Was beim Wechsel des Strom- und Gasanbieters zu beachten ist – Hilfe bieten Tarifrechner und Preisvergleichsportale

Da die Preisunterschiede unterschiedlicher Strom- und Gastarife mitunter groß ausfallen können, kann sich ein Anbieterwechsel lohnen. Verbraucherinnen und Verbraucher können prinzipiell den Stromanbieter wechseln. Den Gasanbieter können Betroffene nur dann wechseln, wenn sie Eigentümerin oder Eigentümer oder Mieter mit Gasetagenheizung sind. Auch wer eine Nachtspeicherheizung oder eine Wärmepumpe nutzt, kann den Energieanbieter wechseln.
Teure Strom- und Gaspreise: Besonders in der Grundversorgung lohnt sich ein Wechsel des Energieversorgers
Im Bundesdurchschnitt hat laut Bundesnetzagentur jeweils knapp ein Viertel der Haushalte einen Grundversorgungstarif. Der Grundversorger ist der örtliche Energieversorger, der in seinem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom beziehungsweise Gas beliefert.
Wechselwillige, die derzeit ihren Stromversorger wechseln können, finden auf den Vergleichsportalen günstigere Tarife als Bestandskunden mit einem Grundversorgungstarif. Dabei lassen sich mehrere Cent pro Kilowattstunde einsparen.
Im Vertrag mit dem Stromversorger muss klar geregelt sein, wann und wie eine Kündigung möglich ist. Zu unterscheiden ist, ob Strom über die Grundversorgung bezogen wird oder ob bei einem wettbewerblichen Stromversorger ein Vertrag abgeschlossen worden ist.
- Bei einem wettbewerblichen Stromversorger ist die Wechselmöglichkeit im Allgemeinen von der Vertragslaufzeit abhängig. Hat der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit (zum Beispiel von einem Jahr), sollte rechtzeitig vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden, um die stillschweigende Verlängerung des Vertrags zu vermeiden. Neben diesem sogenannten „ordentlichen Kündigungsrecht“ gibt es das Sonderkündigungsrecht (oder außerordentliches Kündigungsrecht). Es ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchen in besonderen Situationen, bestehende Verträge vorzeitig zu kündigen. Zum Beispiel besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung oder unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Umzug.
- Bei einem Vertrag mit einem Grundversorger kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Weitere Informationen
zur Kündigung des Energieversorgers bei der Bundesnetzagentur
In der Grundversorgung beträgt die reguläre Kündigungsfrist zwei Wochen, so dass innerhalb von zwei Wochen in einen anderen Tarif gewechselt werden kann. Es ist empfehlenswert, regelmäßig zu prüfen, ob es günstigere Tarife gibt. Bei Ankündigung einer Preiserhöhung eines wettbewerblichen Stromversorgers kann zum Datum der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht genutzt werden. Für Stromverträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt nach Ablauf der Vertragslaufzeit (höchstens 24 Monate) eine Kündigungsfrist von maximal 1 Monat. Allerdings sollte man bei einem Wechsel angesichts der weiter stark schwankenden Preise daran denken, dass man sich als Neukunde in der Regel für längere Zeit an den neuen Anbieter binden muss. Der Preis für Strom oder Gas ist in dieser Zeit festgeschrieben. Sollten die Strompreise dann weiter fallen, ist ein Wechsel in der Regel erst nach Ende der Laufzeit möglich.
Verschiedene Vergleichsportale im Internet sind zur Orientierung bei den Energiepreisen nützlich. Tarifrechner und Preisvergleichsportale im Internet bieten Verbrauchern die Möglichkeit zum Preisvergleich sowie weitere Informationen zu den einzelnen Tarifkonditionen. Die Datenbanken listen alle am Ort verfügbaren Versorgungstarife und Anbieter auf. Gleichzeitig werden die jährlichen Gesamtkosten in Abhängigkeit vom Verbrauch berechnet. Dabei ist es zu beachten, dass die meisten Tarifrechner auf Basis von Vermittlungsprovisionen der Anbieter arbeiten. Über die Höhe der Provisionen erfahren die Nutzer in der Regel nichts, meist informieren die Portale auch nicht über das jeweilige Geschäftsmodell. Grundlegende Informationen gibt es außerdem auch bei den Verbraucherzentralen.
