Die Preise am Strom- und Gasmarkt fallen wieder. Vom Rückgang der Strompreise profitieren derzeit allerdings nur Neukunden. Grund für die fallenden Preise sind die seit Anfang des Jahres niedrigeren Preise im Großhandel im Vergleich zum Vorjahr.
Energiepreise bei der Grundversorgung im Auge behalten!
Im gesamten Jahr 2022 lagen Neutarife bei Strom und Gas deutlich über den Preisen vieler Grundversorger. Das hat sich nun mit fallenden Energiepreisen an der Börse geändert. Für Bestandskunden in der Grundversorgung sind die Preise im Januar 2023 mittlerweile deutlich höher: Kunden in der Grundversorgung zahlten im Januar 2023 im Bundesmittel überwiegend Strompreise über 40-Cent je kWh.
Regional unterschiedlich gibt es auch weiterhin noch „günstigere“ Grundversorger mit Strompreisen deutlich unter 40 Cent. Das hängt vor allem mit der Beschaffungsstrategie der einzelnen Energieversorger zusammen: Von den Preissenkungen an der Börse profitieren nur Anbieter, die sich kurzfristig zu Jahresbeginn 2023 mit Gas und Strom zu den günstigen Konditionen eingedeckt haben. Die meisten Anbieter (vor allem die Grundversorger) kaufen weit im Voraus an sogenannten Terminbörsen ein, um sich mit ausreichend Gas und Strom zu versorgen. Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen dann die Preise, die die Anbieter damals bei der Beschaffung im Frühjahr und Sommer 2022 (als die Preise für Strom und Gas explodiert sind) bezahlt haben.
Preisvergleich unter Berücksichtigung der Strom- und Gaspreisbremse
Um von den aktuell niedrigen Preisen zu profitieren, könnte ein Anbieterwechsel derzeit sinnvoll sein. Dazu sind die Regelungen der Strom- und Gaspreisbremse zu beachten, die im Dezember 2022 beschlossen worden ist und die Haushalte rückwirkend ab März entlastet. Ab 2023 vergünstigt die Strompreisbremse zunächst bis Ende 2023 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt dann für alle Anbieter, auch für die Grundversorgung. Bei Strom liegen einzelne Tarife für Neukunden unter der staatlichen Preisbremse von 40 Cent pro Kilowattstunde und auch bei Gas wird für Neukunden die Preisbremse von 12 Cent unterboten. Durch die Strompreisbremse zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher ab März 2023 maximal 40 Cent je Kilowattstunde (brutto). Dies gilt allerdings nur für eine Menge von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Die Versorger sollen die Entlastung direkt mit dem monatlichen Abschlag verrechnen. Die Entlastung für Januar und Februar wird rückwirkend ausbezahlt bzw. verrechnet.
Wichtig ist beim Preisvergleich die Gas- und Strompreisbremse mit einzukalkulieren. Die Strom- und Gaspreisbremse greift ab März 2023 und mit ihr werden die Energiepreise zu 80 Prozent gedeckelt. Interessant für Verbraucherinnen und Verbraucher sind die Energiekosten für die restlichen 20 Prozent. Für verbrauchte Mengen über die 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs hinaus gilt der vertraglich vereinbarte Preis oder für Neukunden der Marktpreis, um einen Anreiz zum Stromsparen zu geben. Die Preisbremse ist vorerst bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Verlangt der derzeitige Stromversorger mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde, ist eventuell ein günstigeres Angebot zu finden. Beträgt der bestehende Tarif weniger als 40 Cent pro Kilowattstunde, ist der Anbieterwechsel nicht unbedingt erforderlich.
Werden die Energiepreise weiter sinken?
