Verbraucher, die in ihrem Haushalt mehr als 6.000 kW verbrauchen oder selbst mit einer Photovoltaik-Anlage Strom erzeugen, erhalten ab 2020 Smart-Meter. Aber worin besteht für den Verbraucher der Nutzen dieser intelligenten Messsysteme (Smart Meter)? Im Folgenden dazu einige Punkte aus Verbrauchersicht:
Genauere und zurückliegende Verbrauchsinformationen
Intelligente Messsysteme (Smart Meter) machen den Stromverbrauch zu Hause präzise sichtbar. Durch die längerfristige Speicherung der Messwerte wird die Entwicklung des Stromverbrauchs auch für zurückliegende Zeiträume transparent. Der Abruf und die Veranschaulichung des Stromverbrauchs ist mit den Online-Portalen und Apps der Messstellenbetreiber wesentlich einfacher und komfortabler als nur mit einem einfachen digitalen Stromzähler (bzw. einer modernen, aber nicht intelligenten Messeinrichtung).
Da der digitale Stromzähler keine Kommunikationseinrichtung hat und damit nicht vernetzt ist, kann der Abruf des Verbrauchs nur recht umständlich mit einer Taschenlampe am Gerät vor Ort erfolgen. Mit einem Smart Meter, also einem intelligenten Messsystem entfällt die Vor-Ort-Ablesung und die Verbraucher können über das Internet am PC oder in einer App Ihre aktuellen oder vergangenen Energieverbrauchswerte tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen einsehen.
Einsparmöglichkeiten entdecken
Die vielfältigen Darstellungsmöglichkeiten des Stromverbrauchs am PC oder in einer App helfen den exakten Überblick zu bekommen. Der Kurvenverlauf des verbrauchten Stroms lässt besonders verbrauchsintensive Geräte erkennen und ermöglicht es den Verbrauchern, Einsparpotentiale zu entdecken. Ein Beispiel hierfür ist die Bestandsaufnahme des Energieverbrauchs alter Elektrogeräte. Wenn die angezeigten Informationen bei einem anstehenden Neukauf berücksichtigt werden, können nach dem Austausch der Altgeräte der Energieverbrauch und somit auch die Energiekosten gesenkt werden. Wie hoch der Einspareffekt eintritt, hängt vom individuellen Verhalten des Haushalts ab.
Vereinfachung der Überprüfung der Abrechnung
Wenn ein Smart Meter im Haushalt installiert ist, kann der Messstellenbetreiber eine kostenlose monatliche Aufstellung über den Energieverbrauch zur Verfügung stellen, zusammen mit den entstandenen Kosten für den Stromverbrauch. Den jeweiligen Stromtarif erhält der Messstellenbetreiber vom Stromversorger. Der Smart-Meter-Einbau ist auch dann interessant, wenn mehrere digitale Stromzähler daran angeschlossen werden können. Das ist z. B. in Mehrfamilienhäusern der Fall. Sollte es in einem Mehrfamilienhaus einen Haushalt mit mehr als 6.000 kWh geben, der zum Smart-Meter-Einbau verpflichtet ist, können alle anderen Nutzer mit angeschlossen werden.
Nutzung zukünftiger variabler Stromtarife
Die Erfahrungen der Stromversorger zeigen, dass der Stromverbrauch in den Monaten und im Tagesablauf nicht konstant, sondern unterschiedlich ist. Bisher verändern sich die verbrauchsabhängigen Strompreise über den vereinbarten Vertragszeitraum im Tagesablauf nicht. Das ist anders bei sogenannten variablen oder dynamischen Tarifen: Hier hängt der Strompreis von der Stromnachfrage und vom Stromangebot im Netz ab: Je weniger Strom im Tagesverlauf nachgefragt wird bzw. je mehr Strom im Netz angeboten wird (z. B. bei anhaltendem Sonnenschein und/oder Wind), umso günstiger wird er dann je nach Uhrzeit angeboten. Bei hohem Stromverbrauch bzw. geringem Angebot ist der Strompreis dann höher. Variable Stromtarife sind somit Tarife, die verschiedene Preisstufen im Tagesverlauf zeitabhängig oder lastabhängig je nach gesamten Stromverbrauch und Stromangebot im Gebiet in einem Tarif vereinen. Verbrauchsintensivere Geräte können dann genutzt werden, wenn der Strompreis zu einer bestimmten Uhrzeit günstiger ist.