Tipp: Beratung und Hilfestellung zu einem möglichen Versorgerwechsel bietet auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg an.
Wer in einem Vergleichsportal nach einem günstigen Strom- oder Gaspreis sucht, sollte sich nicht auf die Voreinstellungen verlassen, die oft nicht im Sinne von Verbraucherinnen und Verbrauchern eingestellt sind. Die voreingestellten Optionen sollten überprüft und individuell angepasst werden. Tarife mit Vorkasse und Paketpreise sollten grundsätzlich ausgeschlossen werden. Auch Boni sind kritisch zu betrachten, da sie meist nur für kurze Zeit gewährt werden. Wer sich dennoch dafür entscheidet, sollte auf einen Sofortbonus achten, der in den ersten Monaten ausgezahlt wird. Andernfalls bestehe das Risiko, die versprochene Vergünstigung am Ende gar nicht oder nicht in voller Höhe zu erhalten.
Beim Tarifvergleich mit den Vergleichsportalen sollten die Tarife der Grundversorger immer mitberücksichtigt werden. Verbraucherschützer warnen davor, den Tarif leichtfertig zu wechseln da derzeit nicht vorhersehbar ist, wie sich die Preise weiterentwickeln. Im Einzelfall können sich mit einem Wechsel können ganz leicht unter Umständen mehrere Hundert Euro jährlich für die Haushaltskasse sparen lassen.
Anbieterwechsel kann bares Geld sparen
Der Preis ist ein wichtiges Kriterium beim Abschluss eines Strom- und Gasliefervertrags. Empfehlenswert sind eine Vertragslaufzeit mit Preisgarantie von mindestens einem Jahr und eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen. Wer den Anbieter wechseln möchte, sollte auch die Kündigungsfrist beachten. Aus der Grundversorgung heraus kann in der Regel monatlich gekündigt werden. Bei Preiserhöhungen des Versorgers haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Der Versorger muss fristgerecht vorab schriftlich über die Preiserhöhung informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Mit einem Vorkasse-Tarif ist ein unnötiges Risiko verbunden im Fall der Insolvenz des Anbieters. Tarife, in denen der Anbieter eine Prämie oder einen Bonus für den Wechsel in seinen Vertrag verspricht, werden im Vergleich zu früher seltener angebotenen. Tarife ohne Prämienzahlung können günstiger sein als jene mit Prämie. Zudem zahlen Versorger nicht immer einen versprochenen Bonus automatisch, einige erst nach Aufforderung.
Tipp für den Energieversorgerwechsel: Prüfen Sie Tarife mit längerfristigen Preisgarantien. Bei ständig steigenden Energiepreisen kann sich z. B. ein Tarif mit einer Preisgarantie von einem Jahr auszahlen. Sie wären dann für die folgenden zwölf Monate vor Preiserhöhungen geschützt. Bei einer vollständigen Preisgarantie sind alle Bestandteile des Strompreises inbegriffen, auch Steuern und gesetzliche Umlagen. Bei einer eingeschränkten Preisgarantie sind Preisbestandteile wie Umlagen oder Entgelte für die Netznutzung und den Betrieb des Stromzählers. In der Grundversorgung gibt es aber keine Preisgarantie.
Die Stiftung Warentest gibt auf ihrer Internetseite
Tipps zum Umgang mit den Tarifrechnern und zum Wechsel des Stromtarifs.