Nach Einschätzung von Marktbeobachtern ist nicht von dauerhaft sinkenden Energiepreisen auszugehen; auf mittlere Sicht wird Strom im Vergleich zu Vorkrisen-Zeiten doppelt so teuer sein. Auch die Energieversorger dämpfen die Hoffnung auf deutlich sinkende Strompreise mit dem Argument, dass sie auch die Preisspitzen des vergangenen Jahres nicht direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben haben. Mit dieser Argumentation ist es jetzt auch nicht möglich, die sinkenden Börsenstrompreise komplett an die Endkunden durchreichen.
Energieversorger waren im vergangenen Jahr gezwungen ihren Stromeinkauf zum Teil zu sehr hohen Preisen längerfristig eindecken. 2022 haben einige Billig-Stromanbieter die Belieferung sogar eingestellt, weil sie ihre Lieferverpflichtungen nicht mehr erfüllen konnten: Sie waren ihren Kundinnen und Kunden gegenüber vertraglich verpflichtet, Strom zu niedrigen Preisen zu verkaufen, mussten aber selbst kurzfristig an der Strombörse Strom zu viel höheren Preisen einkaufen. In der Folge wurden Verbraucherinnen und Verbraucher dann von ihren Stromanbietern nicht mehr beliefert und mussten in die Grundversorgung ihres regional zuständigen Stadtwerks wechseln mit teilweise deutlich höheren Preisen.
Wie schnell kann der Anbieter gewechselt werden?
In der Grundversorgung beträgt die reguläre Kündigungsfrist zwei Wochen, so dass innerhalb von zwei Wochen in einen anderen Tarif gewechselt werden kann. Es ist empfehlenswert, regelmäßig zu prüfen, ob es günstigere Tarife gibt. Bei Ankündigung einer Preiserhöhung eines wettbewerblichen Stromversorgers kann zum Datum der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht genutzt werden. Für Stromverträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt nach Ablauf der Vertragslaufzeit (höchstens 24 Monate) eine Kündigungsfrist von maximal 1 Monat. Allerdings sollte man bei einem Wechsel angesichts der weiter stark schwankenden Preise daran denken, dass man sich als Neukunde in der Regel für längere Zeit an den neuen Anbieter binden muss. Der Preis für Strom oder Gas ist in dieser Zeit festgeschrieben. Sollten die Strompreise dann weiter fallen, ist ein Wechsel in der Regel erst nach Ende der Laufzeit möglich.
Was ist bei Preisvergleichen in den Vergleichsportalen zu beachten?
Verschiedene Vergleichsportale im Internet sind zur Orientierung bei den Energiepreisen nützlich. Tarifrechner und Preisvergleichsportale im Internet bieten Verbrauchern die Möglichkeit zum Preisvergleich sowie weitere Informationen zu den einzelnen Tarifkonditionen. Die Datenbanken listen alle am Ort verfügbaren Versorgungstarife und Anbieter auf. Gleichzeitig werden die jährlichen Gesamtkosten in Abhängigkeit vom Verbrauch berechnet. Dabei ist es zu beachten, dass die meisten Tarifrechner auf Basis von Vermittlungsprovisionen der Anbieter arbeiten. Über die Höhe der Provisionen erfahren die Nutzer in der Regel nichts, meist informieren die Portale auch nicht über das jeweilige Geschäftsmodell. Grundlegende Informationen gibt es außerdem auch bei den Verbraucherzentralen.
Tipp: Beratung und Hilfestellung zu einem möglichen Versorgerwechsel bietet auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (www.vz-bawue.de) an.
Wer in einem Vergleichsportal nach einem günstigen Strom- oder Gaspreis sucht, sollte sich nicht auf die Voreinstellungen verlassen, die oft nicht im Sinne von Verbraucherinnen und Verbrauchern eingestellt sind. Die voreingestellten Optionen sollten überprüft und individuell angepasst werden. Tarife mit Vorkasse und Paketpreise sollten grundsätzlich ausgeschlossen werden. Auch Boni sind kritisch zu betrachten, da sie meist nur für kurze Zeit gewährt werden. Wer sich dennoch dafür entscheidet, sollte auf einen Sofortbonus achten, der in den ersten Monaten ausgezahlt wird. Andernfalls bestehe das Risiko, die versprochene Vergünstigung am Ende gar nicht oder nicht in voller Höhe zu erhalten.
