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Finanzaufsicht

Finanzmärkte unter der Lupe – wer wacht über diese? Staatliche Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)

Drei kleine Modellfiguren in Anzügen stehen vor einem Blatt Papier mit vielen Zahlentabellen und werden durch eine Lupe betrachtet

Spätestens seit der Finanzkrise ist klar, wie bedeutend eine effektive staatliche Aufsicht über die Finanzmärkte ist. Neben der Aufrechterhaltung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsystems sollten auch Verbraucherinteressen angemessen berücksichtigt und beobachtet werden, wo Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Finanzmärkten „der Schuh drückt“.

Der kollektive Verbraucherschutz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Der kollektive Verbraucherschutz, der mit dem Kleinanlegerschutzgesetz als Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gesetzlich verankert worden ist, ist daher eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.
Kollektiver Verbraucherschutz bedeutet, dass die BaFin die Interessen der Gesamtheit der Verbraucherinnen und Verbraucher am Finanzmarkt schützt. Im Interesse aller Verbraucher überwacht die BaFin beispielsweise die verschiedenen Geldinstitute und deren Stabilität und sorgt für die Integrität des gesamten Finanzsystems.
 
Dazu hat die BaFin vielfältige Instrumente zur Verfügung:

1. Die BaFin setzt sich für mehr Transparenz ein

Angebote für Finanz- und Versicherungsprodukte müssen transparent und verständlich sein. Daher hat die BaFin die Einhaltung der Regeln zu Kundeninformationen im Auge.

2. Die BaFin macht sich stark für eine bessere Verbraucheraufklärung

Gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher verfügen über eine solide Finanzkompetenz. Umso besser Menschen in Finanzfragen Bescheid wissen, desto eigenverantwortlicher können sie Entscheidungen treffen.

3. Die BaFin betreibt ein aktives Marktmonitoring

Aus internen und externen Quellen erfasst die BaFin einschlägige Informationen und bewertet diese. Darüber hinaus führt sie selbstständig Verbrauchererhebungen und Marktuntersuchungen durch. Dabei ist es das Ziel der BaFin, nicht nur auf Missstände zu reagieren, sondern präventiv einzugreifen, wenn dies erforderlich ist.

4. Die BaFin führt anonyme Testkäufe, sogenanntes „Mystery Shopping“ durch

Bei der Beratung und dem Verkauf von Finanzprodukten gibt es eine Reihe von gesetzlichen Pflichten, die vom Finanzdienstleister einzuhalten sind. Durch „Mystery Shopping“ kann die BaFin herausfinden, ob Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen.

5. Die BaFin ist Ansprechpartner für Verbraucherbeschwerden

Konsumentinnen und Konsumenten können sich bei der BaFin beschweren, wenn sie Ärger mit einem Finanzdienstleister haben. Werden dabei die Interessen der Gesamtheit der Verbraucherinnen und Verbrauchern beeinträchtigt, so kann die BaFin Anordnungen gegenüber den beaufsichtigten Unternehmen treffen, um derartige Missstände zu verhindern oder zu beseitigen.

6. Die BaFin kann den Vertrieb von Finanzprodukten einschränken und /oder untersagen

Bestehen erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz, kann die BaFin mit einem Vertriebsverbot eines Finanzproduktes in den Markt eingreifen.

Verbraucherbeirat der BaFin

Unterstützt wird die BaFin durch den Verbraucherbeirat. Dieser berät die BaFin aus Verbrauchersicht bei der Erfüllung ihrer Aufsichtsaufgaben. Der Verbraucherbeirat besteht aus Vertretern der Wissenschaft, Vertretern von Verbraucher- oder Anlegerschutzorganisationen und Mitarbeitern außergerichtlicher Streitschlichtungssysteme sowie einem Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).
 
Die BaFin-Verbraucherschutzabteilung ist darüber hinaus eine Schnittstelle zur Marktbeobachtung Finanzmarkt der Verbraucherzentralen; der zweiten Institution, die den kollektiven Verbraucherschutz unterstützt und vorantreibt.

Die Marktbeobachtung der Verbraucherzentralen – die Augen fest auf die Finanzmärkte gerichtet

Mit der Marktbeobachtung analysiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Marktgeschehen im Bereich Finanzen. Dazu werden bundesweit Meldungen zu Auffälligkeiten und Verbraucherbeschwerden gesammelt und ausgewertet. Hierfür dokumentieren alle Verbraucherzentralen in Deutschland anhand eines vorgegebenen Kategoriensystems Anfragen und Beschwerden, die in den rund 200 Beratungsstellen aufkommen. Der methodisch fundierte Prozess wurde unter Einhaltung von Standards der empirischen Sozialforschung konzipiert.

Schaubild zum System der Marktbeobachtung in Deutschland von vzbv.de

Hierdurch lassen sich Erkenntnisse über die bundesweit vorliegenden Informationsbedarfe und Probleme der Verbraucher im Finanzsektor gewinnen.
 
Ihre Beschwerde über Unternehmen, Produkte oder Anbieter richten an Verbraucherzentrale.de
 
Die Erkenntnisse der Marktbeobachtung können zum einen die Aufsichts- und Regulierungsbehörden wie etwa die BaFin unterstützen oder politischen Handlungsbedarf aufzeigen. Zum anderen fließen seine Feststellungen in die Aufklärungs- und Beratungsarbeit der Verbraucherzentralen der Länder ein und kommen so Verbraucherinnen und Verbrauchern direkt wieder zugute.
 
Im Gegensatz zum kollektiven Verbraucherschutz steht der Schutz einzelner Verbraucher. Dies ist nicht Aufgabe der BaFin oder der Marktbeobachtung Finanzen des vzbv. Zuständig dafür sind die Verbraucherzentralen vor Ort, Ombudsleute, Schlichtungsstellen und ordentliche Gerichte.

Ansprechpartner für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Problemen:

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Die von der Landesregierung geförderte Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. informiert und berät Verbraucherinnen und Verbraucher bei Fragen des privaten Konsums. Allgemeine Informationen sowie Musterbriefe zum Thema Finanzen stehen auf der
Internetseite der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Desweiteren bietet die Verbraucherzentrale auch eine (kostenpflichtige) individuelle Beratung persönlich, per Telefon oder Email an.
Zur Preisübersicht

Schlichtungsstellen

Schlichtungsstellen ermöglichen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Streitigkeiten mit Unternehmen aus dem Finanzbereich außergerichtlich, kostengünstig, schnell und effizient beizulegen. Zu finden sind die Verbraucherschlichtungsstellen unter
BaFin - Einen Streit über Schlichtungsstellen beilegen.

Ist keine anerkannte, private Verbraucherschlichtungsstelle zuständig, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auch an die Schlichtungsstelle der BaFin unter
BaFin - Einen Streit bei der BaFin schlichten wenden.

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