Die Kennzeichnung von landwirtschaftlichen Nutztieren dient der eindeutigen Identifizierung eines Tieres insbesondere im Hinblick auf die Nachverfolgung im Tierseuchenfall und auf die Rückverfolgbarkeit in der Lebensmittelkette. Die Kennzeichnung kann sichtbar erfolgen durch Ohrmarken bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, Tätowierung (Schlagstempel bei Schlachtschweinen) und Fußfesseln bei Schafen und Ziegen und / oder elektronisch mittels implantiertem Transponder bei Einhufern oder elektronischer Ohrmarke bei Rindern (freiwillig), Schafen und Ziegen oder Pansenbolus bei Schafen und Ziegen.
Die Kennzeichnung von Heimtieren (Hunden, Katzen, Frettchen) mittels elektronischem Transponderchip ist eine der Voraussetzungen für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr. Sie dient insbesondere der Verhinderung der Tollwutverbreitung.