Beim Tarifvergleich mit den Vergleichsportalen sollten die Tarife der Grundversorger immer mitberücksichtigt werden. Verbraucherschützer warnen davor, den Tarif leichtfertig zu wechseln da derzeit nicht vorhersehbar ist, wie sich die Preise weiterentwickeln. Im Einzelfall können sich mit einem Wechsel können ganz leicht unter Umständen mehrere Hundert Euro jährlich für die Haushaltskasse sparen lassen.
Anbieterwechsel kann bares Geld sparen
Der Preis ist ein wichtiges Kriterium beim Abschluss eines Strom- und Gasliefervertrags. Empfehlenswert sind eine Vertragslaufzeit mit Preisgarantie von mindestens einem Jahr und eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen. Wer den Anbieter wechseln möchte, sollte auch die Kündigungsfrist beachten. Bei Preiserhöhungen des Versorgers haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Der Versorger muss fristgerecht vorab schriftlich über die Preiserhöhung informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Mit einem Vorkasse-Tarif ist ein unnötiges Risiko verbunden im Fall der Insolvenz des Anbieters. Tarife, in denen der Anbieter eine Prämie oder einen Bonus für den Wechsel in seinen Vertrag verspricht, werden im Vergleich zu früher seltener angebotenen. Tarife ohne Prämienzahlung können günstiger sein als jene mit Prämie. Zudem zahlen Versorger nicht immer einen versprochenen Bonus automatisch, einige erst nach Aufforderung.
Tipp für den Energieversorgerwechsel: Prüfen Sie Tarife mit längerfristigen Preisgarantien. Bei ständig steigenden Energiepreisen kann sich z. B. ein Tarif mit einer Preisgarantie von einem Jahr auszahlen. Sie wären dann für die folgenden zwölf Monate vor Preiserhöhungen geschützt. Bei einer vollständigen Preisgarantie sind alle Bestandteile des Strompreises inbegriffen, auch Steuern und gesetzliche Umlagen. Bei einer eingeschränkten Preisgarantie sind Preisbestandteile wie Umlagen oder Entgelte für die Netznutzung und den Betrieb des Stromzählers. In der Grundversorgung gibt es aber keine Preisgarantie.
Die Stiftung Warentest gibt auf ihrer Internetseite
Tipps zum Umgang mit den Tarifrechnern und zum Wechsel des Stromtarifs.
Bei Tests wurden insbesondere die zum Teil verbraucherunfreundlichen Voreinstellungen bei der Suche und nicht ausdrücklich gekennzeichnete Werbeangebote bemängelt. Doch die Portale können den Nutzern auch einen „Mehrwert“ bieten.
Ökotest stellte fest, dass Vergleichsportale im Internet keine Verbraucherschützer, sondern Wirtschaftsunternehmen sind, deren Geschäftsmodelle sich unter anderem mit Werbung und der Zahlung von Provisionen beim Wechsel rechnen.
Tipp: auf Voreinstellungen achten: Besonders wichtig für die richtigen Treffer bei einer Suche ist die Vorauswahl von Einstellungen bei der Abfrage. Die Suchoptionen können durch Löschen oder Setzen der entsprechenden „Häkchen“ individuell ausgewählt werden. Allerdings übernehmen die Tarifrechner keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Nicht zu empfehlen sind Angebote, bei denen Vorkasse verlangt wird. Vorsicht ist auch angebracht, wenn besonders hohe Wechselboni in Aussicht gestellt werden. Genau geprüft werden sollten auch die Paketangebote: Hier kauft der Kunde eine bestimmte Bezugsmenge, z. B. 5.000 Kilowattstunden Strom zu einem vergleichsweise günstigen Paketpreis ein. Allerdings verfallen in der Regel nicht genutzte Restmengen und ein Mehrbedarf ist oftmals recht teuer.
