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Beratung

Finanzberatung - das Wichtigste in Kürze

Paar sitzt beim Beratungsgespräch hinter einem grauen Laptop, Beraterin wende dem Betrachter den Rücken zu

 
Bei der Planung und der Entscheidung Geld anzulegen oder einen Kredit aufzunehmen spielt die Beratung durch eine Bank, eine Versicherung oder einen Finanzvermittler eine große Rolle. Fehlberatung fällt – anders als beim Kauf von beispielsweise Elektrogeräten oder Autos – häufig erst dann auf, wenn es zu spät ist und kann die Verbraucherin und den Verbraucher im Extremfall ihre/seine Altersvorsorge kosten.

Die Fehleinschätzung bzw. -beratung zu Beginn der Kapitalanlage bzw. der Kreditaufnahme ist unter anderem ein Grund dafür, dass eine Vielzahl von langfristigen Anlagen vorzeitig abgebrochen wird. Bevor Verbraucherinnen und Verbraucher Geld anlegen oder einen Kredit aufnehmen, sollten sie sich deshalb vorab genau informieren und qualifizierte Beratung einholen. Da es sich dabei häufig um langfristige Anlage- oder Kreditentscheidungen mit weitreichenden Folgen handelt, sollten sie sich ausreichend Zeit dafür nehmen, das für sie geeignete Finanzprodukt auszuwählen. Wenn sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen, sollten sie darauf achten, dass ihre Beraterin oder ihr Berater über die erforderlichen Qualifikationen verfügt. Auch Fachzeitschriften, wie etwa Finanztest, können eine wichtige Unterstützung bei der Wahl des geeigneten Finanzprodukts darstellen.

Bei der Qualität der Finanzberatung spielt der Interessenskonflikt „Beratung–Produktverkauf“ eine große Rolle. Bei der Beratung müssen Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass die Beraterin oder der Berater nicht sein Provisionsinteresse, sondern die für sie geeignete Anlage im Blick hat. Für die Kundin oder den Kunden lässt sich nicht immer genau abschätzen „wie teuer sie/ihn Provisionen insgesamt zu stehen kommen“. Umso wichtiger ist es, dass die Kundinnen und Kunden hierzu kritisch nachfragen und sich die Auswirkungen auf die Kosten und die Rendite des Finanzprodukts genau erläutern lassen.

Honorarberatung

Eine andere Möglichkeit stellt die sogenannte Honorarberatung dar, bei der die Beraterin oder der Berater keine Provision erhält sondern die Beratungsleistung von der Verbraucherin oder dem Verbraucher bezahlt wird. Den Kundinnen und Kunden ist damit von vornherein klar, was sie die Beratung kostet. Bei der Honorarberatung ist die Beraterin oder der Berater befreit von dem Druck ein Angebot vermitteln zu müssen, da sie oder er ihr/sein Honorar für die Beratung und nicht für den Abschluss erhält. Die Honorarberatung ist in anderen europäischen Ländern bereits weit verbreitet. Auch wenn diese Art der Beratung erst einmal Geld kostet, zahlt sie sich für die Verbraucherinnen und Verbraucher häufig aus.

Zur Liste der registrierten Unabhängigen Honorar-Anlageberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Eine unabhängige (kostenpflichtige) Beratung bieten auch die Verbraucherzentralen (s. u. weitere Informationen).


Geeignetheitserklärung:
Seit Anfang Januar 2018 – mit Umsetzung der MIFID-II-Richtlinie in nationales Recht – ersetzt die sogenannte Geeignetheitserklärung das Beratungsprotokoll bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die Anlageberatung betreiben. (Bank-)Berater müssen seitdem eine Geeignetheitserklärung erstellen, deren Vorgaben europaweit harmonisiert sind. Die Geeignetheitserklärung muss die erbrachte Beratung nennen und erläutern, wie sie auf die Präferenzen, Anlageziele und die sonstigen Merkmale des Kunden abgestimmt wurde. Sie muss der Kundin oder dem Kunden vor Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger – etwa auf Papier, einer CD-ROM oder mittels einer Email – zur Verfügung gestellt werden.

