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Energiewende

Die alten Stromzähler haben ausgedient: Digitale Stromzähler und Smart Meter ab 2020

Links hängt ein alter Ferraris-Stromzähler in schwarz an der Wand, daneben hängt ein grauer, digitaler Stromzähler.

Stromverbrauch wird ab 2020 digital erfasst

Ab 2020 werden in den Haushalten nach und nach neue digitale Geräte zur Stromverbrauchsmessung installiert. Bisher wird der Stromverbrauch meistens mit sogenannten Ferraris-Zählern erfasst und manuell abgelesen. Ferraris Zähler sind elektromechanische Messgeräte mit einer silbrig schimmernden beschrifteten Abdeckplatte und einem mechanischen Zählwerk. In einem Schlitz dreht sich – je nach aktuellem Stromverbrauch unterschiedlich schnell – eine horizontale Aluminiumscheibe. Der mit dem Zählwerk angezeigte Stromverbrauch wird manuell abgelesen und ist die Grundlage für die Stromrechnung. Der angezeigte Stromverbrauch wird meistens auf zugesandten Ablesekarten der Netzbetreiber übertragen oder auf einer Internetseite des Netzbetreibers bzw. des Stromversorgers online gemeldet.

Digitale Verbrauchsmessung wird gesetzlich vorgeschrieben

Die Umstellung auf die neue Messung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Das "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" wurde bereits 2016 verabschiedet und enthält eine gesetzliche Verpflichtung zum Austausch der alten elektromechanischen Messgeräte. Danach wird der Stromverbrauch zukünftig durch digitale Stromzähler erfasst. Diese werden auch als Moderne Messeinrichtung bezeichnet und müssen geeicht sein. Bis Ende 2032 sieht der Gesetzgeber den flächendeckenden Zähleraustausch und den Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen in allen Haushalten vor.

Beim Zähleraustausch wird zwischen modernen Messeinrichtungen (mM) und intelligenten Messsystemen (iMys) unterschieden: 

  • mM erhalten alle Stromverbraucher bis zu einem Verbrauch bis 6.000 kWh im Jahr. 
  • Bei einem Verbrauch größer 6.000 kWh im Jahr wird ein iMsys installiert.
  • Großkunden mit einem Verbrauch ab 10.000 Kilowattstunden pro Jahr mussten schon ab 2017 digitale Stromzähler installieren lassen.

Bis spätestens 2032 soll jeder Haushalt in Deutschland eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem bekommen. Das hat der Gesetzgeber im „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“, das im September 2016 in Kraft getreten ist, geregelt. Nach den erforderlichen Vorarbeiten, Prüfung und Zulassung der Geräte wird 2020 mit dem Austausch begonnen.

Einen digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung) bekommt jeder Haushalt

Die moderne Messeinrichtung, der digitale Standardzähler

Der Stromverbrauch wird durch die moderne Messeinrichtung digital erfasst und kann (wie bisher beim schwarzen Ferraris-Zähler) direkt am Gerät abgelesen werden. Während man bei analogen Zählern jedoch nur den aktuellen Zählerstand ablesen konnte, speichert die moderne Messeinrichtung auch die zurückliegenden Verbrauchswerte bis zu 24 Monate. So ist jederzeit vor Ort ablesbar, wie viel Strom am Vortag, im vergangenen Monat oder im gesamten Jahr verbraucht worden ist. Ein Haushalt mit vier Personen verbraucht in Deutschland pro Jahr im Schnitt 4.400 kWh. Der Abruf der historischen Verbrauchswerte an einem digitalen Zähler ist allerdings gewöhnungsbedürftig. Aus Sicherheitsgründen ist die Bedienung nur über eine optische Schnittstelle möglich und erfolgt mit einer Taschenlampe. Durch unterschiedlich langes Anblinken können nach Übermittlung einer PIN die Verbrauchswerte mit weiteren Lichtsignalen abgerufen werden.

