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Handy-Rechnung

Kostenfalle WAP-Billing - Abrechnung über die Mobilfunkrechnung

Bestürzter Verbraucher jüngeren Alters schaut erstaunt auf ein Blatt Papier und hält sich die Stirn

Das sogenannte WAP-Billing (von engl. „wireless application protocol“) ist eine einfache Art, Dienstleistungen mit einem Mobiltelefon zu bezahlen. Genutzt wird dies häufig bei Parktickets, Klingeltönen, In-App-Käufen, Hintergrundbildern oder auch Erotikangeboten. Dabei klicken Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Link und werden auf eine sogenannte WAP-Seite weitergeleitet. Dort genügt ein Klick auf einen Button, um eine Zahlung auszulösen. Die anfallenden Kosten werden beim WAP-Billing nicht über den Anbieter der Leistung, sondern direkt über die monatliche Abrechnung des eigenen Telekommunikationsanbieters abgewickelt.

Abrechnungen im Unwissen der Verbraucherinnen und Verbraucher

Genutzt wird das WAP-Billing aber auch von unseriösen Drittanbietern und Kriminellen. Im Unwissen der Verbraucherinnen und Verbraucher wird der „Button“ zur Bestellung von kostenpflichtigen Angeboten unsichtbar hinter Anzeigen verlinkt, sodass beim einfachen Wegklicken des Werbebanners vermeintlich ein Vertrag abgeschlossen und eine Zahlung ausgelöst wird. Faktisch ist so ein Vertragsabschluss jedoch unwirksam, da weder eine deutliche Beschriftung des Buttons noch die Angabe der tatsächlichen Kosten angezeigt wird. (Näheres dazu unter: Einkaufen im Internet: Wie kommt ein verbindlicher Kauf zustande? Buttonlösung gegen Kostenfallen)

Eine Abbuchung kommt trotzdem zustande, da der Telekommunikationsanbieter lediglich den Forderungseinzug übernimmt. In der Regel findet eine Prüfung der Begründetheit der anfallenden Kosten eines unseriösen Drittanbieters nicht statt, da der Aufwand zu hoch ist.
Das hat zur Folge, dass die Monatsrechnung für Verbraucherinnen und Verbraucher in einem solchen Fall unerwartet steigen kann. Mit dieser Masche können die unseriösen Drittanbieter hohe Gewinne machen und auch die Mobilfunkanbieter erzielen teilweise Provisionen in beachtlicher Höhe.

Neue gesetzliche Regelung soll Kostenfallen verhindern

Im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur dritten Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschloss der Bundestag, den Fokus auf das sogenannte Re-Direct-Verfahren zu legen. Dabei sollen Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig immer zuerst auf die Webseite des Mobilfunkanbieters geleitet werden, bevor es zu einem Vertragsabschluss mit einem Drittanbieter kommt. Was bisher lediglich ein freiwilliges Verfahren für Mobilfunkanbieter gewesen ist, soll nun künftig durch die Bundesnetzagentur verpflichtend vorgeschrieben werden.

Initiative Baden-Württembergs im Bundesrat

Bereits im Jahr 2016 brachte das Land Baden-Württemberg eine Gesetzesinitiative zur Bekämpfung von Kostenfallen beim WAP-Billing in den Bundesrat ein.

Momentan ist das WAP-Billing grundsätzlich freigeschaltet, Kundinnen und Kunden können bei ihren Mobilfunkanbietern jedoch eine kostenlose Drittanbietersperre einrichten lassen. Dieses 'Opt-out'-Verfahren sollte durch eine Gesetzesänderung hin zu einem 'Opt-in'-Verfahren weiterentwickelt werden. Damit wäre eine Drittanbietersperre bei Vertragsschluss standardmäßig voreingestellt. Auf Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher könnte die Anbietersperre aber kostenfrei für einzelne Angebote gezielt aufgehoben und somit das WAP-Billing freigeschaltet werden.

Dieser Initiative stimmte die Länderkammer im September 2016 zu. Der Bundestag nahm dies zum Anlass, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen, entschied sich aber zuletzt nur für die verpflichtende Einführung des Re-Direct-Verfahrens, was in etwa einer stark abgeschwächten Fassung der Gesetzesinitiative Baden-Württembergs entspricht.

Wie können sich Verbraucher schützen?

Neben der Einrichtung einer Drittanbieter-Sperre (siehe oben), haben Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich die Möglichkeit, In-App-Käufe auf ihren Mobilgeräten zu deaktivieren beziehungsweise durch eine zusätzliche Passwortabfrage zu erschweren. Das ist vor allem für diejenigen Smartphone-Nutzer wichtig, die ihre Geräte Anderen (z. B. Kindern) in die Hände geben.

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