Die große Vorfreude auf eine geplante Reise kann mitunter einen jähen Dämpfer erhalten. Eine unerwartet auftretende schwere Erkrankung, familiäre Schicksalsschläge oder ähnliches können den Reiseantritt verhindern. Um für solche Fälle vorzusorgen, sollte der geeignete und notwendige Versicherungsschutz bereits bei der Reiseplanung eine wichtige Rolle spielen.
Beispiele für Reiseversicherungen
Für schwierige Situationen, in die man kurz vor oder während einer Reise geraten kann, gibt es verschiedene Versicherungen, die je nach Umfang und Abschlusskonditionen im Falle eines Falles einspringen können.
Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung
Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihre gebuchte Reise beispielsweise wegen einer unerwarteten, schweren Erkrankung nicht antreten können und diese deshalb stornieren müssen, werden des Öfteren mit hohen Stornokosten belastet. Handelt es sich um eine teure Reise, können auch die meist prozentualen Stornokosten hoch ausfallen. Hier kann eine Reiserücktrittversicherung hilfreich sein, die in einem solchen Fall für anfallende Stornokosten aufkommen kann. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten klären, welche Risiken vom Versicherungsschutz umfasst werden. So kann beispielsweise auch der Tod eines nahen Angehörigen als wichtiger Grund für den Nichtantritt der Reise versichert sein.
Wurde die Reise bereits angetreten und muss diese beispielsweise wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung vorzeitig abgebrochen werden, kann die Reiseabbruchversicherung die Kosten der Rückreise und / oder die Stornokosten für die Restreise übernehmen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vor Vertragsabschluss über die Versicherungsbedingungen informieren. Einige Versicherer verlangen zum Beispiel, dass die Versicherung innerhalb einer bestimmten Frist, beginnend ab der Reisebuchung, abgeschlossen wird, um diese in den Versicherungsschutz einbeziehen zu können. Gegebenenfalls ist auch eine maximale Reisedauer vorgegeben. Des Weiteren sollte beachtet werden, dass an den Versicherungsfall teils hohe Anforderungen von Seiten der Versicherer gestellt werden können. So kann es beispielsweise sein, dass nicht jede Krankheit als unerwartet oder schwer gilt und ein ärztliches Attest verlangt wird. Ist der Versicherungsfall eingetreten, muss in jedem Fall darauf geachtet werden, dass der Schaden so gering wie möglich gehalten wird. Die Reise sollte zum Beispiel unverzüglich nach Eintritt des Versicherungsfalls storniert werden, um eventuelle Stornokosten so gering wie möglich zu halten.
Auslandskrankenversicherung
Auf Reisen krank zu werden kann nicht nur unangenehm sein, sondern auch Kosten für ärztliche Behandlungen oder einen Rücktransport nach sich ziehen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen kommen in der Regel nur für Leistungen im Inland auf. Sie können jedoch möglicherweise auch bei akuten Erkrankungen Leistungen im Ausland übernehmen, wenn entsprechende zwischen- und überstaatliche Regelungen mit anderen Ländern bestehen. Diese Erstattung kann auf bestimmte Leistungen und auf eine vorgegebene Höhe begrenzt sein.
Verbraucherinnen und Verbrauchern wird geraten, sich frühzeitig bei ihrer Krankenversicherung zu informieren, ob diese gegebenenfalls Leistungen im geplanten Urlaubsland übernimmt, in welcher Höhe die Erstattung erfolgt und was dafür getan werden muss. Sie sollten prüfen, ob der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung für sie sinnvoll ist. Diese kann erforderlich sein, wenn beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung im geplanten Urlaubsland keine oder nur wenig Leistungen übernimmt und die Reisenden die Kosten selbst tragen müssten.
Beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass auch ein notwendiger Rücktransport nach Hause mitversichert ist. Des Weiteren kann es sich lohnen, die Versicherung als Jahresvertrag abzuschließen, wenn etwa mehrere Urlaube und auch spontane Kurzreisen im jeweiligen Jahr versichert werden sollen. Allerdings sollte auch hier auf das Kleingedruckte geachtet werden, da bei manchen Versicherungen der Schutz auf eine bestimmte Anzahl an Reisetagen begrenzt sein kann.