Solch eine moderne Messeinrichtung allein sendet noch keine Zählerstände nach außen. Nach wie vor wird der Zählerstand manuell abgelesen. Mit der Speicherung zurückliegender Messdaten kann darüber hinaus festgestellt werden, wie sich Energiesparmaßnahmen oder die Anschaffung neuer Geräte im Haus auf den Stromverbrauch auswirken. Der Zähler zeigt im Display nur den Verbrauch an, aber keine Kosten. Der Energieversorger ist verpflichtet, eine kostenlose Information zur Berechnung der aktuellen Kosten bei Angabe des Zählerstandes bereitzustellen. Die Preisobergrenze einer modernen Messeinrichtung beträgt 20 Euro im Jahr.

Smart Meter (Intelligentes Messsystem) bei höherem Stromverbrauch

Das intelligente Messsystem, die moderne Messeinrichtung mit dem Smart-Meter-Gateway

Wenn der Stromverbrauch mehr als 6.000 kWh jährlich beträgt, schreibt der Gesetzgeber den Einbau eines intelligenten Messsystems vor (iMsys). Ein intelligentes Messsystem hat zusätzlich zur modernen Messeinrichtung eine Kommunikationseinheit zur Übertragung des gemessenen Stromverbrauchs an den Energieversorger und an den Netzbetreiber. Manche Haushalte erzeugen auch selbst Strom, z. B. mit einer Photovoltaikanlage oder mit einem ein Blockheizkraftwerk. Stromerzeugende Haushalte erhalten ebenfalls zur modernen Messeinrichtung eine Kommunikationseinheit, wenn die eigene Anlage zur Stromerzeugung mehr als 7 kW Leistung im Jahr hat. Ein- und Zweifamilienhäuser haben z. B. Solaranlagen mit von 5 bis 10 kW Leistung installiert (7 kW entsprechen etwa 30-40 Modulen auf dem Dach, abhängig von Modulbauweise, Dachneigung, Himmelsrichtung und Beschattung). Auch wer eine Wärmepumpe betreibt oder eine Nachtspeicherheizung besitzt, bekommt ein intelligentes Messsystem.

Die Kommunikationseinheit hat eine Schnittstelle zum modernen Messsystem und ermöglicht die Anbindung an das Kommunikationsnetz zum Energieversorger und zum Netzbetreiber. Dafür werden unterschiedliche leitungsgebundene oder funkgestützte Kommunikationswege benutzt. So ist die automatische Übertragung des gemessenen Stromverbrauchs an den Energieversorger und an den Netzbetreiber möglich. Die moderne Messeinrichtung (mM) und die Kommunikationseinheit werden zusammen als intelligentes Messsystem (iMsys) bezeichnet. Für das intelligente Messsystem ist auch der englische Begriff Smart Meter gebräuchlich, der jedoch im deutschen Gesetz nicht verwendet wird. Die Kommunikationseinrichtung mit den Schnittstellen wird auch als “Smart Meter-Gateway” bezeichnet. Mit dem Smart-Meter-Gateway werden die Zugriffsrechte auf die erhobenen Daten geregelt, die Messwerte verarbeitet und an Energieversorger und Netzbetreiber übertragen. Das Gateway ist wichtig für die sichere Übertragung des gemessenen Stromverbrauchs. Das intelligente Messsystem oder Smart Meter kann damit aus der Ferne ausgelesen werden, die Vor-Ort-Ablesung entfällt. Somit stehen die Verbrauchsdaten stichtagsgenau zur Verfügung, z. B. zum Jahreswechsel oder bei einem Mieterwechsel. Die Kommunikationseinheit stellt die „intelligente“ Schnittstelle zum Stromnetz dar. Das bedeutet, dass je nach technischer Ausstattung des Haushalts mit energieintensiven Verbrauchs- und Erzeugungseinrichtungen nicht nur eine Kommunikation zu Energieversorger und Netzbetreiber erfolgen kann, sondern auch in umgekehrter Richtung. 