Ökotest stellte fest, dass Vergleichsportale im Internet keine Verbraucherschützer, sondern Wirtschaftsunternehmen sind, deren Geschäftsmodelle sich unter anderem mit Werbung und der Zahlung von Provisionen beim Wechsel rechnen.
Tipp: auf Voreinstellungen achten: Besonders wichtig für die richtigen Treffer bei einer Suche ist die Vorauswahl von Einstellungen bei der Abfrage. Die Suchoptionen können durch Löschen oder Setzen der entsprechenden „Häkchen“ individuell ausgewählt werden. Allerdings übernehmen die Tarifrechner keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Nicht zu empfehlen sind Angebote, bei denen Vorkasse verlangt wird. Vorsicht ist auch angebracht, wenn besonders hohe Wechselboni in Aussicht gestellt werden. Genau geprüft werden sollten auch die Paketangebote: Hier kauft der Kunde eine bestimmte Bezugsmenge, z. B. 5.000 Kilowattstunden Strom zu einem vergleichsweise günstigen Paketpreis ein. Allerdings verfallen in der Regel nicht genutzte Restmengen und ein Mehrbedarf ist oftmals recht teuer.
Qualitätssicherung bei Preisvergleichsportalen wichtig
Die Preisvergleichsportale im Internet sind eine gute Basis für mehr Kostentransparenz beispielsweise bei Gas und Strom. Allerdings müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher darauf verlassen können, dass ihnen die Energiepreisvergleichsportale aktuelle und insbesondere vollständige Auskünfte geben. Regelmäßige Tests oder die Einführung eines Gütesiegels könnten bei den Verbrauchern Vertrauen und Sicherheit schaffen.
Tipp: Immer mehrere Preisvergleichsportale nutzen und die Ergebnisse miteinander vergleichen. Darüber hinaus können vor dem Wechsel die vorgeschlagenen Tarife direkt auf den Internetseiten der Anbieter oder auch telefonisch nochmals überprüft werden.
Engagement der Verbraucher gefragt
Trotz der offensichtlichen Vorteile für die Verbraucher ist die Wechselwilligkeit der Energiekunden nach wie vor verhalten. Oftmals scheuen die Kunden einen Wechsel aus Angst, im ungünstigsten Fall eine zeitweise Unterbrechung der Strom- oder Gaslieferung in Kauf nehmen zu müssen. Diese Angst ist aber völlig unbegründet, denn eine unterbrechungsfreie Energieversorgung wird gesetzlich garantiert. Sollte es zu Schwierigkeiten beim Wechsel kommen oder wird ein Lieferant insolvent, so springt automatisch der örtliche Grundversorger ein und beliefert den Kunden für die Übergangszeit zu den Konditionen der Grund- oder Ersatzversorgung.
Eine weitere Belebung des Wettbewerbs würde zu einer größeren Angebotsvielfalt, mehr Wettbewerb und entscheidenden Impulsen für wichtige Innovationen führen.
Mit der Einrichtung der Schlichtungsstelle Energie wurden die Rechte der Verbraucher gestärkt und für den Streitfall zwischen Verbraucher und Anbieter wurden geeignete Beschwerde- und Schlichtungsverfahren geschaffen.
Tipp: Verbraucherbeschwerde bei der Bundesnetzagentur und die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung über die Schlichtungsstelle „Energie“:
Die Bundesnetzagentur als staatliche Aufsichtsbehörde über den Energiemarkt hat einen Verbraucherservice eingerichtet, der Beschwerden entgegennimmt. Die Behörde ist wie folgt zu erreichen:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice Energie
Postfach: 8001, 53105 Bonn
Telefon-Hotline: 030 22 480 - 500
E-Mail verbraucherservice-energie@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de
Darüber hinaus hilft die Schlichtungsstelle Energie bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Energieversorgungsunternehmen und bietet ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung an. Dieses Schlichtungsverfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter folgendem Kontakt:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Telefon: 030 / 27 57 240-0
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de