Qualitätssicherung bei Preisvergleichsportalen wichtig
Die Preisvergleichsportale im Internet sind eine gute Basis für mehr Kostentransparenz beispielsweise bei Gas und Strom. Allerdings muss sich der Verbraucher darauf verlassen können, dass ihm die Energiepreisvergleichsportale aktuelle und insbesondere vollständige Auskünfte geben. Regelmäßige Tests oder die Einführung eines Gütesiegels könnten bei den Verbrauchern Vertrauen und Sicherheit schaffen.
Tipp: Immer mehrere Preisvergleichsportale nutzen und die Ergebnisse miteinander vergleichen. Darüber hinaus können vor dem Wechsel die vorgeschlagenen Tarife auf den Internetseiten der Anbieter oder auch telefonisch nochmals überprüft werden.
Engagement der Verbraucher gefragt
Trotz der offensichtlichen Vorteile für die Verbraucher ist die Wechselwilligkeit der Energiekunden nach wie vor verhalten. Oftmals scheuen die Kunden einen Wechsel aus Angst, im ungünstigsten Fall eine zeitweise Unterbrechung der Strom- oder Gaslieferung in Kauf nehmen zu müssen. Diese Angst ist aber völlig unbegründet, denn eine unterbrechungsfreie Energieversorgung wird gesetzlich garantiert. Sollte es zu Schwierigkeiten beim Wechsel kommen oder wird ein Lieferant insolvent, so springt automatisch der örtliche Grundversorger ein und beliefert den Kunden für die Übergangszeit zu den Konditionen der Grund- oder Ersatzversorgung.
Eine weitere Belebung des Wettbewerbs würde zu einer größeren Angebotsvielfalt, mehr Wettbewerb und entscheidenden Impulsen für wichtige Innovationen führen.
Mit der Einrichtung der Schlichtungsstelle Energie wurden die Rechte der Verbraucher gestärkt und für den Streitfall zwischen Verbraucher und Anbieter wurden geeignete Beschwerde- und Schlichtungsverfahren geschaffen.
Tipp: Verbraucherbeschwerde bei der Bundesnetzagentur und die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung über die Schlichtungsstelle „Energie“:
Die Bundesnetzagentur als staatliche Aufsichtsbehörde über den Energiemarkt hat einen Verbraucherservice eingerichtet, der Beschwerden entgegennimmt. Die Behörde ist wie folgt zu erreichen:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice Energie
Postfach: 8001, 53105 Bonn
Telefon-Hotline: 030 22 480 - 500
E-Mail verbraucherservice-energie@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de
Darüber hinaus hilft die Schlichtungsstelle Energie bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Energieversorgungsunternehmen und bietet ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung an. Dieses Schlichtungsverfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter folgendem Kontakt:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Telefon: 030 / 27 57 240-0
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Weiterführende Links:
- Fragen und Antworten zur Strom- und Gaspreisbremse beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Einfach Stromanbieter wechseln und sparen - Thema Stromtarife bei Stiftung Warentest
- So behalten Sie Durchblick im Tarifdickicht; Informationen der Stiftung Warentest vom Januar 2021
- 119 Vergleichsportale im Test - Angelockt und abgezockt; Bericht Öko-Test 02/2016
- Wechsel des Energieversorgers: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Verträge und Anbieterwechsel: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Bundesnetzagentur/Verbraucherservice Energie: www.bundesnetzagentur.de
- Schlichtungsstelle Energie e. V.: www.schlichtungsstelle-energie.de
- Bund der Energieverbraucher Deutschland e. V.: Umfangreiche Information für Energieverbraucher
- Unabhängige Informationen über Energieanbieter
(Projekt gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)