Navigation überspringen

Kollektiver Rechtsschutz

Gemeinsam klagen, gemeinsam Recht bekommen – die Musterfeststellungsklage

Handschlag vor einer Bücherwand; im Vordergrund eine Waage.

Ein Verstoß gegen geltendes (Verbraucher-)Recht durch ein großes Unternehmen kann eine Vielzahl an Verbraucherinnen und Verbraucher schädigen. Beispielsweise waren durch den sogenannten Dieselskandal Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen. Bislang musste jede oder jeder von ihnen selbst vor Gericht ziehen, um ihren oder seinen Schaden einzuklagen und ersetzt zu bekommen. Die seit 1. November 2018 in Kraft getretene Musterfeststellungsklage kann Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, gemeinsam zu klagen, um gemeinsam Recht zu bekommen.

Musterfeststellungsklage – wie geht das?

Hinter dem etwas sperrigen Begriff der Musterfeststellungsklage verbirgt sich eine im deutschen Zivilprozessrecht neue Klageart, die eine Klage im Kollektiv ermöglicht. Hierzu können etwa Verbraucherverbände – wie die Verbraucherzentralen – eine solche Klage erheben, wenn sie einen Verstoß eines Unternehmens, der mindestens zehn Verbraucherinnen und Verbrauchern betrifft, gerichtlich feststellen lassen möchten. Nach der Klageerhebung wird die jeweilige Musterfeststellungsklage in einem Klageregister veröffentlicht, das vom Bundesamt für Justiz ( www.bundesjustizamt.de) geführt wird. Ab dann können betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher selbst aktiv werden und ihren Anspruch kostenlos im Klageregister anmelden. Hierfür müssen sie auch keine Rechtsanwältin oder keinen Rechtsanwalt beauftragen. Die Angemeldeten nehmen anschließend an der jeweiligen Musterfeststellungsklage teil, ohne selbst Partei der Klage zu werden. Wenn sich innerhalb von zwei Monaten nach der Klageerhebung mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbraucher im Klageregister anmelden, wird die Musterfeststellungsklage - wie jede andere Klage auch - fortgesetzt. Dadurch wird insbesondere die Verjährung des jeweiligen Anspruchs gehemmt.

Das Ergebnis der Musterfeststellungsklage

Ein Ergebnis der Musterfeststellungsklage kann – wie der Name schon sagt – ein Feststellungsurteil sein, bei dem zum Beispiel der Verstoß gegen geltendes Verbraucherrecht durch das Unternehmen vom Gericht positiv festgestellt wird.

  • Wird ein solch positives Feststellungsurteil zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher erlassen, ist dieses zwischen den Angemeldeten und dem Unternehmen bindend. Zur Geltendmachung des konkreten Anspruchs – etwa der Zahlung einer Schadensersatzsumme – muss sich die jeweilige Verbraucherin oder der jeweilige Verbraucher nochmals an das Unternehmen wenden und diesen Anspruch gegebenenfalls individuell einklagen. Bei dieser individuellen Klage können ihr oder ihm die bindenden Feststellungen der Musterfeststellungsklage sehr helfen.
  • Wird ein negatives Feststellungsurteil zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher erlassen, ist dieses ebenfalls gegen die Angemeldeten bindend.


Ein anderes Ergebnis kann ein Vergleich zwischen dem klagenden Verbraucherverband und dem Unternehmen sein. Die Verbraucherin oder der Verbraucher hat hier die Möglichkeit an dem Vergleich teilzunehmen, so dass ein konkreter Leistungsanspruch aus dem Vergleich heraus gegen das Unternehmen entsteht. Oder die Verbraucherin oder der Verbraucher kann aus dem Vergleich austreten, falls ihr oder ihm das Ergebnis des Vergleichs nicht zusagt. Dies muss jedoch innerhalb einer gewissen Frist geschehen.

Weitere Fragen und Antworten zur Musterfeststellungsklage auf der Internetseite des Verbraucherzentrale Bundesverbands

Informationen zur Klage im sogenannten Dieselskandal; Information des Verbraucherzentrale Bundesverbands

Ansprechpartner bei Problemen mit Unternehmen:

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Die von der Landesregierung geförderte Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. bietet zu Fragen des privaten Konsums fachliche Informationen und eine individuelle (niederschwellig kostenpflichtige) Beratung an. Die Leistungen und Preise der Verbraucherzentrale sind auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Allgemeine Informationen zu einzelnen Verbraucherthemen, wie Versicherung, Energie, Telekommunikation, Finanzen, sowie entsprechende Musterbriefe können unter www.vz-bawue.de kostenfrei gelesen oder heruntergeladen werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die die Verbraucherzentrale lediglich auf Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Probleme mit Anbietern aufmerksam machen möchten, ohne eine Beratung oder Antwort von der Verbraucherzentrale zu erwarten, können diese kostenlos der Verbraucherzentrale melden. Nähere Informationen hierzu sind unter
www.verbraucherzentrale-bawue.de/kontakt zu finden.

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.

Bei Verbraucherfragen mit einem grenzüberschreitenden Bezug zu Frankreich können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. in Kehl wenden. Bei diesem handelt es sich um einen deutsch-französischen Verein, der unter anderem von der baden-württembergischen Landesregierung gefördert wird. Er steht Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Rechtsstreitigkeiten mit französischen Unternehmen oder bei allgemeinen Fragen als direkter Ansprechpartner zur Seite. Eine solche Unterstützung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos.

Schlichtung bei Streitigkeiten

Darüber hinaus haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich bei Streitigkeiten aus einem Verbrauchervertrag mit einem Unternehmen, an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Diese Stellen helfen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Streitigkeiten außergerichtlich, kostengünstig, schnell und effizient beizulegen. Für verschiedene Wirtschaftsbereiche gibt es branchenspezifische Schlichtungsstellen, wie z. B. den Versicherungsombudsmann.

Die Universalschlichtungsstelle (www.universalschlichtungsstelle.de) hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Beilegung von Streitigkeiten mit Unternehmen, für die es keine nach Spezialvorschriften anerkannte branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt.

Wie finden Verbraucherinnen und Verbraucher die richtige Schlichtungsstelle?

Weitere Informationen

Wir setzen auf dieser Website Cookies ein. Diese dienen dazu, Ihnen Servicefunktionen anbieten zu können sowie zu Statistik-und Analysezwecken (Web-Tracking). Wie Sie dem Web-Tracking widersprechen können sowie weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.