Ein freiwilliger Einbau intelligenter Messsysteme ist unabhängig von der Einbaupflicht immer möglich. Die Preisobergrenzen für ein intelligentes Messsystem sind abhängig vom Jahresverbrauch. Haushalte mit einem höheren Verbrauch zahlen mehr als Kunden mit einem geringen Jahresverbrauch. Der Gesetzgeber begründet das damit, dass bei höherem Verbrauch mehr eingespart werden kann und somit auch ein größerer Nutzen besteht, der die höheren Kosten rechtfertigt.

Für Zähler und Übertragung der Messwerte ist der Messstellenbetreiber zuständig

Außer dem Energieversorger und dem Netzbetreiber gibt es mit dem Einbau von digitalen Stromzählern und Smart-Metern die Rolle des Messstellenbetreibers. Der Messstellenbetreiber war bisher identisch mit dem Netzbetreiber.

Der Messstellenbetrieb ist zukünftig entweder Aufgabe des örtlichen “grundzuständigen” Messstellenbetreibers oder eines “wettbewerblichen” Messstellenbetreibers. Die “Grundzuständigkeit” für den Messstellenbetrieb bedeutet die Verpflichtung zur Wahrnehmung des Messstellenbetriebs für alle Messstellen des jeweiligen Netzgebiets solange kein wettbewerblicher Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb übernimmt. Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist der Betreiber von Energieversorgungsnetzen, d. h. der Anschlussnetzbetreiber und damit in der Regel auch der Verteilnetzbetreiber, in dessen Netz sich die jeweilige Messstelle befindet. 

Die Moderne Messeinrichtung und das intelligente Messsystem werden vom Messstellenbetreiber installiert und betreut. Die Daten werden je nach installiertem Gerät entweder über eine eigene, unabhängige Verbindung oder über einen vom Haushalt bereitgestellten Internet-/Breitbandanschuss übertragen. Wenn ein intelligentes Messsystem bzw. ein Smart Meter installiert wird, kann der Messstellenbetreiber laut Gesetz gewechselt werden. Der grundzuständige Messstellenbetreiber muss die Haushalte, die eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem bekommen, mindestens drei Monate vor dem Einbau informieren und dabei auf die Wechselmöglichkeit zu einem wettbewerblichen Betreiber hinweisen. Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber ist nicht an die gesetzlichen Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb gebunden. Kommt es nach der Erstinstallation zu einem Wechsel des Messstellenbetreibers bleibt das installierte intelligente Messsystem bestehen.

Der zuständige Messstellenbetreiber ist gleichzeitig der Systemverantwortliche und wird auch Smart-Meter-Gateway Administrator genannt. Die Zählerstände werden vom Messstellenbetreiber an den Energieversorger, an den Netzbetreiber (Verteilnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber) und ggf. weitere berechtigte Stellen gesendet, wenn dies gesetzlich zulässig ist. Damit entfallen manuelle Ablesungen und Schätzungen bei fehlenden Ablesewerten. Der Messstellenbetreiber stellt den Haushalten einen Zugang zu einem Online-Portal und/oder einer App zur Verfügung, mit dem der Stromverbrauch und die Stromkosten abgerufen werden können.

Bei der Übertragung der Messwerte sollen Datenschutz und Datensicherheit durch den „Privacy-by-Design“-Ansatz gewährleistet sein. „Privacy by Design“ bedeutet, dass die Technik nur die Daten weiterleitet, die für die vorgesehenen Funktionen notwendig sind. So kann der Messstellenbetreiber nur den Absender (den einzelnen Haushalt) und den Empfänger der Daten (den Energieversorger) erkennen, der Inhalt (Zählerstände und Strommenge) ist für ihn jedoch verschlüsselt.

Weitere Informationen


Hintergrundinformationen aber auch kritische Stimmen zur Energiewende gibt es unter anderem hier:


Umfangreiche Information für Energieverbraucher beim Bund der Energieverbraucher Deutschland e. V.

Positionen des Verbraucherschutzes zur Energiepolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

Die Bundesregierung informiert zum Stand der Energiewende:
Energiewende beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Die Energiewende aus der Sicht des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg:
Herausforderung Atomausstieg - Die Energiewende ist auf dem Weg

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