Im Zeitalter von Social Media suchen Verbraucherinnen und Verbraucher längst nicht mehr nur nach Informationen im Internet, sondern gestalten es aktiv mit. SocialMedia-Plattformen – insbesondere soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Instagram – haben enorm an Bedeutung gewonnen. Darunter sind leicht zu bedienende Anwendungen im Internet zu verstehen, die es Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, sich zu vernetzen, miteinander zu kommunizieren und Informationen auszutauschen. Insbesondere für mobil eingeschränkte Personen sind soziale Netzwerke eine gute Möglichkeit, Kontakte zu pflegen. Um soziale Netzwerke nutzen zu können, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst Profile anlegen, bei denen sie in der Regel Name, Foto, Tätigkeit und Interessen angeben können. Je nach Netzwerk können sie weitere Informationen eintragen.
Datenschutz bleibt häufig auf der Strecke
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher geben bei der aktiven Nutzung sozialer Netzwerke persönliche Daten und Fotos von sich preis, ohne die möglichen Konsequenzen zu bedenken. Die meisten sozialen Netzwerke finanzieren sich durch Werbung. Das Zusammenführen von persönlichen Informationen der Nutzerinnen und Nutzer ermöglicht es, individuelle Nutzerprofile zu bilden, die beispielsweise zur Einblendung zielgerichteter Werbung verwendet werden können. Außerdem lassen sich die Betreiber sozialer Netzwerke in der Regel weitreichende Rechte an den Daten und Bildern, die von den Nutzerinnen und Nutzern eingestellt werden, einräumen. Die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien der Betreiber von sozialen Netzwerken stehen daher immer wieder in der Kritik.
Im Netz gilt der Grundsatz: "Das Internet vergisst nichts". Einmal ins Internet gestellte Informationen sind oftmals durch Suchmaschinen auffindbar. Sie können jederzeit durch Dritte kopiert und weiterverwendet werden. Selbst wenn ein Verbraucher seine Daten aus dem sozialen Netzwerk löscht, können diese an anderer Stelle wieder auftauchen. Eine Löschung ist unter Umständen nicht so einfach: Häufig finden sich auf den Internetseiten keine oder nur schwer auffindbare Möglichkeiten für die Nutzerinnen und Nutzer, ihr Nutzerkonto zu löschen.
Risiken beim Umgang mit sozialen Netzwerken
Werden von den Nutzerinnen und Nutzern keine erhöhten Sicherheitseinstellungen vorgenommen, sind die eingestellten Inhalte in den meisten Fällen für alle anderen Nutzerinnen und Nutzer des Netzwerks – und stellenweise sogar außerhalb des Netzwerks – einsehbar. Dies kann zu erheblichen Nachteilen führen: So nutzen beispielsweise Arbeitgeber häufig soziale Netzwerke, um sich schon vorab über die potenzielle Mitarbeiterin / den potenziellen Mitarbeiter zu informieren. Auch Kriminelle können persönliche Informationen, wie etwa Urlaubszeiten, nutzen, um herauszufinden, wann die betreffende Wohnung leer steht. Darüber hinaus lässt die Verknüpfung und Auswertung von persönlichen Informationen weitreichende Aufschlüsse über die individuellen Lebensumstände von Nutzerinnen und Nutzern - zum Beispiel über Familienangehörige und Freundeskreis, persönliche Vorlieben, finanzielle Situation und vieles mehr - zu.
Kommen Kriminelle an die Zugangsdaten eines Mitglieds, so haben sie die Möglichkeit, das fremde Profil zu missbrauchen und darüber Schadsoftware zu verbreiten oder die vernetzten Freunde über eine vorgetäuschte Notsituation um Hilfe zu bitten. Eine mögliche Gefahr ist auch die sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen durch Erwachsene über soziale Netzwerke. Es ist deshalb ratsam, Unbekannte nicht zur Freundschaftsliste hinzuzufügen. Eine weitere Gefahr von sozialen Netzwerken ist das sogenannte Cyber-Mobbing. Beschimpfungen, Bloßstellungen und Ausgrenzungen können anonym vorgenommen werden und insbesondere Kinder und Jugendliche unter Druck setzen.
