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Bezahlformen

Bezahlen im Internet

Aus zwei gegenüberstehenden Bildschirmen ragen Unterarme heraus. Eine Hand unterschreibt bei der anderen auf einer Unterlage


Einkaufen im Internet ist für viele Verbraucherinnen und Verbraucher Alltag. Sie erwarten unter anderem, dass die Ware schnell zu ihnen kommt. Wichtig ist ebenso, wie leicht sich Reklamationen abwickeln oder andere mögliche Probleme lösen lassen. Dabei spielen nicht nur gesetzliche Regeln und der jeweilige Händler, sondern auch das Bezahlverfahren eine Rolle.

Meist bieten Online-Händler unterschiedliche Verfahren an. Neben den traditionellen Möglichkeiten wie der Zahlung per Nachnahme, Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte gibt es die neueren Online-Zahlungsdienste. Sie wickeln die Bezahlung und weitere Aufgaben für die Händler ab. Bekannte Namen sind etwa Paypal, Giropay, Klarna und viele andere. Die verschiedenen Bezahlformen haben alle ihre Vor- und Nachteile.

Nachnahme

Bei der Nachnahme bezahlt die Empfängerin oder der Empfänger direkt beim Postboten, wenn dieser die Ware bringt. Der Vorteil: Kommt keine Ware an, ist das Geld noch nicht weg. Ein Nachteil ist, dass die Nachnahme in der Regel teurer ist. Oft liegen die Gebühren um fünf Euro höher, je nach Postdienst wird zum Teil eine weitere Servicegebühr vom Zusteller erhoben. Zum Teil richten sich die Gebühren auch danach, wie teuer die bestellte Ware ist.

Zeit, das Paket zu prüfen, bleibt in der Regel nicht: Der Postbote gibt die Ware erst heraus, wenn sie bezahlt ist. Dafür geht bei der Bezahlung per Nachnahme der Versand oft vergleichsweise schnell. Der Händler kann die Bestellung verschicken, ohne erst auf den Zahlungseingang warten zu müssen.

Bei einem Widerruf sind Händler verpflichtet, die Versandkosten der Hinsendung zu erstatten. Ob auch die Nachnahmegebühren dazu gehören oder nur die Kosten für den Standardversand, ist umstritten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vorher beim Händler erkundigen, wie die genauen Bedingungen bei einem Widerruf gestaltet sind, wenn sie per Nachnahme bestellen wollen.

Kauf auf Rechnung

Der Kauf auf Rechnung ist bei Verbraucherinnen und Verbrauchern beliebt. Sie können die bestellte Ware in Ruhe prüfen und erst bezahlen, wenn sie diese behalten möchten. Händler wiederum scheuen häufig das Risiko, ihr Geld nicht rechtzeitig oder möglicherweise gar nicht zu bekommen. Deshalb gibt es auch viele Online-Händler, die diese Zahlungsart entweder gar nicht anbieten, sie auf bestimmte Kunden beschränken oder von einer Bonitätsprüfung abhängig machen.

Beim Kauf auf Rechnung wird die Ware idealerweise kurz nach der Bestellung verschickt, sodass auch hier die Wartezeit auf den Geldeingang wegfällt. Ein weiterer Vorteil für Verbraucherinnen und Verbraucher: Sie bezahlen in der Regel nur das, was sie erhalten haben. Bei Rücksendungen müssen sie sich nicht um die Erstattung des Kaufpreises bemühen oder darauf warten.

Vorkasse

Bei der Vorkasse überweisen Kundinnen und Kunden im Voraus das Geld für die bestellte Ware. So kann es einige Tage dauern, bis das Geld beim Händler angekommen ist und die Bestellung versandt wird. Wer per Vorkasse bestellt, nimmt ein gewisses finanzielles Risiko in Kauf. Deshalb empfiehlt es sich, nur bei vertrauenswürdigen und bekannten Shops per Vorkasse zu bezahlen. Unabhängig davon gilt: Im Gegensatz etwa zu Lastschriften lassen sich Überweisungen normalerweise nicht rückgängig machen (mehr dazu unter „Bankeinzug und Lastschrift“).

Bankeinzug und Lastschrift

Ähnlich wie bei der Überweisung geht die Nutzerin oder der Nutzer bei der Lastschrift finanziell in Vorleistung. Die Abbuchung wird vom Händler ausgelöst, nachdem die Kundin oder der Kunde sie erlaubt hat. Auch hier kann der Händler die Ware im Prinzip ohne weitere Verzögerung verschicken. Im Vergleich zu Überweisungen sind Lastschriften für Verbraucherinnen und Verbraucher zudem relativ risikoarm, denn sie können bis zu acht Wochen nach der Abbuchung bei der Bank rückgängig gemacht werden. Bei unberechtigten Lastschriften – wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher gar keine Genehmigung erteilt hat – beträgt die Frist sogar 13 Monate ab Kontobelastung.

