Laut einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), die Ende des Jahres 2021 veröffentlicht wurde, will die überwiegende Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht auf Bargeld verzichten. Der einfache Zugang zum Bargeld ist daher trotz der voranschreitenden Entwicklungen im Bereich des bargeldlosen Bezahlens weiterhin für große Teile der Bevölkerung wichtig. Die Nutzung von Geldautomaten gehört für viele Verbraucherinnen und Verbraucher zum Alltag. In Deutschland gibt es insgesamt fast 60.000 Geldautomaten, die schnelles Abheben von Bargeld ermöglichen. Grundsätzlich ist jedoch beim Abheben an institutsfremden Geldautomaten Vorsicht geboten. Hier können unter Umständen hohe Abhebegebühren fällig werden. Gefahren können an allen Geldautomaten in Form von sogenannten Skimming- oder Cash-Trapping-Betrügern lauern, die illegal Kundendaten ausspähen.
Abhebegebühren
Gebühren werden vorab angezeigt
Die meisten Kreditinstitute zeigen an Geldautomaten an, wie viel eine Abhebung kostet, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher keine Kontoverbindung bei dem Kreditinstitut hat, das den Geldautomaten unterhält.
Verbraucherinnen und Verbraucher können so selbst vor der Abhebung entscheiden, ob sie bereit sind, den angezeigten Betrag für eine Barabhebung zu bezahlen, oder ob sie es vorziehen, sich einen günstigeren Automaten zu suchen.
Große Kostenspanne
Private Banken hatten sich zwar zwischenzeitlich darauf geeinigt, nicht mehr als 1,95 Euro für eine institutsfremde Abhebung am Geldautomaten zu verlangen. Diese Vereinbarung wurde jedoch von einzelnen privaten Banken 2015 wieder gekündigt. Somit sind erneut höhere Beträge möglich. Bei Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken gibt es noch keine derartige Vereinbarung, so dass sich die Preise für Abhebungen dort stark unterscheiden können. Die Mehrheit der in Deutschland aufgestellten Geldautomaten wird von Kreissparkassen sowie von Volks- und Raiffeisenbanken unterhalten. Insbesondere in ländlichen Räumen unterhalten diese Kreditinstitute ein Netz mit Geldautomaten.
Verbraucherverbände fordern Kostenobergrenze
Verbraucherschützer hatten sich dafür eingesetzt, eine gesetzliche Kostenobergrenze für Geldautomaten verbindlich festzulegen. Eine solche verbindliche Kostenobergrenze wurde bisher jedoch noch nicht eingeführt. Die Begründung dafür war, dass die erhöhte Preistransparenz an Geldautomaten automatisch zu günstigeren Gebühren führen werde. Diese Annahme hat sich in der Praxis aber nicht in allen Fällen bestätigt.
Vorsicht ist generell geboten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) macht Verbraucherinnen und Verbraucher darauf aufmerksam, dass der Hinweis, dass die Hausbank für die Abhebung am Geldautomaten kein Entgelt verlangt, nicht immer bedeutet, dass bei der Nutzung eines Automaten keine Kosten entstehen. Denkbar ist, dass der Geldautomatenbetreiber zusätzliche Entgelte für den Abhebevorgang erhebt. Insoweit kann ein vermeintlich kostenloser Abhebevorgang doch mit Kosten verbunden sein. Hier gilt es vor allem die Informationen der Banken zu den entsprechenden Produkten genau zu lesen und bei Bargeldabhebungen am Automaten auf die Anzeigen zu Gebühren zu achten.
Skimming und Cash-Trapping - Betrüger lauern am Geldautomaten
Geldautomaten werden auch in Deutschland manipuliert. Das kriminelle Ausspähen von Kundendaten an Geldautomaten wird Skimming genannt. Die jährliche Zahl der Skimming-Fälle an Deutschlands Geldautomaten bewegt sich in letzter Zeit im niedrigen dreistelligen Bereich. Auch wenn die Fallzahl auf den ersten Blick gering anmuten mag und Medienberichten zufolge zugleich die Schadenssumme infolge der Manipulationen auf das Jahr gesehen rückläufig ist, ist es dennoch empfehlenswert, wachsam zu bleiben, um sich vor möglichen Angriffen zu schützen.
