Als innergemeinschaftlicher Handel wird in der Europäischen Union der freie Waren- bzw. Tierverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unter definierten und einheitlichen Voraussetzungen verstanden. Für den Transport von lebenden Tieren ist eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich, welche jede Sendung bis zu ihrem Bestimmungsort begleiten muss. Gleiches gilt für die tierischen Erzeugnisse (Sperma, Eizellen und Embryonen). Durch ein elektronisches Meldesystem (TRACES) wird die für den Bestimmungsort zuständige Veterinärbehörde informiert und kann anhand von Stichproben die Einhaltung der Voraussetzungen nachträglich nochmals überprüfen.
Nähere Informationen unter: http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/index_en.htm und http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/index_en.htm.
Bestimmte Betriebe mit einem höheren Verbreitungsrisiko von Tierkrankheiten müssen darüber hinaus eine amtliche Zulassung zum innergemeinschaftlichen Handel vorweisen können, welche neben bestimmten baulichen und verfahrenstechnischen Voraussetzungen auch die Aufsichtspflicht und regelmäßige Kontrolle durch die Veterinärbehörde beinhaltet (http://ec.europa.eu/food/animal/approved_establishments/establishments_vet_field_en.htm).