In jedem Haushalt schlummern Einsparpotentiale für Energie, z. B. bei Elektrogeräten, der Heizung oder der Gebäudedämmung. Dabei können Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Einsatz hocheffizienter Geräte und Produkte nicht nur etwas für den eigenen Geldbeutel, sondern gleichzeitig auch für den Klimaschutz tun. Seit März 2021 werden Zug um Zug die Effizienzklassen geändert.
Elektrische Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Spülmaschinen, Elektrobacköfen oder Kühl- und Gefriergeräte, ebenso Bildschirme/Fernsehgeräte sowie Lampen und Leuchtmittel, aber auch Neuwagen (Pkw), Autoreifen, Fenster, Türen, Kühlräume, Verkaufsautomaten, Industriemotoren, Gasherde und Dunstabzugshauben, Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher und Heizungen müssen durch das EU-Energielabel, das konkrete Informationen zur Leistung und zum jährlichen Stromverbrauch enthält, gekennzeichnet werden. Damit ist der Energieverbrauch leicht erkennbar. Lediglich Staubsauger dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. November 2018 derzeit nicht mehr mit dem EU-Label beworben werden. Die Luxemburger Richter gaben einer Klage des Herstellers Dyson statt, der geklagt hatte, dass ein Test mit leeren Staubbehältern nicht einer realen Nutzung entspricht (Rechtssache T-544/13).
Energieeffizienz der Geräte wird laufend verbessert
Viele Geräte sind heute energieeffizienter als noch vor wenigen Jahren, d. h. sie brauchen für die gleiche Leistung weniger Energie. Es war also notwendig die Effizienzklassen neu zu definieren und die Geräte neu einzustufen. Die neue Klasseneinteilung berücksichtigt die Eigenschaften aktueller Produkte und soll das reale Verbrauchsverhalten besser abbilden.
Seit März 2021 darf das neue EU-Energielabel für die ersten neu gekennzeichneten Produkte im Handel verwendet werden. Dazu gehören Kühl-/Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen/-trockner und Bildschirme/Displays. Die bekannte farbige Effizienzskala bleibt erhalten. Die in der Vergangenheit irritierenden Bezeichnungen A+, A++ und A+++ entfallen. Grund dafür ist, dass bei der bisher bestehenden Einteilung immer mehr effiziente Geräte in die Effizienzklasse A eingestuft worden sind und für die weitere Differenzierung die Plus-Zeichen zum Einsatz kamen.
Broschüre „Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2023. Eine Verbraucherinformation" des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Seit März 2021 reicht die Einteilung der Effizienzklassen wieder von A bis G. Gleichzeitig werden mit der Neubewertung die Klassengrenzen so verschoben, dass Produkte wieder über die gesamte Bandbreite eingeteilt werden. Auch bei dem neuen Energielabel bilden die verschieden Farben der Pfeile die unterschiedlichen Effizienzklassen ab und symbolisieren damit, wie viel Strom ein Gerät im Verhältnis zu einem anderen Gerät der gleichen Kategorie verbraucht. Grün bedeutet wie bisher, dass das Gerät sehr energieeffizient und sparsam arbeitet, orange oder rot heißt, dass der Verbrauch des Gerätes höher oder sogar richtig hoch ist.
Kein direkter Vergleich zwischen altem und neuen Label möglich
Aufgrund der neuen Klasseneinteilung lassen sich das alte und das neue EU-Energielabel nicht direkt miteinander vergleichen. Daher kann die Umstellung auf das neue Label vorübergehend zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen. So kann eine alte Effizienzklasse nicht unmittelbar auf eine neue übertragen werden, zum Beispiel entspricht A+++ zukünftig nicht automatisch B. Für die Vergleichbarkeit beim Kauf spielt das aber keine Rolle, da nach einer Übergangsfrist alle neuen Produkte mit dem neuen Label nach gleichem Maßstab gekennzeichnet werden und so wieder untereinander vergleichbar sind.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen aber damit rechnen, dass auch die energieeffizientesten Geräte am Markt zunächst in den Klassen B oder C verkauft werden; sie sind aber genauso effizient und zum Energiesparen empfehlenswert wie die heutigen A+++-Geräte. Als Anreiz für technische Innovationen bei den Herstellern werden die obersten Klassen zunächst frei bleiben. Daher werden in der Anfangszeit auch nur wenige Geräte im Handel die Effizienzklasse A oder auch B erreichen.
Das neue EU-Energielabel für eine Waschmaschine
An dem neuen EU-Energielabel lässt sich aber noch mehr ablesen: Symbole, sogenannte Piktogramme, bieten Zusatzinformationen zu spezifischen Produkteigenschaften wie Fassungsvolumen, Bildschirmdiagonale, Lautstärke oder Wasserverbrauch. So lässt sich z. B. ablesen, wie laut ein Gerät arbeitet oder wie hoch der Wasserverbrauch oder das Fassungsvermögen bei einer Waschmaschine ist. Neu ist auch der QR-Code, der mit einem Smartphone gescannt werden kann, um zusätzliche offizielle (nicht gewerbliche) Informationen zu erhalten. Diese Daten geben die Hersteller derzeit in die EU-Datenbank EPREL ein, die in den nächsten Monaten für alle Bürgerinnen und Bürger in Europa verfügbar sein wird.
Das neue EU-Energielabel für einen Flachbildfernseher
Übergangsphase für das neue EU-Energielabel im März 2021
Die Umstellung begann im März 2021 in mehreren Etappen. Weitere Produktgruppen werden nach und nach angepasst. Ziel ist die Umstellung aller Produktgruppen auf das neue Energielabel bis spätestens 2030.
Stichtage für die einzelnen Produktgruppen zur Umstellung auf das EU-Energielabel
1.3.2021:
|
Händler stellen innerhalb von 14 Arbeitstagen in den Produktgruppen Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte einschließlich Weinlagerschränke und Elektronische Displays einschließlich Fernsehgeräte auf das neue Energielabel um
|
1.9.2021:
|
Händler stellen innerhalb einer Übergangszeit in der Produktgruppe Lichtquellen auf das neue Energielabel um
|
2.8.2023:
|
Erlass EU-Rechtsakte für übrige Produktgruppen (außer Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter)
|
2.8.2030:
|
Alle Produktgruppen haben ein neues Label
|
Informationen über den Energieverbrauch von Geräten nach Effizienzklassen:
Übersichtlichere EU-Energielabel für Leuchtmittel ab dem 1. September; Pressemitteilung der EU-Kommission vom 31.8.2021
Informationen der EU zum neuen Energieeffizienzlabel mit Beispielen für die einzelnen Produktgruppen
Informationen zum neue EU-Energielabel auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Das neue Energielabel - Leitfaden für Händler: Die neuen Label mit den wichtigsten Änderungen und der Umstellungsprozess im Überblick
Grundlage für die Kennzeichnung energieeffizienter Produkte ist die EU-Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) und die Verordnung über die EU-Energieverbrauchskennzeichnung (2010/2017/EU)
- Broschüre „Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2023. Eine Verbraucherinformation" des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Seite der Europäischen Kommission zur Energieeffizienz von Produkten
- www.ecotopten.de, Nachhaltiger Einkauf von Produkten aller Art
- Thema Energie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Deutsche Energie Agentur (dena) Initiative Energieeffizienz
Beratung zum Thema "Energieeffizienz"
Individuelle Fragen zum Energielabel oder dem eigenen Stromverbrauch beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: www.vz-bawue.de
- Deutsche Energie-Agentur GmbH: www.dena.de
- Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH: www.kea-bw.de