel die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter) für den Vollzug des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts zuständig. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart ist landesweit für die Untersuchung der amtlichen Proben von Lebensmittelbedarfsgegenständen zuständig.

Weitere Informationen: 

  • Sichere Bedarfsgegenstände

Anzeigepflicht

Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, sind nach § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung ab 1. Juli 2024 zur einmaligen Anzeige bei der zuständigen Behörde verpflichtet.
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