Studie EU-Energieverbraucherrechte - Umsetzungsdefizite in Deutschland

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Studie „Evaluation der Defizite in der Umsetzung der EU-Elektrizitäts-Binnenmarktrichtlinie hinsichtlich der Energieverbraucherrechte“

Die im Sommer 2025 durch das ConPolicy Institut für Verbraucherpolitik, Prof. Dr. Christian Thorun, im Auftrag des MLR erstellte Studie ging der Leitfrage nach, wie Verbraucherinnen und Verbraucher durch einen passenden Regulierungsrahmen befähigt werden können, die Energiewende im Strombereich durch aktives Handeln bestmöglich zu fördern und gleichzeitig von der Teilhabe zu profitieren.
 
Hierzu gibt es in Deutschland Umsetzungsdefizite aus bestehenden EU-Richtlinien, aber auch die Gelegenheit im „Bürgerenergiepaket“ der EU-Kommission, das als neues Legislativpaket für Anfang 2026 erwartet wird, von Seiten der EU auf einheitliche Verbraucherschutz- und Verbraucherrechtsstandards hinzuwirken. Insgesamt zeigt unsere Analyse, dass die derzeitige Realität in Deutschland dem Zielbild einer verbraucherzentrierten Energiewende in der gesamten Europäischen Union noch nicht entspricht. Notwendig hierfür sind gesetzgeberische Konkretisierungen auf nationaler und auf EU-Ebene, eine Durchsetzung einheitlicher EU-weiter Standards und eine Reform der Anreizstrukturen, insbesondere im Bereich des Prosuming.

Worum geht es im Einzelnen?

Deutschland hat erhebliche Umsetzungsdefizite bei den EU-Energieverbraucherrechten. Für eine Harmonisierung des europäischen Energiebinnenmarktes bedarf es technischer, administrativer und regulatorischer (Mindest-) Standards und keiner teuren Sonderwege. Lösungen werden im für 2026 angekündigten Legislativpaket (Citizens Energy Package) der EU erwartet.
 
Der Smart Meter Rollout in Deutschland ist zu langsam, zu teuer und zu kompliziert. Neben dem deutschen BSI-Schutzprofil („Gold-Standard“) wären einheitliche europäische Mindeststandards („Smart Meter light“) und Wahlmöglichkeiten für die Verbraucher wichtig.
Der Smart Meter Rollout ist die Grundlage für alle Prosumer-Dienstleistungen und auch für variable Tarife. Daher mangelt es auch erheblich bei den Rahmenbedingungen und Grundlagen für „aktive Verbraucherinnen und Verbraucher“ (Prosumer) und somit einer aktiven Teilhabe derselben am Energiemarkt.
 
Die Vorgaben der EU zu dynamischen Stromtarifen sind in Deutschland nicht oder dysfunktional umgesetzt. Auch hier ist der Mangel bei den Smart Metern hemmend.
 
Entgegen den Vorgaben der EU gibt es in Deutschland bis heute keine Strategie zur Unterstützung bedürftiger Haushalte und zur Bekämpfung der Energiearmut. Vor allem die Haushalte mit geringen Einkommen sind von hohen Verbraucherstrompreisen besonders und weitaus mehr als Bürgergeldempfänger belastet.
 
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist das Recht auf außergerichtliche Streitbeilegung wichtig. Die EU fordert, dass außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren einfach, fair, transparent, unabhängig, wirksam und effizient auszugestalten sind und sämtliche unter die EU-Richtlinie fallenden Produkte und Dienstleistungen erfassen müssen. Die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle „Energie“ und der Schlichtungskatalog muss entsprechend den europäischen Vorgaben erweitert werden, insbesondere um die Rechte aktiver Verbraucherinnen und Verbraucher (Prosumer) sowie um den Wärmebereich.
 
Ferner müsste die Bundesregierung die seit 2021 geltenden EU-Vorgaben zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Vergleichsportalen unverzüglich umsetzen. Ziel muss sein, Verbraucherinnen und Verbrauchern den Zugang zu transparenten, unabhängigen und objektiven Vergleichsinstrumenten zu gewährleisten.