Kreditkarte

Viele Händler bieten die Möglichkeit an, per Kreditkarte zu bezahlen. Bei vielen Kreditkarten-Anbietern können Zahlungen nachträglich überprüft und gegebenenfalls rückgängig gemacht werden. Die jeweiligen Konditionen und Fristen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihrem Kreditkarten-Anbieter im Vorfeld erfragen. Weil die Kreditkarten-Firma das Geld dem Händler zusichert, können Verbraucherinnen und Verbraucher auch hier im Idealfall von einem Versand ohne Verzögerung ausgehen.

Auf Grund von Änderungen der europäischen Vorschriften über den Zahlungsverkehr dürfen Händler seit dem Januar 2018 keine zusätzlichen Gebühren mehr für Zahlungen durch Lastschrift, Überweisung oder gängige Kartenzahlungen verlangen. Die Regelung gilt europaweit für sämtliche Einkäufe sowohl im Internet als auch im stationären Handel.

Mehr Informationen zu diesem Thema bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg:
Bezahlen mit Giro- oder Kreditkarte muss nun gebührenfrei sein

Seit 2021 ist – basierend auf der europäischen Zahlungsrichtlinie PSD2 - das Zahlen von Online-Einkäufen per Kreditkarte etwas aufwändiger, aber dadurch auch sicherer gegenüber Missbrauch geworden. Für alle Zahlungen über 30 Euro ist ein doppelter Identitätsnachweis des Käufers erforderlich, die sogenannte Zwei-Faktoren-Authentifizierung. Neben den bisherigen Kartendaten (Kreditkartennummer, Verfallsdatum, dreistellige Prüfnummer) muss ein zweiter Nachweis beispielsweise durch ein Passwort oder eine einmalig einsetzbare TAN-Nummer erbracht werden, die Verbraucher per SMS bzw. Banking-App erhalten. Banken – und Kreditkartenunternehmen – haben hierfür unterschiedliche 3-D-Secure-Verfahren entwickelt: Auch biometrische Verfahren oder Gesichtserkennung werden teilweise angeboten. Mit der Eingabe beider Identitätsnachweise kann der Käufer den Onlinekauf dann freischalten.

Mehr Informationen zu diesem Thema beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland:
PSD2-Richtlinie: Online-Zahlungen in der EU nur noch mit Zwei-Faktor-Authentifizierung möglich

Online-Bezahldienste

Neben den klassischen Zahlungsverfahren gibt es vor allem für kleinere und mittlere Geldbeträge spezielle Online-Bezahldienste wie beispielsweise PayPal, Giropay, Klarna, Paymorrow, Billsafe oder Billpay.

Ein Vorteil für Verbraucherinnen und Verbraucher: Die Händler selbst erhalten keinen Zugriff auf die sensiblen Bankdaten ihrer Kundinnen und Kunden. Allerdings behalten sich Zahlungsdienstleister häufig vor, bestimmte Daten an Dritte weiterzugeben. Dazu können Auskunfteien wie die Schufa sowie Werbe- und Marktforschungsunternehmen zählen.

Der doppelte Identitätsnachweis ist nicht nur für Zahlungen per Kreditkarte, sondern auch bei Transaktionen über andere Zahlungsdienstleister wie PayPal, Giropay u. a. Pflicht.
Ein weiterer Nachteil: Bei Unstimmigkeiten oder Streit nach dem Kauf müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher unter Umständen mit zwei Parteien auseinandersetzen – dem Zahlungsdienstleister und dem Verkäufer. Beim Kauf auf Rechnung etwa versenden die Zahlungsdienstleister oder von ihnen beauftragte Inkassobüros die ersten Mahnungen oft sehr schnell. Verspätete Zahlungen können rasch hohe Mahngebühren nach sich ziehen.

Zu den größten und bekanntesten Diensten zählt PayPal. Auf Käuferinnen und Käufer kommen dabei in der Regel keine zusätzlichen Gebühren zu. PayPal bietet bestimmte Optionen zum Käuferschutz an, die jedoch an enge Bedingungen gebunden sind. Das Unternehmen behält sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vergleichsweise umfassend vor, Daten von Kundinnen und Kunden an andere Firmen weiterzugeben, zum Beispiel an Kundenservice-Dienstleister, Auskunfteien und weitere Unternehmen.

Mit ähnlichen Funktionen für Kundinnen und Kunden wirbt der Zahlungs-Dienstleister Giropay. Unter dem Namen Giropay sind seit Mai 2021 die Zahlungsdienstleister Paydirekt, Giropay und Kwitt verschmolzen. Banken und Sparkassen in Deutschland haben damit ihre Online-Bezahlverfahren zu einem gebündeltem Bezahlangebot rund um das Girokonto zusammengeführt. 

