Die Anwendung der sogenannten RFID-Technologie oder Radiofrequenz-Identifikation ist heutzutage allgegenwärtig. Sie bietet für Verbraucherinnen und Verbraucher Vorteile, birgt aber auch Risiken, wie beispielsweise eine gänzlich unbemerkte Datenerhebung.
Durch RFID-Chips, die an verschiedenen Produkten angebracht werden, können Daten kontaktlos gespeichert und ausgelesen werden. Die Übertragung der Daten erfolgt per Funk mittels elektromagnetischer Wellen. Mit dieser Technologie können Daten, je nach Frequenz, von wenigen Zentimetern bis zu mehreren hundert Metern übertragen werden. Eingesetzt werden die RFID-Chips beispielsweise beim Punkte sammeln über Rabattkarten oder für einen effektiven Diebstahlschutz bei Kleidungsstücken im Handel.
In vielen Alltagssituationen kommen Verbraucherinnen und Verbraucher mit der RFID-Technologie in Berührung:
- RFID-Chips in Kundenkarten ermöglichen Unternehmen die Daten über die Konsumgewohnheiten der Kunden zu erfassen. Somit können Verbraucherinnen und Verbrauchern von Rabatten und Prämien der Unternehmen profitieren.
- Mit RFID-Chips versehene Waren erleichtern Produktions- und Lieferprozesse. Im Handel, etwa bei Kleidungsstücken, können RFID-Chips vor Diebstahl schützen. In Verbindung mit den auf Kundenkarten gespeicherten Daten können sie aber auch zur Erstellung von Kunden- oder sogar Bewegungsprofilen verwendet werden, beispielsweise wenn der Käufer der Ware oder der Träger der Kleidung Lesegeräte passiert, die vielleicht nicht einmal als solche erkennbar sind.
- Im Auto findet sich RFID-Technik in Wegfahrsperren. Dabei wird im Autoschlüssel ein Transponder installiert, der das Starten nur erlaubt, wenn der RFID-Chip vom Auto erkannt wird.
- Mit RFID ausgestattete Kredit- und EC-Karten können zur kontaktlosen Zahlung ohne Unterschrift des Kunden oder die Eingabe einer PIN-Nummer eingesetzt werden.
- Zeiterfassungskarten, Zutrittssysteme am Arbeitsplatz oder Prepaid-Karten für die Kantine erleichtern mit RFID Abrechnungsvorgänge am Arbeitsplatz.
- Sowohl der elektronische Reisepass (ePass) als auch der elektronische Personalausweis, der im November 2010 eingeführt wurde, sind mit RFID-Technologie ausgestattet. Auf dem in den Ausweis integrierten Chip können biometrische Daten gespeichert und über die RFID-Technologie ausgelesen werden.
- Medikamente und Blutkonserven werden mit RFID-Chips versehen. Durch die Technik kann garantiert werden, dass sich in Medikamenten auch tatsächlich das Original und keine Fälschung befindet. Bei Blutkonserven kann mittels RFID-Chips sichergestellt werden, dass sie beim Transport ständig hinreichend gekühlt werden.
- Patienten können im Krankenhaus oder in Kliniken mit einem Armband versehen werden, das einen RFID-Transponder mit einer individuellen Patientennummer enthält. Damit können die Patienten im Krankenhaus ständig lokalisiert werden. Darüber hinaus können über die Patientennummer Patientendaten wie Krankheitsverlauf, Arzneimittelunverträglichkeiten und die Blutgruppe schnell abgerufen werden.
- Haus- und Nutztiere können mit einem RFID-Chip versehen werden. Dadurch können die Tiere leichter ihrem Eigentümer zugeordnet werden und ihre Herkunft lässt sich leichter verifizieren.
- Die Europische Zentralbank plant Mikro-RIFD-Tags in Banknoten, um vor Fälschung zu schützen.
Verbrauchertipps
Der Einsatz von RIFD birgt für Verbraucherinnen und Verbraucher ernsthafte Datenschutzbedenken. Sie sollten daher beim Umgang mit RFID-Technologie folgende Grundregeln beachten:
- Datensparsamkeit: Egal welche Technologie bei der Datenverarbeitung eingesetzt wird, der beste Datenschutz ist, wenn Sie selbst sparsam mit Ihren Daten umgehen. Überlegen Sie genau, welche Daten Sie preisgeben wollen und prüfen Sie bei Verträgen die Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Weitergabe Ihrer Daten. Grund dafür ist auch, dass RIFD-Daten unbemerkt ausgelesen werden können.
- Verbraucherrechte: Denken Sie an Ihre Rechte beim Umgang mit RFID-Technologie. Bei der Erhebung personenbezogener Daten müssen Sie von den Unternehmen grundsätzlich informiert werden. Es steht Ihnen ein Anspruch auf Auskunft über die Verwendung Ihrer Daten und gegebenenfalls auch auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der über Sie gespeicherten Daten bzw. auf Deaktivierung des RFID-Chips zu. Das ist in der Datenschutzgrundverordnung der EU geregelt. Bei einfachen RFID-Tags mit nicht löschbarer Seriennummer findet diese Regelung nur Anwendung, wenn eine Verknüpfung mit personenbezogenen Identifikationsdaten erfolgt.
- Hilfe: Wenn Ihr Auskunfts- oder Löschungsverlangen gegenüber einem Unternehmen abgelehnt wird, können Sie sich an den zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden.
- Gesundheit: Mit der RFID-Technik werden Informationen über elektromagnetische Felder transportiert. Trägerinnen und Träger aktiver elektronischer Implantate wie Herzschrittmacher sollten sich nicht länger als nötig in der Nähe von RFID-Geräten aufhalten, da dies die Funktionsweise der Implantate beeinträchtigen könnte.
Weitere Informationen
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