Schon heute sind Energieversorger grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, last- oder tageszeitabhängige Tarife anzubieten. Verbraucher, die mit Hilfe eines Smart-Meters ihren Stromverbrauch besser kennen, können zukünftig Stromlieferverträge abschließen, die zu Ihrem individuellen Verbrauchsverhalten passen und wirtschaftliche Anreize setzen, den Zeitpunkt des Stromverbrauchs zu verlagern. Es ist zu erwarten, dass bei steigender Nachfrage nach diesen variablen Tarifen das Angebot seitens der Stromversoger zunimmt. Dies kann zukünftig dazu beitragen, den Bedarf an teurem Strom in Spitzenlastzeiten zu verringern, die Netze zu entlasten bzw. besser auszulasten und die Versorgungssicherheit nicht nur zu erhalten, sondern zukünftig auch zu erhöhen.
Zusatznutzen mit anschließbarer Steuerbox
Intelligente Messsysteme werden laufend weiterentwickelt und verbessert. Zukünftig kann an das intelligente Messsystem auch eine Steuerbox (Steuerungseinheit) angeschlossen werden. Damit wird es möglich sein, den Betrieb von energieverbrauchenden Geräten kostenbewusst und automatisch zu steuern, zum Beispiel eine Stromspeicherheizung oder einer Wärmepumpe. Wenn zukünftig dynamische Tarife angeboten werden, kann mit der Steuerbox ein energieverbrauchendes Gerät gezielt in Betrieb genommen werden: Das intelligente Messsystem teilt dem Haushalt dann mit, zu welcher Tageszeit Strom besonders günstig verfügbar ist und kann dann mit der Steuerbox automatisch das energieverbrauchende Gerät tarifabhängig in Betrieb nehmen.
Eine solche Steuerbox für das Schalten von Verbrauchs- oder Erzeugungsgeräten kann zukünftig vom Messstellenbetreiber bereitgestellt und als Zusatzleistung beauftragt werden. Intelligente Messsysteme und dynamische Stromtarife ermöglichen es in Zukunft, den Aufladezeitpunkt von Elektro-Autos und Stromspeichern flexibel zu nutzen. Elektroautos lassen sich dann zu optimalen Strombezugszeiten günstiger aufladen. Denkbar ist auch, dass die Solaranlage vom eigenen Dach dann Strom ins Netz speist, wenn die Preise höher sind, ansonsten aber für den Eigenverbrauch genutzt wird.
Spartenübergreifende Übermittlung von Zählerdaten
Bis jetzt werden die Bereiche Strom, Gas, Wasser - und Fernwärme von unterschiedlichen Unternehmen gemessen und abgerechnet. Dies ist mit mehrmaligen Ableseterminen, Rechnungsstellungen und Kosten verbunden. Durch den Einsatz von Smart Metern können diese Prozesse gebündelt werden. An ein intelligentes Messsystem können zukünftig außer einem digitalen Stromzähler auch noch weitere digitale Zähler angeschlossen werden. So können über das Smart Meter-Gateway auch der digital erfasste Verbrauch von Gas und Wärme an den jeweiligen Versorger übermittelt werden. Zuständig für die Übertragung der Messwerte von unterschiedlichen digitalen Zählern ist der Messstellenbetreiber. Die Umsetzung der EU-Effizienzrichtlinie verlangt die Einführung der Fernablesbarkeit von Wärmezählern. So können auch Kosten gespart werden, wenn nicht für jeden Energiebereich einzelne Übertragungsgeräte erforderlich werden.