Ein neues Produkt im rechtlichen Grenzbereich
Elektronische Zigaretten sind Produkte, die das Rauchen simulieren, ohne dabei Tabak zu verbrennen. Sie werden häufig als gesündere Alternative zu herkömmlichen Zigaretten beworben, als Hilfsmittel zur Tabakentwöhnung und auch als Möglichkeit, in Rauchverbotszonen Nikotin zu konsumieren.
Was ist eine E-Zigarette?
Elektronische Zigaretten gleichen in Größe und Form herkömmlichen Zigaretten. Sie bestehen aus einer Stromquelle, einem Vernebler und einer auswechselbaren Kartusche mit einer Flüssigkeit, dem sogenannten "Liquid". Sobald man am Mundstück wie bei einer herkömmlichen Zigarette "zieht", entsteht durch den Vernebler ein feines Aerosol, das vom Verbraucher eingeatmet wird.
Das enthaltene Liquid setzt sich v. a. aus den Trägerstoffen Propylenglykol oder Glycerin, Nikotin und Aromastoffen zusammen. Neben dem typischen Tabakaroma kommen häufig auch Frucht-, Kaffee- oder Schokoladenaromen zum Einsatz.
Als weitere Variante befinden sich inzwischen auch zahlreiche nikotinfreie Produkte auf dem Markt.
Sind E-Zigaretten Tabakprodukte?
Sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie E-Zigaretten werden in Baden-Württemberg als den Tabakprodukten ähnliche Erzeugnisse eingestuft und dürfen daher nicht an Jugendliche unter 18 Jahre verkauft werden. Des weiteren müssen sie den Vorgaben des Tabakrechtes entsprechen.
Wo und wie werden E-Zigaretten untersucht?
E-Zigaretten werden wie herkömmliche Zigaretten in Baden-Württemberg am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen dahingehend untersucht, ob sie den Vorgaben des Tabakrechts entsprechen. Dies ist jedoch oftmals nicht der Fall. Einer der häufigsten Beanstandungsgründe ist, dass die am häufigsten enthaltenen Trägerstoffe Propylenglykol und Glycerin zwar in bestimmten Mengen als Feuchthaltemittel für herkömmlichen Tabak zugelassen sind, nicht aber für elektronische Zigaretten.
Sind E-Zigaretten wirklich die gesünderen Alternative?
Zwar entstehen beim Gebrauch von E-Zigaretten aufgrund ihrer Funktionsweise keine krebserzeugenden Verbrennungsprodukte, wie es beim Tabakrauch der Fall ist. Dennoch sind E-Zigaretten keine gesundheitlich unbedenklichen Produkte. Dies kommt in einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) deutlich zum Ausdruck (siehe Link). Abgesehen von den bekannten Risiken des Nikotin-Konsums können auch von den anderen Inhaltsstoffen der E-Zigarette gesundheitliche Gefahren ausgehen. Das in den Liquids in teils hohen Gehalten enthaltene Propylenglykol kann z. B. zu Reizungen der Atemwege führen und die Lungenfunktion beeinträchtigen. Auch ist über die Langzeitfolgen eines Einatmens der enthaltenen Trägerstoffe wenig bekannt.