Reisegepäckversicherung
Kommt das Gepäck aufgrund von Diebstahl abhanden, kann eine Reisegepäckversicherung einspringen. Reisende sollten vor Versicherungsabschluss die Kosten der Versicherung, das Risiko eines Gepäckverlusts und den Wert des Reisegepäcks gegeneinander abwägen, um zu entscheiden, ob die Versicherung erforderlich ist. Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Hausratversicherung besitzen, lohnt sich gegebenenfalls eine Rückfrage beim Versicherer, ob diese das Gepäck auf Reisen miteinschließt oder gegebenenfalls angepasst werden kann.
Das Kleingedruckte beachten
Die aufmerksame Lektüre und Prüfung des „Kleingedruckten“ und der Versicherungsbedingungen ist bei jeder Versicherung notwendig, um seine Rechte und Pflichten zu kennen. Dabei sollten Verbraucherinnen und Verbraucher rechtzeitig vor der Reisebuchung prüfen, welchen Versicherungsschutz sie benötigen, ob der angebotene Versicherungsschutz diesem entspricht und welche Versicherungsbedingungen zugrunde liegen.
Versicherungsbedarf und -schutz prüfen
Jede Versicherung greift nur, wenn sie rechtzeitig abgeschlossen wurde, den entsprechenden Versicherungsschutz beinhaltet, die Voraussetzungen für einen Versicherungsfall erfüllt sind und keine Ausnahmen vom Versicherungsschutz vorliegen. Deshalb sollte man sich rechtzeitig vor der Reise über den benötigten Versicherungsschutz informieren, entsprechende Versicherungsverträge abschließen, gegebenenfalls bestehende Verträge überprüfen und anpassen.
Ansprechpartner bei Problemen mit Versicherungsunternehmen
Mit dem Wunsch nach individueller Beratung zu Fragen des privaten Konsums grundsätzlich und damit auch zu Reiseversicherungen können sich Verbraucherinnen und Verbraucher unter anderem an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. wenden. Die Aufgabe der von der Landesregierung geförderten Verbraucherzentrale ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher zu informieren, zu beraten und bei der Rechtsverfolgung zu unterstützen. Nähere Informationen zu dieser (kostenpflichtigen) Beratung sind unter: www.vz-bawue.de zu finden.
Bei Meinungsverschiedenheiten mit Versicherungsunternehmen kann Verbraucherinnen und Verbrauchern möglicherweise auch der „Versicherungsombudsmann“ helfen. Dieser ist eine unabhängige, neutrale und als eingetragener Verein organisierte Schlichtungsstelle. Nähere Informationen hierzu und zu den Voraussetzungen des Verfahrens und den teilnehmenden Versicherungsunternehmen befinden sich unter: www.versicherungsombudsmann.de.
Bei Meinungsverschiedenheiten mit nicht beim Versicherungsombudsmann teilnehmenden Versicherungsunternehmen können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel an die „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle“ des Zentrums für Schlichtung e. V. wenden.
Weitere Informationen
Reiseinformationen in Corona-Zeiten:
Aktuelle Informationen für Reisende / Digitale Einreiseanmeldung usw. des Bundesministeriums für Gesundheit
Reisen in Pandemiezeiten & Informationen zu Stornierungen; Informationen der Bundesregierung/ Auswärtiges Amt
Coronavirus in Europa: Welche Rechte habe ich auf Reisen? Informationen des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland
Die Europäische Krankenversicherungskarte / Krank im Ausland – Was tun? Information des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland
Allgemeine Informationen:
Opodo-Urteil: Verbraucher müssen über Reiseversicherung frei entscheiden können; Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V. vom 20. Januar 2017
Verschiedene Artikel auf dem Verbraucherportal-BW zu den Themen Reisen, Mobilität und Freizeit.
Informationen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.:
Gepäckverlust im Urlaub: Hausratsversicherung kommt häufig für Schaden auf
Reise: Die richtigen Versicherungen im Gepäck
Auslandsreisekrankenversicherungen – ein Überblick; Verbraucherzentrale BW
Musterbriefe, um Reisen umzubuchen oder zu stornieren; Verbraucherzentrale
Wichtige Tipps zu anderen Versicherungen wie der privaten Haftpflichtversicherung und dem Versicherungsschutz bei Unwetterschäden auf dem Verbraucherportal-BW.