Was ein gutes Beratungsgespräch ausmacht:

  • Im Vorfeld wird ein Termin vereinbart, damit sich beide Seiten ausreichend auf das Gespräch vorbereiten können. 
  • Die Beraterin oder der Berater ermittelt auf Basis einer reellen Aufstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben, welche Summe der Verbraucherin oder dem Verbraucher für eine Investition in Finanzdienstleistungsprodukte oder für eine Kreditaufnahme zur Verfügung steht. Nur so kann das empfohlene Geschäft den Anlagezielen der Verbraucherin oder des Verbrauchers entsprechen und die Anlagerisiken für sie/ihn tragbar sein.
  • Die Beraterin oder der Berater legt offen, ob und in welcher Höhe sie oder er bei Vertragsabschluss eine Provision erhält.
  • Die Beraterin oder der Berater drängt die Verbraucherin oder den Verbraucher nicht zu einer sofortigen Entscheidung und droht auch nicht mit einer Verschlechterung von Konditionen, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher die Entscheidung noch einmal überdenken will. 
  • Die Beraterin oder der Berater hat keine Einwände, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher das Angebot noch von einer/einem Steuerberater/in oder der Verbraucherzentrale prüfen lassen möchte.
  • Alle (in absoluten Zahlen in Euro) angegebenen kosten- und ertragsrelevanten Bestandteile sowie Hinweise zur Sicherheit und Risiko der Finanzanlage müssen eindeutig und einfach ersichtlich sein. Diese sogenannten Ex-Ante Kosteninformation ist der Verbraucherin oder dem Verbraucher ausgedruckt oder elektronisch vor Ihrer Anlage zur Verfügung zu stellen.
  • Vor Vertragsschluss muss der Verbraucherin oder dem Verbraucher eine sogenannte Geeignetheitserklärung übergeben werden (ausgedruckt oder digital), damit diese die Gründe der Empfehlung eines bestimmten Angebotes für ihr Anlageziel und die Risiken mit ihren Kenntnissen nachvollziehen kann.
  • Die Beraterin oder der Berater ist verpflichtet, vor Abschluss des Geschäfts ein Informationsblatt auszuhändigen, welches über die genauer Funktionsweise des Finanzproduktes informiert (Risiko/ Rendite/Kosten/ für wen geeignet). Bei Investitionsfonds spricht man von sogenannten wesentlichen Anlageinformationen, bei Zertifikaten und strukturierten Anleihen heißt diese Information Basisinformationsblatt.
  • Bei telefonischer Beratung werden die Inhalte des Gesprächs aufgezeichnet, worüber Verbraucherinnen und Verbraucher vorab informiert werden müssen (sog. Taping).

TIPP im Vorfeld der Beratung: 
Wichitge Tipps für Geldanlage und Altersvorsorge der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Anlageberatung – Was Sie als Kundin und Kunde beachten sollten (Tipps der Bafin)

TIPP nach der Finanzberatung: 
Zeit nehmen – Unterlagen und Informationsblätter in Ruhe und gegebenenfalls mit einem fachkundigen Dritten (beispielsweise mit unabhängigen Beraterinnen und Beratern der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.) vor Abschluss nochmals durchsprechen. 


Weitere Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Liste der unabhängigen Honorarberater bei der BaFin

Geldanlage – Wie Sie unseriöse Anbieter erkennen (inklusive Kontaktdaten von Beschwerde- und Schlichtungsstellen)

Verbrauchertelefon der BaFin 
(Gehörlose oder hörgeschädigte Verbraucherinnen und Verbraucher richten ihre Fragen zu den Themen des BaFin-Verbrauchertelefons am besten über das BaFin Gebärdentelefon mittels Videotelefonie im Internet.)

Was Sie im Vorfeld einer Anlageentscheidung bedenken sollten und wie sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf ein Beratungsgespräch vorbereiten können: 
BaFin Video Anlageberatung für Privatkunden: (K)eine Wissenschaft für sich

Weitere Informationen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. (vzbw)

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