Eine einheitliche Definition für den Begriff „Nanomaterialien“ und standardisierte Analysenmethoden sind genauso erforderlich wie die Vernetzung der Experten
Auf Einladung der Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, diskutierten Vertreterinnen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlamentes, der Kosmetik-Industrie, der amtlichen Überwachung und des Verbraucherschutzes am 19. März 2018 in Brüssel über die Möglichkeiten, die EU-Kennzeichnung von Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln weiter zu entwickeln und eine einheitliche Definition sowie standardisierte Analysenmethoden für Nanomaterialien zu entwickeln.
Baden-Württemberg fokussiert die Verbrauchersicht auf Nanotechnologien
In ihrer Einführung in das Thema hob Staatssekretärin Gurr-Hirsch das besondere Engagement hervor, das Baden-Württemberg im verantwortungsvollen Umgang mit den Nanotechnologien auszeichnet. So seien viele mittelständische Unternehmen des Landes in Sachen Forschung und Entwicklung vorn dabei. Von den etwa 400 Firmen, die in Baden-Württemberg Kosmetika herstellten, importierten oder vertrieben, hätten etwa 25 Produkte mit Nanomaterialien im Sortiment. Mit dem Nano-Dialog Baden-Württemberg sei das Land zudem beispielhaft für die Einbindung von Verbraucherinnen und Verbrauchern in die gesellschaftliche Diskussion zum Umgang mit diesen Technologien.
Nanomaterialien finden seit einigen Jahren Anwendung in kosmetischen Mitteln. Beispielsweise werden sie in Sonnencremes als UV-Filter eingesetzt und sorgen dafür, dass die Creme beim Verteilen keinen weißen Film auf der Haut hinterlässt.
Zur Definition des Begriffs „Nanomaterialien“ existiert bislang zwar eine Empfehlung der EU-Kommission (2011/696/EU), die jedoch nicht rechtsverbindlich ist. Im Gegensatz dazu gibt es in den spezifischen Rechtsvorschriften der EU, beispielsweise zu kosmetischen Mitteln und Lebensmitteln, für „Nanomaterialien“ rechtsverbindliche Definitionen, die sich aber im Detail voneinander unterscheiden. Dies erschwert auch den Aufbau eines Analytik-Konzepts für die Überwachung, denn die Untersuchung der variationsreichen Nanomaterialien wird vor allem nach den Definitionen zu Größe, Anzahl und Herkunft der Nanomaterialien der jeweils geltenden Verordnungen und Gesetze ausgerichtet.
Verschiedene Institutionen in Europa, u. a. das Joint Research Center der Europäischen Kommission in Ispra, Italien oder das Max-Rubner-Institut als Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel in Karlsruhe, forschen seit Jahren an routinetauglichen Analysenmethoden. Um Ergebnisse vergleichbar zu machen, werden einheitliche Methoden benötigt. Hierfür müssen sich die Expertinnen und Experten europaweit vernetzen und gemeinsam an praxistauglichen Lösungen arbeiten.
Im Jahr 2018 prüft die Europäische Kommission, ob die gesetzliche Definition von Nanomaterialien noch zeitgemäß und zielführend ist. Das baden-württembergische Verbraucherministerium nahm dies zum Anlass, die Erfahrungen aus einer Studie zu kosmetischen Mitteln mit Nanotechnologien direkt in der baden-württembergischen Landesvertretung in Brüssel vorzustellen und Vorschläge für die Weiterentwicklung in die Diskussion einzubringen.
Podiumsdiskussion
„Verbraucherinnen und Verbraucher sind im Einzelhandel bei Fragen zu Nanomaterialien auf sich allein gestellt - oftmals nehmen sie die Art und Weise der Kennzeichnung gar nicht wahr" fasste Staatsekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch eines der wesentlichen Ergebnisse der Kosmetikstudie zusammen.
Unter der Moderation von Prof. Lucia Reisch diskutierten folgende Expertinnen aus Verbraucherschutz, Forschung und Überwachung, Industrie, EU-Parlament und EU-Kommission Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung der Definitionen und Kennzeichnung von Nanopartikeln:
- Friedlinde Gurr-Hirsch MdL (Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg)
- Dr. Elke Anklam (Direktorin für Gesundheit, Konsumenten, Referenzmaterialien an der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) der Europäischen Kommission)
- Laura Gross (Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V., www.nanoportal-bw.de)
- Birgit Huber (Bereichsleiterin Schönheitspflege des Industrieverbands Körperpflege- und Waschmittel e. V.)
- Sylvia Maurer (Direktorin für Nachhaltigkeit & Sicherheit des Europäischen Verbraucherdachverbandes BEUC)
- Susanne Melior MdEP (Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments)
- Moderation: Prof. Dr. Lucia Reisch (Copenhagen Business School/Zeppelin Universität Friedrichshafen)
Die Expertinnen waren sich darin einig, dass eine einheitliche Definition des Begriffs „Nanomaterialien“ im Kosmetik- und Lebensmittelrecht fehle.
Prof. Anklam wies jedoch auch darauf hin, dass die Europäische Kommission um die Notwendigkeit standardisierter Analysenmethoden wisse, ihre Entwicklung jedoch noch etwas Zeit brauche. Trotz allem funktioniere die Risikobewertung gut und die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher sei gewährleistet.
Das stellte auch Birgit Huber klar, die auf die Vorsicht und Umsicht der Kosmetik-Hersteller verwies, die alle nötigen und möglichen Sicherheitsstudien durchführten. Für das Dilemma, immer mehr Informationen auf dem begrenzten Platz kleiner Kosmetik-Verpackungen unterbringen zu wollen, machte sie einen konstruktiven Lösungsvorschlag: Viele Informationen könnten künftig digital hinterlegt und mit Hilfe eines QR- oder Strich-Codes für alle Verbraucherinnen und Verbraucher bequem zugänglich sein.
Laura Gross wies darauf hin, dass dies eine gute Lösung für das Platz-Problem sei, Verbrauchern aber keine zusätzliche Orientierung böte. Sie forderte daher, die Liste der Inhaltsstoffe, kurz "INCI" mittelfristig im Ganzen zu reformieren und nach dem Vorbild der Zusatzstoff-Kennzeichnung auf Lebensmitteln die Funktion der Inhaltsstoffe anzugeben.
Sylvia Maurer griff die Schwierigkeiten bei der Überwachung auf und warb dafür, die Diskussion um eine sinnvolle Definition nicht allein auf die Partikelgrößen zu beschränken. Für eine wirksame Risikobewertung und Überwachung, die Verbrauchern und Umwelt zugute kämen, müssten auch die anderen unbestimmten Begrifflichkeiten, wie beispielsweise „persistent“ oder „löslich“ sehr genau definiert und mit sinnvollen Indikatoren versehen werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu "Nanotechnologien und Kosmetika" finden Sie auf dem Nanoportal Baden-Württemberg:
www.nanoportal-bw.de.
Abschlussbericht des Marktchecks Kosmetik