Auch eine neue Art der Manipulation, das sogenannte Cash Trapping, greift um sich. Durch Klebefallen am Automaten gelangen Kriminelle dabei an das Geld ihrer Opfer.
Wie gehen die Betrüger beim Skimming vor?
Durch das Anbringen von Minikameras oder durch nachgemachte Tastaturen an den Geldautomaten können die Geheimzahlen von EC- oder Kreditkarten ausgespäht werden. Die Magnetkarten können darüber hinaus durch aufgesetzte Lesegeräte an den Kartenschlitzen der Automaten abgelesen werden.
Und wie funktioniert das Cash Trapping?
Kriminelle befestigen am Ausgabeschacht des Automaten eine Blende, die diesem täuschend ähnlich sieht. Hebt die Bankkundin oder der Bankkunde nun Geld mittels Bankkarte und Pin-Nummer ab, hat es den Anschein, dass sich der Ausgabeschacht des Automaten nicht geöffnet hat. In Wahrheit haften die vom Automaten ausgegeben Geldscheine an der Rückseite der vom Täter befestigten Blende, die mit Klebestreifen bestückt ist. Verlässt die Kundin oder der Kunde anschließend die Bank, ohne das Geld erlangt zu haben, kehrt der Täter zum Automaten zurück, nimmt die Blende samt Geld ab und flüchtet damit.
Was ist zu tun, wenn man Opfer geworden ist?
Opfer solcher Manipulationen sollten umgehend ihre Bank informieren und bei Skimming-Attacken das Konto sowie weitere Karten sperren lassen. Außerdem sollte bei der Polizei Strafanzeige erstattet werden.
Sollte sich nach einem korrekt ausgeführten Geldabhebevorgang am Automaten der Ausgabeschacht nicht öffnen, sollte unverzüglich die Bank und gegebenenfalls die Polizei informiert werden. Kundinnen und Kunden sollten sich bei einem solchen Cash Trapping-Fall erst vom Automaten entfernen, wenn herbeigerufene Bankmitarbeiter oder gegebenenfalls die herbeigerufene Polizei eingetroffen ist. So kann eine zwischenzeitliche unbemerkte Entnahme der Blende und des Geldes durch den Täter verhindert werden.
Wie kann man sich schützen?
Die Methoden, mit denen die Kartendaten mittels Skimming beim Geldabheben abgefischt werden, sind so subtil, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher selbst nur schwer schützen können. In jedem Fall sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre PIN-Nummer am Geldautomaten nur verdeckt eingeben. Ferner sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auf ungewöhnliche Aufsätze am EC-Kartenschlitz sowie an der Tastatur des Geldautomaten achten. Ist ein Geldautomat auffällig, sollte umgehend die Polizei informiert werden. Geldautomaten in geschlossenen Bankfilialen sind freistehenden Automaten vorzuziehen. Darüber hinaus schützt eine regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge davor, dass im Fall einer Skimming-Attacke mehrfach Beträge vom Konto abgebucht werden. Insbesondere im Urlaub an Touristenorten ist Vorsicht an offenen Geldautomaten geboten, auch hier sollte beispielsweise die PIN-Nummer nur gut verdeckt eingegeben werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vor der Bedienung des Geldautomaten, durch Prüfen des Automaten und angemessenes Rütteln (beispielsweise am Ausgabeschacht) vergewissern, dass der Automat nicht durch eine aufgeklebte Blende manipuliert ist.
Weitere Informationen
Skimming / Cash Trapping; Angebot der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes zum Betrug an Geldautomaten