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Online-Einkauf Streitigkeiten

Verbraucherschlichtung für alle Fälle – die Universalschlichtungsstelle

Logo der Universalschlichtungsstelle des Bundes

Sich gütlich zu einigen, ist die beste Form der Streitbeilegung, da eine Geschäftsbeziehung zwischen Verbraucher und Unternehmen über den Streit hinaus eher weitergeführt wird, als wenn die Parteien im Streit auseinandergehen. Außerdem scheuen viele Verbraucherinnen und Verbraucher den Gang vor Gericht, da es oft um geringe Streitwerte geht und eine Klage meist mit Aufwand und Kosten für alle Beteiligten verbunden ist.

Ob der Einkauf über das Internet oder die Inanspruchnahme einer Handwerker- oder Dienstleistung – wo unterschiedliche Interessen und Vertragsbedingungen aufeinandertreffen, kann es ab und an Probleme und Ärger geben. Wenn es mal Streit mit einem Unternehmen geben sollte, weil z. B. das Produkt nicht die zugesagten Eigenschaften hat oder der Käufer nicht ordnungsgemäß über die Kosten informiert wurde, ist es gut zu wissen, dass es für jede Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag eine zuständige Schlichtungsstelle gibt. Wo es keine spezielle Verbraucherschlichtungsstelle für einen Themenbereich gibt, ist die 
Universalschlichtungsstelle zuständig, die für Verbraucher in der Regel kostenlos tätig wird.

Mit dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, VSBG) vom Februar 2016 wurden europaweite Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt. Im VSBG werden insbesondere die Anforderungen geregelt, die eine Schlichtungseinrichtung für die Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle in Deutschland erfüllen muss. Nur Schlichtungseinrichtungen, die sich nach den Kriterien des VSBG vom Bundesamt für Justiz haben anerkennen lassen, können die Bezeichnung „Verbraucherschlichtungsstelle” führen. Eine Verbraucherschlichtungsstelle kann ihre Zuständigkeit auf bestimmte Wirtschaftsbereiche, Vertragstypen oder Unternehmer beschränken.

Um jedoch für alle Streitigkeiten eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anbieten zu können, wurde 2016 zunächst die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. in Kehl geschaffen, die quasi eine Allzuständigkeit besaß. Seit dem 1.1.2020 wurde diese Allgemeine Schlichtungsstelle in die bundesweit tätige Universalschlichtungsstelle umgewandelt. Diese dient seither als sogenannte Auffangschlichtungsstelle und ist dann zuständig, wenn keine andere branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist. So bleibt eine lückenlose Schlichtungslandschaft für Verbraucher jederzeit gewährleistet. 

Das Schlichtungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle ist für Verbraucher in der Regel kostenlos. Für Unternehmen werden gestaffelte Gebühren veranschlagt. Die Teilnahme am Verfahren ist für die Unternehmen freiwillig. Informationen, wie ein Schlichtungsverfahren beantragt werden kann und welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, finden Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Internetseite der Universalschlichtungsstelle:

www.universalschlichtungsstelle.de.

Erklärfilm Universalschlichtungsstelle auf Youtube: „Streit zwischen Verbrauchern und Unternehmen? Die Universalschlichtungsstelle hilft!”

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