Verbrauchertipps:
Um sich vor den oben genannten Risiken zu schützen, sollten Sie bei der Nutzung sozialer Netzwerke insbesondere auf folgende Punkte achten:
- Lesen Sie Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen genau durch, selbst wenn sie unübersichtlich gestaltet sein sollten.
- Räumen Sie dem Seitenbetreiber keine weitreichenden Nutzungsmöglichkeiten Ihrer Daten ein und achten Sie auf hohe Sicherheitseinstellungen Ihres Mitgliedsprofils.
- Widerrufen Sie Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten, wenn Sie ein soziales Netzwerk nicht mehr nutzen möchten.
- Stellen Sie nur solche Informationen und Fotos in ein soziales Netzwerk ein, bei denen Sie sicher sind, dass diese Sie später nicht belasten können.
- Benutzen Sie ein sicheres Passwort und halten Sie dieses geheim.
- Damit Ihr Surfverhalten nicht nachvollzogen werden kann, löschen Sie die auf dem Computer gespeicherten Cookies oder stellen Sie Ihren Browser so ein, dass dies automatisch geschieht wenn Sie Ihren Browsers schließen (sehen Sie hierzu bitte in der „Hilfe“-Funktion Ihres Browsers nach). Eine weitere Möglichkeit ist, einen anderen Browser zu verwenden, wenn Sie in sozialen Netzwerken aktiv sind.
- Gehen Sie generell sparsam und bewusst mit Ihren Daten um. Denken Sie daran, dass, je nachdem welches soziale Netzwerk Sie verwenden, Ihre Nachrichten, Bilder und Kommentare auf den Servern gespeichert bleiben.
EU und der Bund sind als Gesetzgeber gefordert
Auch wenn Internetnutzerinnen und -nutzer grundsätzlich selbst für ihre Sicherheit im Netz verantwortlich sind: Durch gesetzliche Regeln zum Umgang der Betreiber von sozialen Netzwerken mit den Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern kann die Gefahr eines potentiellen Datenmissbrauchs deutlich verringert werden. Am 25. Mai 2016 trat die sogenannte EU-Datenschutz-Grundverordnung – eine Regelung zum Umgang mit personenbezogenen Daten von europäischen Bürgerinnen und Bürgern durch Unternehmen und andere Stellen in Kraft. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung kommt ab dem 25. Mai 2018 europaweit zur Anwendung und wird weite Teile der bisherigen nationalen Vorschriften der EU-Mitgliedstaaten zum Datenschutz ablösen.
Demnach sollen sich Unternehmen, die ihren Hauptsitz außerhalb der Europäischen Union haben (beispielsweise Facebook, Google), an europäische Datenschutzregelungen halten müssen, wenn sie sich mit ihren Produkten oder Dienstleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa wenden. Europaweit eingeführt werden sollen unter anderem auch das sogenannte Recht auf „Vergessenwerden“ (digitaler Radiergummi) durch Löschung personenbezogener Daten, die Verpflichtung von Unternehmen zur datenschutzfreundlichen Ausgestaltung von Produkten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen wie z. B. Pseudonymisierung (Datenschutz durch Technikgestaltung, engl. privacy by design) und datenschutzfreundliche Voreinstellungen von Geräten und Anwendungen (engl. privacy by default). Eine weitere Neuerung nach der EU-Datenschutzgrundverordnung ist das Recht auf Datenübertragbarkeit, das es den Nutzerinnen und Nutzern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, die sie betreffenden Daten von einem Dienst – beispielsweise einen sozialen Netzwerk - auf einen anderen Dienst zu übertragen.
Derzeit arbeitet die Bundesregierung intensiv an einer nationalen Regelung, mit der die bisherigen deutschen Datenschutzgesetze rechtzeitig an die neuen europäischen Vorgaben angepasst werden sollen.
Weitere Informationen
Praktische Ratschläge zum Umgang mit sozialen Netzwerken auf dem Bürgerportal des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – BSI für Bürger
Informationen und Tipps zum Thema
soziale Netzwerke sowie speziell zu
Facebook von
klicksafe.de
Europe vs. Facebook – Facebook-Auskunftsersuchen
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