Die jährliche Standmitteilung bei Lebensversicherungen
Sie flattert jährlich in den Briefkasten: die sogenannte Standmitteilung, die Verbraucherinnen und Verbraucher jährlich von ihrer Lebensversicherung erhalten. Sie informiert über den aktuellen Stand ihrer Lebensversicherung. Doch ist die Standmitteilung ein Dokument, das häufig mehr Fragen aufwerfen kann, als es beantwortet. Verbraucherschützer kritisieren deshalb die Standmitteilung seit Jahren und wünschen sich Änderungen.
Gemäß der gesetzlichen Regelung (§ 155 Versicherungsvertragsgesetz) muss die jährliche Standmitteilung bei Versicherungen mit Überschussbeteiligung Verbraucherinnen und Verbrauchern ihre Ansprüche unter Einbeziehung der Überschussbeteiligung mitteilen.
Im Einzelnen sind folgende Angaben durch den Versicherer zu machen:
- Die vereinbarte Leistung bei Eintritt eines Versicherungsfalles zuzüglich Überschussbeteiligung zu dem in der Standmitteilung bezeichneten maßgeblichen Zeitpunkt.
- Die vereinbarte Leistung zuzüglich garantierter Überschussbeteiligung bei Ablauf des Vertrags oder bei Rentenbeginn unter der Voraussetzung einer unveränderten Vertragsfortführung oder einer prämienfreien Versicherung.
- Den Auszahlungsbetrag bei Kündigung des Versicherungsnehmers.
- Die Summe der gezahlten Prämien bei Verträgen, die nach dem 1. Juli 2018 abgeschlossen wurden.
Kritik gibt es zum Beispiel hinsichtlich der Unverständlichkeit oder fehlenden Transparenz der Standmitteilungen. Auch halten sich Lebensversicherer teilweise nicht an die gesetzlichen Vorgaben oder setzen diese nur unvollständig um. Hohe Effektivkosten der Lebensversicherer oder zu optimistische Prognosen über die Leistungen lösen ebenfalls Kritik aus.
Unternehmen verkaufen Versicherungsbestände
Alte, vergleichsweise hoch verzinste Lebensversicherungsverträge sind für Versicherungsunternehmen in Niedrigzinsphasen finanziell nicht mehr attraktiv. In der Konsequenz stoßen einige Versicherer ihren Versicherungsbestand oder Teile dessen ab – es erfolgt ein Verkauf an eine Abwicklungsfirma (sogenannte „run-offs“). Einzelne Versicherungsunternehmen sind diesen Schritt bereits gegangen, andere haben angekündigt, ihn ebenfalls zu gehen. Da diese Verkäufe oft intransparent von statten gehen, stellen sich für Verbraucherinnen und Verbraucher viele Fragen:
Dürfen Versicherungen überhaupt an Abwicklungsgesellschaften verkauft werden?
Welche Konsequenzen sind damit verbunden?
Ist Sicherheit gewährleistet oder ist es sinnvoll, Lebensversicherungsverträge zu kündigen?
Auch fraglich ist, wie künftige Renditen ausfallen und ob die Abwicklungsgesellschaften solvent sind. Im Zweifel tragen Verbraucherinnen und Verbraucher das Bonitätsrisiko der Abwicklungsgesellschaft.
Hilfreich sind hierzu die Artikel der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.:
Lebensversicherungen kündigen? Diese Alternativen sind oft besser sowie der Verbraucherzentrale Hamburg e. V.:
Lebensversicherungen auf der Resterampe.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. bietet hierzu eine (kostenpflichtige) Versicherungsberatung an. Hier finden Sie eine Übersicht über die Preise.
Allgemeine Informationen über die einzelnen Versicherungen, entsprechende Musterbriefe und das Thema Kündigung können Sie unter www.vz-bawue.de/Versicherung lesen oder kostenfrei herunterladen.
Bei Streitigkeiten mit einem Versicherer haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich an den Versicherungsombudsmann zu wenden. Zulässige Beschwerdegegenstände sind dabei eigene Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag. Der Versicherungsombudsmann dient als unabhängige und neutrale Schlichtungsstelle für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und soll vermeiden, dass Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer vor Gericht ausgetragen werden müssen. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich kostenlos.