Überweisungsdienste

Daneben gibt es einige Zahlungsdienste, die den Bezahlvorgang per Überweisung vereinfachen sollen. Dazu greifen sie entweder auf das Bankkonto der Kundin oder des Kunden zu oder verzahnen das Online-Banking mit dem Bestellvorgang.

Beim Dienst „Sofortüberweisung“ gewähren Kundinnen und Kunden dem Anbieter Zugang zum ihrem eigenen Bankkonto. Dazu geben sie Daten für das Online-Banking wie die PIN und eine TAN in ein Online-Formular von „Sofortüberweisung“ ein. Die Firma prüft anhand der Kontodaten, ob die Bestellung bezahlt werden kann und überweist dann den Betrag. Der Anbieter, die Firma Sofort GmbH, kann Berichten zufolge neben dem Kontostand zusätzlich auch auf weitere Daten wie etwa Umsätze, Dispolimit und weitere Kontostände bei der Bank zugreifen.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten genau bedenken, ob sie für eine Online-Bestellung sensible Finanzdaten gegenüber Dritten offenlegen wollen. Auch gilt die Weitergabe von Daten wie PINs und TANs oder ihre Eingabe auf Webseiten Dritter im Allgemeinen als Sicherheitsrisiko.

So hat der Bundesgerichtshof (BGH) auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V. (vzbv) entschieden, dass „Sofortüberweisung“ gegenüber Verbrauchern jedenfalls nicht als einzige gebührenfreie Zahlungsmöglichkeit für Online-Bestellungen angeboten werden darf (Urteil vom 18.07.2017, KZR 39/16). Zwar ist das Geschäftsmodell von „Sofortüberweisung“ an sich zulässig, Unternehmen sind jedoch verpflichtet, Verbrauchern mindestens eine weitere gängige Zahlungsmöglichkeit anzubieten, für die sie keine Extragebühren berechnen.

Bei Giropay handelt es sich um ein Bezahlverfahren, das von verschiedenen deutschen Banken ins Leben gerufen wurde. Es funktioniert nur mit Online-Konten der teilnehmenden Geldinstitute, etwa der Sparkassen, der Postbank, der Volks- und Raiffeisenbanken und weiteren. Die Kundinnen und Kunden werden bei der Bezahlung auf die Webseite ihrer jeweiligen Bank umgeleitet und autorisieren dort die Überweisung mit einem vorausgefüllten Formular.

Weitere Systeme

Barzahlen.de ist ein weiterer Anbieter für das Bezahlen von online getätigten Geschäften. Dabei bekommen die Kundinnen und Kunden des Online-Händlers einen Link zu einem Beleg per E-Mail zugeschickt. Den Beleg können sie ausdrucken, auf dem Smartphone speichern oder sich per SMS schicken lassen. Bezahlt wird dann in Supermärkten oder Drogerien, die am System teilnehmen. Rückerstattungen funktionieren ähnlich: Wer das Widerrufsrecht in Anspruch nimmt und die Ware zurückschickt, erhält einen Zahlschein zum Einlösen im Geschäft. Der Vorteil des Verfahrens liegt vor allem darin, dass keine Transaktionen über das Internet stattfinden und keine Teilnahme am Online-Banking erforderlich ist. Der Nachteil: Der Bezahlvorgang ist gegenüber den reinen Online-Lösungen mit etwas mehr Aufwand verbunden; außerdem wird das Verfahren bisher nur von wenigen Händlern angeboten.

Unter den Anbietern von Guthaben-Karten ist Paysafecard verbreitet. Käuferinnen und Käufer können die Karten zum Beispiel an Tankstellen, Kiosken oder in Supermärkten erwerben. Es gibt verschiedene Preisstufen zwischen 10 und 100 Euro. Das Verfahren funktioniert ähnlich wie beim Prepaid-Handy. Wer bei einem Online-Händler bezahlt, der die Option anbietet, gibt den auf der Karte oder dem Beleg vermerkten 16-stelligen Code ein. Für Rückerstattungen muss in der Regel ein Bankkonto angegeben werden.

Vor allem bei rein digitalen Gütern wie Apps und Musik-Downloads kann es sich zur Kostenkontrolle anbieten, die jeweiligen Gutscheinkarten zu benutzen. Gutscheinkarten für gängige App-Stores, Online-Händler wie Amazon und viele weitere Anbieter lassen sich ebenfalls in Geschäften und Supermärkten kaufen. Der Vorteil bei der Zahlungsvariante mit Guthaben- und Gutscheinkarten liegt außerdem darin, dass Kundinnen und Kunden in der Regel keine Bankdaten gegenüber den Online-Händler offenbaren müssen.

Weitere Informationen

Hintergrundinformationen und Sicherheitstipps auf der Webseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik unter anderem zu folgenden Themen:
Online-banking, Online-shopping und mobil bezahlen

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